Die Ermordung der Menschenrechtlerin Rosemary Nelson
Nach der Ermordung der Menschenrechtlerin und Anwältin Rosemary Nelson am 15.März 99 hat die öffentliche Sorge über die Glaubwürdigkeit und Unparteilichkeit der RUC (Royal Ulster Constabulary - offizielle Bezeichnung der Polizei in Nordirland) einen neuen Höhepunkt erreicht. In einem Versuch, ihren Ermittlungen Glaubwürdigkeit zu verleihen, bestellte die RUC höhere britische Polizeibeamte, die die Untersuchung überwachen sollen. Diese angebliche Garantie für Transparenz und Unabhängigkeit ist jedoch weithin auf Skepsis oder direkte Ablehnung gestoßen. Amnesty International fordert die Regierung weiterhin auf, eine wirklich unabhängige Untersuchung im Mordfall Rosemary Nelson einzuleiten, bei der die Ermittlungen selbst von nicht der RUC entstammenden Beamten durchgeführt werden sollten, die ihrerseits die volle Unterstützung der RUC genießen.
Rosemary Nelson wurde am 15. März 1999 in Lurgan, in der Nähe ihrer Wohnung, mit einer Autobombe getötet. Die Red Hand Defenders, eine bewaffnete Gruppe Protestantischer Loyalisten, übernahmen die Verantwortung dafür. (Berichte weisen darauf hin, dass frühere, von den Red Hand Defenders gelegte Bomben, äusserst primitiver Bauart waren, und dass das technische Niveau dieser Bombe nahelegt, dass sie Hilfe von anderen erhalten haben, die früher mit paramilitärischen, derzeit im Waffenstillstand befindlichen Organisationen verbunden waren.) Die Red Hand Defenders wehren sich entschieden gegen das Mehr-Parteien-Abkommen vom April 1998. Nur wenige Wochen vor dem Mord wurde die Organisation von der Regierung für illegal erklärt. (Die Organisation war im letzten Sommer entstanden und hat in der Vergangenheit auch die Verantwortung für den Tod von Brian Service, einem Katholiken, und Frankie O’Reilly, einem RUC-Beamten, übernommen). Bis jetzt wurde noch niemand in Zusammenhang mit dem Mordfall verhaftet. Berichte über ungewöhnliche Aktivitäten der RUC und der Armee in der Nähe von Rosemary Nelsons Wohnung in Lurgan, die in der Nacht vor dem Anschlag bis in den Morgen andauerten, werfen ebenfalls Fragen auf.
Rosemary Nelson hat vor allem dank ihrer Verteidigung von Inhaftierten Bekanntheit erlangt, die im Rahmen der Notstandsgesetzgebung in Haft gehalten wurden. Sie war eine leidenschaftliche Befürworterin des Rechtstaats. Sie war mit Paul Nelson verheiratet und hatte drei Kinder im Alter von 13, 11 und 8. In jüngster Zeit hatte sie eine Reihe von Fällen, die auf starkes öffentliches Interesse stießen. Bei mehreren Anlässen vertrat sie Colin Duffy, wobei zum einem seine Verurteilung wegen Mordes aufgehoben wurde und in einem anderen Fall die Anklage gegen ihn fallengelassen wurde. Auch sorgte sie dafür, dass er unter Schutz gestellt wurde. Weiterhin vertrat sie als Anwältin die Familie von Robert Hamill. Robert Hamill war 1997 von einer lojalistischen Menge in Portadown attackiert und bewusstlos geschlagen worden. Dabei wurde er getreten und mit Fäusten geschlagen. Ganz in der Nähe postierte RUC-Beamte schauten während des Überfalls zu, ohne einzugreifen, wie berichtet wurde. Robert Hamill kam nicht mehr zu Bewusstsein und starb 11 Tage später an Kopfverletzungen. Die Polizei versäumte es, eine zügige, gründliche und unparteiische Untersuchung des Vorfalls durchzuführen. Zwar wurden in Zusammenhang mit dem Tod von Robert Hamill anfänglich sechs Personen angeklagt, aber nur eine wurde vor Gericht gestellt. Dieser wurde im letzten Monat wegen öffentlicher Unruhestiftung (w.: affray) für schuldig befunden und zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Keiner der Beamten, die dem Angriff untätig zugeschaut hatten, wurde bis jetzt disziplinarisch belangt.
