Der Fall Róisín McAliskey


Donnerstag, 9. April 1998

Samstag, 7. Juni 1997

Sonntag, 27. April 1997

Donnerstag, 17. April 1997

Sonntag, 6. April 1997

Samstag, 22. März 1997

Samstag, 8. März 1997


Donnerstag, 9. April 1998

Róisín ist frei... , aber...

Am 9. März 1998 wurde die Auslieferung an Deutschland vom britischen Innenminister, Jack Straw, abgelehnt. Róisín McAliskey und ihre Tochter Loinnir dürfen das Maudsley Hospital jederzeit verlassen.

Die Freude über diesen Beschluß würde keine Grenzen kennen, wäre da nicht die Tatsache, daß die uneingeschränkte Freiheit für Róisín erst nach knapp 16 Monaten und für Loinnir erstmalig nach 9 1/2 Monaten amtlich erteilt wurde. Die Auslieferung wird abgelehnt, da sie angesichts des Gesundheitszustandes von Róisín McAliskey „ungerecht und repressiv“ (unjust and oppressive) wäre. Der ausschließliche Bezug auf gesundheitliche Gründe verwundert sehr; warum hat es dann so lange gedauert. Es gab genügend Anhaltspunkte, das Gesundheitsrisiko zu einem früheren Zeitpunkt zu erkennen.

Eine Haftverschonung unter Auflagen wurde am 3. Juni 1997 durch richterlichen Beschluß gewährt. Der Aufenthalt in der Mutter-Kind Abteilung des Maudsley Psychiatric Hospital bedeutete eine enorme Verbesserung der medizinischen und humanen Bedingungen für Róisín und ihre Tochter. Das schwebende Auslieferungsverfahren, das auf juristischem Wege immer wieder hinausgezögert wurde, war für den Heilungsprozess kontraproduktiv.
Róisín ist krank, befindet sich nach wie vor zur Behandlung im Maudsley Hospital und wird sich voraussichtlich nie mehr ganz von den traumatischen Geschehnissen der letzten 16 Monate, die Spuren an Körper und Seele hinterlassen haben, erholen. Professorin Sheila Kitzinger, anerkannte Spezialistin für die Problematik von Geburt und posttraumatischen Störungen stellte fest, daß „Róisín an Panikattacken und Albträumen leidet. Sie hat Angst vor Menschen und ist in einem sehr labilen Zustand.“

Der vom Innenministerium beauftragte Psychiater bestätigte diese Einschätzung der Krankenhausärzte.

Es ist bekannt, was zur Erkrankung von Róisín geführt hat. Diese Erkenntnis, verbunden mit dem Beschluß des Innenministers, müßte zu Konsequenzen für die betroffenen staatlichen Einrichtungen und ihre Bediensteten führen....

Des weiteren bleibt zu vermuten, daß bei Ablehnung der Auslieferung noch andere gute Gründe ausschlaggebend waren. Bereits im November 1997 hat Lord Archer of Sandwell, Mitglied der letzten Labour Regierung/Solicitor General (Zweiter Kronanwalt) 1974 - 79, in einem vertraulichen
Bericht an den Innenminister, Jack Straw, die sogenannten Beweise von seiten der deutschen Behörden auseinandergenommen und erklärt, daß derartige ‘Beweise’ vor einem englischen Gericht nicht zugelassen und die Fingerabdrücke auf der Folie einer Zigarettenschachtel allein für eine Verurteilung nicht ausreichen würden. Lord Archer hat außerdem darauf hingewiesen, daß Ms McAliskey für den Zeitraum, in dem sie in Deutschland gewesen sein soll, ein Alibi hat, bestätigt durch viele Zeugen, die sie in Irland gesehen haben.

Zusätzlich lagen dem Innenminister zur Entscheidungsfindung weitere entlastende Beweise und Untersuchungsergebnisse vor. Hier ist vor allen Dingen der Bericht über eine umfassende Untersuchung durch den ehemaligen US-Bundesanwalt, Ramsey Clark, zu erwähnen, der u.a. zu dem eindeutigen Schluß kommt, daß Róisín zu Unrecht in Auslieferungshaft genommen wurde.

Als ein Zeichen des Respekts für Róisín McAliskey wäre ein Hinweis seitens des Innenministers auf die äußerst dürftige Beweislage gerechtfertigt gewesen. Womöglich hätte dies den Verunglimpfungen durch Medienvertreter und Politiker eine Grenze gesetzt.

Ken Maginnes, Unionistischer Abgeordneter im Unterhaus, erklärte verbittert, daß „niemand