Seit mehreren Jahren vertritt Rosemary Nelson die Anwohner der vorwiegend
katholischen Garvaghy Road in Portadown, weil es wegen der beharrlichen
Forderung des protestantischen Orange Order, jedes Jahr am 12. Juli von
der Dumcree Church durch die Garvaghy Road einen Umzug zu veranstalten,
zu Streitigkeiten kommt. Vor zwei Jahren hatte Rosemary Nelson den Vorwurf
erhoben, von RUC-Beamten misshandelt und beschimpft worden zu sein, als
sie versuchte, die Rechte der Anwohner zu verteidigen. Erst unlängst
hatte sie sich äusserst
besorgt gezeigt, dass der (irisch-)nationalistische Bevölkerungsteil
von Portadown, darunter auch einige ihrer Mandanten, seit der Umleitung
des Umzugs im letzten Sommer systematischen Einschüchterungen und
Gewalt ausgesetzt sind, und dass die Polizei ihrer Pflicht nicht nachkomme,
die bedrohten Menschen zu schützen. Tatsächlich war es eine ihrer
letzten Schritte als Menschenrechtlerin, in einem ausführlichen Interview
mit der Irish News ihre Bedenken publik zu machen. Das Interview erschien
am Tag ihrer Ermordung. Darin erklärte sie: „Die Gesetze scheinen
in Portadown nicht zu gelten.“ Im Interview beschrieb sie die Geschichte
katholischer Familien, die sich hüten, das Stadtzentrum zu betreten,
die fast jede Nacht stattfindenden Proteste von Loyalisten in irisch-nationalistischen
Wohngegenden und die wachsende Forderung nach einem Einschreiten der Behörden.“
(Irish News, 16. März 1999)
In den letzten Jahren war Rosemary Nelson einer Kampagne von Einschüchterungen, Schikanen und Drohungen ausgesetzt, die von Angehörigen der RUC und der Armee (Royal Irish Regiment) ausgingen. (1996 informierte Rosemary Nelson Nicht-Regierungs-Organisationen zum ersten Mal über diese Einschüchterungskampagne.) Sie klagte auch über Bemerkungen von Beamten gegenüber ihren Mandanten, die sexuelle Untertöne enthielten. Auch wurde sie in anonymen Flugblättern als Bombenlegerin diffamiert und erhielt anonyme Todesdrohungen. Amnesty International glaubt, dass dies auf ihre Arbeit als Anwältin und Menschenrechtlerin zurückzuführen ist.
Im September 1998 machte Rosemary Nelson folgende Aussage auf einem Hearing zum Thema Nordirland vor dem US-Kongress:
„...Ich bekomme zunehmend Schwierigkeiten mit der RUC. Dazu gehört, dass die RUC-Beamte meine berufliche Integrität in Frage stellen, indem sie behaupten, dass ich einer paramilitärischen Gruppe angehöre, in krasseren Fällen äussert sich dies auch in Drohungen gegen meine persönliche Sicherheit, inklusive Todesdrohungen. Dieses Verhalten hat sich in den letzten zwei Jahren noch verschlimmert, besonders, seit ich die Anwohner der Garvaghy Road vertrete...
Seit diesem Zeitpunkt berichten meine Mandanten von einer wachsenden Zahl von Vorfällen, bei denen RUC-Beamte mich beschimpften und auch mehrere Todesdrohungen gegen mich und meine Familie ausstießen. Zudem habe ich Drohanrufe und Drohbriefe erhalten...
Ich denke, dass einer der Gründe, wieso RUC-Beamte derart systematisch gegen mich ausfällig werden, mit den Bedingungen zusammenhängt, unter denen die aufgrund der Notstandsgesetzgebung inhaftierten Mandanten verhört werden. Diese erlauben ihnen, ohne ausreichende Kontrolle zu operieren... Ein weiterer Grund, warum RUC-Beamte mich auf diese Art beschimpfen, besteht darin, dass sie unfähig sind, mich und meinen Beruf als Anwältin von den angeblichen Verbrechen und Fällen meiner Mandanten zu trennen...
Ich denke, dass ich als Anwältin eine entscheidende Rolle bei der Verteidigung der Rechte meiner Mandanten spiele. Die Nagelprobe für eine neue Gesellschaft in Nordirland wird darin bestehen, wie weit sie diese Rolle erkennen und respektieren kann und mir ermöglicht, meine Aufgabe ohne ungebührende Eingriffe zu erfüllen.“(Aussage vor dem Unterausschuss für Internationale Aktivitäten und Menschenrechte des Auswärtigen Ausschusses des US-Parlaments, 29. September 1998.)
Der Mord an Rosemary Nelson hat einmal mehr ganz entscheidende Fragen in den Vordergrund treten lassen, die seit Jahren von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen angesprochen wurden, ohne dass die Regierung dies aufgegriffen hätte. Rosemary Nelson ist nun schon der zweite Menschenrechtsanwalt in Nordirland, der einem Mord zum Opfer fiel. Im Februar 1989 war Patrick Finucane von den Ulster Freedom Fighters erschossen worden. Damals wurde berichtet, dass die Polizei Patrick Finucane schon länger auf dem Kieker hatte, und dass er von lojalistischen Paramilitärs ermordet wurde, die mit Beamten des militärischen und polizeilichen Geheimdienstes zusammenarbeiteten. Der Mord an Patrick Finucane führte nicht dazu, dass die Behörden Maßnahmen ergriffen hätten, um sicherzustellen, dass Anwälte nicht mehr über die Vermittlung ihrer Mandanten bedroht oder eingeschüchtert werden können; um sicherzustellen, dass die Feindseligkeit zwischen RUC und Anwälten abgebaut wird und dass das Engagement von Anwälten zur Verteidigung ihrer Mandanten nicht dazu führt, dass diese verleumdet werden oder Todesdrohungen erhalten. Die britischen Regierungen haben der Reihe nach versäumt, solche Maßnahmen zu ergreifen, obwohl sie wiederholt darum gebeten worden waren.
UN-Untersuchung von Beschwerden
Nach der Ermordung des Verteidigers Patrick Finucane 1989 und anhaltenden Beschwerden von Anwälten in Nordirland über Schikanen, Einschüchterungen und Drohungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte, führte der UN-Sonderberichterstatter über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten Ende 1997 eine Mission zur Etablierung von Fakten durch. Im Verlauf der Mission traf er mit Regierungsvertretern, Polizisten und Gefängnisbeamten, mit Vertretern von Nicht-Regierungs-Organisationen, Anwaltskammern, Juristen-Vereinigungen und Rechtsanwälten zusammen. Er besuchte auch Gefängnisse in England und Nordirland und jene Haftzentren in Nordirland, in denen nach den Notstandsgesetzen Inhaftierte festgehalten werden. In einem im April 1998 veröffentlichten Bericht kam der Sonderberichterstatter zum Schluss, dass „die RUC Aktivitäten entfaltet, die den Tatbestand der Einschüchterung, Behinderung, Schikane oder ungebührlichen Einmischung“ in die Arbeit von Anwälten erfüllen. Der Sonderberichterstatter empfahl unter anderem, dass die Behörden unabhängige und unparteiische Untersuchungen aller Drohungen an Rechtsvertreter in Nordirland durchführen sollten. Darüber hinaus forderte der Bericht die Regierung auf, im Fall Patrick Finucane eine unabhängige richterliche Untersuchungskommission einzurichten. Er empfahl weiter, sicherzustellen, dass das Recht der Verhafteten oder Festgenommenen auf sofortigen Zugang zu einem Rechtsvertreter sowie das Recht, während der Befragung durch die Polizei einen Anwalt beizuziehen, eingehalten wird, dass das Recht auf Aussageverweigerung wiederhergestellt wird und noch einige zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. (vgl. auch United Kingdom: UN Report criticizes emergency law practices in Northern Ireland, Ai Index EUR 45/06/98).
Im April 1999 legte der Sonderberichterstatter der UN-Kommission für Menschenrechte einen weiteren Bericht vor. Darin ging er auf seine Kritikpunkte aus dem Vorjahr ein. Er erklärte, dass die RUC völlige Gleichgültigkeit gegenüber Vorwürfen an den Tag lege, dass sie Anwälte schikaniere, und stellte fest, dass das Versäumnis des Obersten Polizeichefs (Chief Constable), den Dialog mit den Anwälten zu suchen, eine Verschlechterung der Lage herbeigeführt habe. Er wiederholte seine Forderung nach einer unabhängigen Untersuchung der Ermordung von Patrick Finucane.
Bedauerlicherweise wurden die meisten Empfehlungen des Sonderberichterstatters bis heute nicht umgesetzt. Zudem hatte sich der Sonderberichterstatter zum Abschluss seiner Untersuchungen namentlich über die Drohungen gegen Rosemary Nelson besorgt geäussert. So hatte er im August 1997 ein dringendes Ersuchen an die Regierung gestellt, um speziell die Sicherheit von Rosemary Nelson zu garantieren. Amnesty International ist der Überzeugung, dass Rosemary Nelsons Ermordung möglicherweise zu verhüten gewesen wäre, wenn die Regierung und die Polizeibehörden aufgeschlossen und engagiert auf die Empfehlungen reagiert hätten und etwas unternommen hätten.
Die RUC-Ermittlungen der Beschwerden
Im September 1997 begann die Unabhängige Kommission für Polizeibeschwerden (ICPC) mit der Aufsicht über die RUC-Ermittlungen bezüglich der Beschwerden von Rosemary Nelson, von der Polizei eingeschüchtert und schikaniert zu werden. Förmliche Anzeigen in dieser Sachen waren am 10. April 1997, 18. Juli 1997 und im September 1997 von ihr selbst bzw. für sie erstattet worden. Als die Ermittlungen begannen, stellten Rosemary Nelson, die Lawyers Alliance for Justice (Bündnis der Rechtsanwälte für Gerechtigkeit) und das Committee on the Administration of Justice noch andere Zeugenaussagen zur Verfügung. Im Juli 1998 übernahm Niall Mulverhill, einer der Leiter der Metropolitan Police in London, die Ermittlungen von der RUC, nachdem die ICPC ernsthafte Bedenken an den Anfangsermittlungen der RUC angemeldet hatte. Er schloss sie im Februar 1999 ab. Sein Bericht liegt jetzt dem Director of Public Prosecutions (Staatsanwalt) vor.
Der Bericht der ICPC bezüglich der RUC-Ermittlungen wurde am 22. März 99 veröffentlicht. Darin heisst es, dass Geralyn McNally, die ICPC-Beamtin, die die Aufsicht über die Ermittlungen hatte, den Eindruck gewonnen habe, dass „das Verhalten und die Einstellung, die die Polizeibeamten während der Gespräche an den Tag legten, geeignet gewesen sei, die Glaubwürdigkeit der ganzen Untersuchung massiv zu beeinträchtigen.“ Die Juristin, die die Ermittlungen überwachte, stellte eine ganze Liste von Beobachtungen auf, die sie bezüglich der Ermittlungen gemacht hatte, darunter:
Der Bericht von Commander Mulverhill enthält ebenfalls Hinweise darauf, dass nicht alle potentiellen Zeugen bei den Ermittlungen ausgesagt haben; tatsächlich hält er fest, dass diejenigen, die die schwersten Vorwürfe erhoben haben, sich bis jetzt noch nicht den Ermittlern zur Verfügung gestellt hätten. Amnesty International ist besorgt darüber, dass keine der genannten Untersuchungen in Bezug auf Glaubwürdigkeit und Unparteilichkeit hinreichendes öffentliches Vertrauen genießt, was die Vollständigkeit der gesammelten relevanten Fakten betrifft. Auch stimmt bedenklich, dass die laufenden Ermittlungen im Mordfall Rosemary Nelson für potentiellen Zeugen nicht glaubwürdig genug sind, als dass sie sich melden würden.
Ermittlungen im Mordfall Rosemary Nelson
Am 16. März 99 bot der Oberste Polizeichef (Chief Constable) der RUC Sir David Philips, dem Obersten Polizeichef (Chief Constable) von Kent, an, die Aufsicht über die polizeilichen Ermittlungen im Mordfall Rosemary Nelson zu übernehmen. Ausserdem bat der Oberste Polizeichef (Chief Constable) den FBI um Unterstützung durch Ermittlungsexperten, insbesondere aus dem Bereich der Gerichtsmedizin. Der Oberste Polizeichef (Chief Constable) erklärte, dies solle den Ermittlungen die nötige Transparenz, Unabhängigkeit und internationale Dimension verleihen. Die RUC gab weiterhin bekannt, dass kein RUC-Beamter, der irgendwie mit einer Anzeige von oder zugunsten von Rosemary Nelson zu tun hatte, an den Ermittlungen beteiligt sei.
Auf zwei Treffen mit der Nordirland-Ministerin vom 16. und 23. März äusserten Amnesty International und andere Nicht-Regierungs-Organisationen ihre Kritik, dass diese Maßnahmen nicht ausreichten, da die Ermittlungen in der Praxis weiterhin von RUC-Beamten ausgeführt würden. Gleichlautende Kritik übte auch die unlängst geschaffene Menschenrechtskommission für Nordirland, der zufolge es angesichts der besonderen Umstände dieses Falls auch im Interesse der RUC selbst liege, dass an den Ermittlungen keine RUC-Beamten beteiligt seien.
Zwei Wochen später gab der Oberste Polizeichef (Chief Constable) bekannt, dass Colin Port, der stellvertretende Oberste Polizeichef (Chief Constable) des Polizeibezirks Norfolk, die laufenden Ermittlungen beaufsichtigen sollte. (Colin Port war zuvor Ermittlungsleiter beim Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und auch beim Ruanda-Strafgericht). Zum Bezugszeitpunkt - den 6. April 99 - hatte Colin Port ein weites Aufgabenfeld, darunter: Leitung, Kontrolle und Aufsicht über alle Aspekte der Ermittlungen in diesem Mordfall; die Möglichkeit, näher auf jedes beliebige Thema einzugehen, das während der Ermittlungen auftaucht und mit dem Mord zusammenhängt; unbeschränkter Zugang zu allen Geheimdienst- und RUC-Akten; Festlegung der Zusammensetzung des Ermittlerteams. Am 15. April beaufsichtigte Colin Port die Arbeit von 40 RUC-Beamten und 12 Beamten, die nicht der RUC angehörten, darunter auch mehreren FBI-Beamten.
Amnesty International ist jedoch nach wie vor besorgt, dass die Ermittlungen im Mordfall Rosemary Nelson nicht wirklich unabhängig sind, da sie nach wie vor in zentralen Punkten den Einsatz von RUC-Beamten beinhalten.
Versäumte Gewährung von Schutz
Man hofft allgemein, dass Colin Port es auch als Teil seiner Aufgabe betrachtet, die Frage zu klären, wieso nichts unternommen wurde, um die Sicherheit von Rosemary Nelson zu gewährleisten. In diesem Fall müssten sich die Ermittlungen mit den Beschwerden gegen die RUC befassen; damit, dass die Polizei von den Todesdrohungen gegen Rosemary Nelson Kenntnis hatte; damit, dass die Regierung von den Todesdrohungen gegen Rosemary Nelson Kenntnis hatte; damit, dass laut Berichten für sie Schutz beantragt wurde; und damit, was die Regierung und die RUC konkret unternommen haben.
Einerseits hatten der UN-Sonderberichtserstatter sowie Nicht-Regierungsorganisationen speziell zugunsten von Rosemary Nelson appelliert, andererseits stammt vom Obersten Polizeichef die Äusserung: „Ich bin nicht sicher, ob Frau Nelson je direkt in der Sache vorstellig wurde. Natürlich - ich glaube, es war gegen Ende des letzten Jahres, den genauen Zeitpunkt weiss ich nicht ganz sicher - sind von anderer Seite Bedenken bezüglich der Sicherheit von Rosemary Nelson geäussert worden...Unter solchen Umständen wird normalerweise eine geheimdienstliche Lagebeurteilung durchgeführt, um festzustellen, ob Schutzmaßnahmen am Platz sind.“ (Interview mit dem Obersten Polizeichef, Good Morning Ulster (Radio), 16. März 1999). Die Nordirland-Ministerin erklärte, dass Rosemary Nelson Anspruch auf ein Schutzprogramm niedriger Stufe gehabt hätte, jedoch nicht darum gebeten habe. (Anwohner der Garvaghy-Road geben an, dass sie Jonathan Powell, den chief of staff (Personalchef) des Premierministers, sowie Beamte der Nordirland-Behörde gebeten hätten, Rosemary Nelson als ihre Anwältin in das Schutzprogramm für Schlüsselfiguren aufzunehmen. Es wurde berichtet, dass die Staatssekretärin an einen Vertreter der Anwohner-Gruppe geschrieben und mitgeteilt habe, dass jeder, der in dieses Programm aufgenommen werden wolle, persönlich darum bitten müsse. Rosemary Nelson habe persönlich nicht darum gebeten. Die Anwohner weisen dieses Argument jedoch zurück, denn Rosemary Nelson habe mit ihnen zusammen gesessen, als sie um diese Maßnahmen baten. Als Teil des Schutzpakets hätten bei ihr zu Hause Sicherheitsanlagen sowie eine Warneinrichtung gegen unter dem Auto angebrachte Bomben installiert werden können.) Sie sagte wörtlich: „Was man zumindest behaupten kann, ist, dass es im Fall Rosemary Nelson keine spezifische Indikation gab, ihn (=den Schutz) zu beantragen. Wenn, dann höchstens auf unterster Stufe.“ (Irish Times, 17. März 1999)
Auch bezeichnete die Ministerin Mo Mowlam es als schwierig, jemandem Schutz zu gewähren, der oder die kein Vertrauen in die RUC habe, die den Schutz gewähren solle. Die Empfehlung des Sonderberichterstatters von 1998 war dagegen, dass jede/r Anwalt/Anwältin, dessen/deren körperliche Unversehrtheit bedroht sei, den notwendigen Schutz erhalten solle. Amnesty International bittet die Regierung dringend, einen unabhängigen Mechanismus zur Beobachtung aller Drohungen zu schaffen, die gegen Anwälte und Menschenrechtler gerichtet sind. Dies sollte auch wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bedrohten umfassen. Derartige Maßnahmen würden ein deutliches Zeichen setzen, dass Verteidiger bei der Durchsetzung von Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Nordirland eine wichtige Rolle spielen.
Nach dem Mord an Rosemary Nelson erklärte der Sonderberichterstatter: „Ich bin besonders darüber besorgt, dass insbesondere dieser Mord der Unabhängigkeit von Verteidigern in Nordirland einen schweren Schlag versetzt. Er wird den Anwälten, die so mutig waren, unpopuläre Fälle zu übernehmen, zusätzlich Angst machen.“ (Guardian, 17. März 1999)
Der Bericht des Sonderberichterstatters von 1998 gab einige wichtige Empfehlungen, was die Einschüchterung von Rechtsanwälten betrifft. Bis heute hat die britische Regierung keine Anstalten gemacht, sie umzusetzen. Durch dieses Versäumnis hat die Regierung eine wichtige Gelegenheit verpasst, ein Thema anzugehen, das wiederholt von Amnesty International aufgegriffen wurde. Es geht darum, dass Verteidiger in Nordirland in der Lage sein sollen, ihre beruflichen Pflichten ausüben zu können, ohne Einschüchterungen ausgesetzt zu sein.
Amnesty International fordert die Behörden daher auf, ihre Reaktion auf die Empfehlungen des UN-Sonderberichterstatters zu überdenken und sie unverzüglich umzusetzen, insbesondere:
a) Durchführung einer unabhängigen und unparteiischen Untersuchung aller Drohungen gegen Anwälte;
b) Gewährung des erforderlichen Schutzes in Fällen, in denen die körperliche Unversehrtheit eines Anwalts gefährdet ist;
Der Sonderberichterstatter zeigte sich zudem besonders besorgt darüber, dass RUC-Beamte Anwälte mit der Sache ihrer Mandanten gleichsetzen und empfahl deshalb:
c) die RUC solle Schulungen abhalten, in denen Polizeibeamte über die Rolle von Verteidigern unterrichtet werden;
d) während des Verhörs von Verdächtigen sollten Anwälte anwesend sein.
Zusätzlich zu diesen Empfehlungen glaubt Amnesty International,
dass spezielle Verhörzentren wie Castlereagh und Gough Barracks, sofort
geschlossen werden sollten. Die Bedingungen in diesen Haftzentren sind
geeignet, unter den Ermittlern eine Atmosphäre der Feindseligkeit
gegen Verteidiger zu schaffen. Auch haben laut Berichten Ermittler
in diesen Zentren während der Verhöre von Verdächtigen Drohungen
gegenüber ihren Anwälten geäussert.
Der UN-Sonderberichterstatter drängte insbesondere darauf, dass
eine unabhängige richterliche Untersuchung von Vorwürfen stattfinden
sollen, dass die Ermordung von Patrick Finucane in verdeckter Zusammenarbeit
mit staatlichen Stellen erfolgte. Amnesty International fordert die Regierung
auf, dieser Empfehlung rasch nachzukommen. Auch bittet Amnesty International
die Law Society of Northern Ireland, die Forderung nach einer solchen Untersuchung
öffentlich zu unterstützen und sich wirksamer für den Schutz
bedrohter Anwälte einzusetzen.
Solche Maßnahmen wären ein erster Schritt, um auf die seit Jahren geäusserten Bedenken einzugehen, die im tragischen Verlust von Rosemary Nelson gipfelten, ein Verlust nicht nur für Nordirland, sondern auch für alle Menschen auf der Welt, die sich für Menschenrechte engagieren. Zugleich müssten solche Maßnahmen auch in den breiteren Kontext einer Reform der Innenpolitik und des Polizeiwesens in Nordirland eingebettet werden.
Übersetzung und ViSdP: 01.06.1999
Georg Warning,
ai 2337, PF 5329,
D-78432 Konstanz,
e-mail: 320035641878-0001@t-online.de
AdÜ: Verbindlich ist das englische Original.
Siehe auch/See also:
Die Rosemary Nelson - Kampagne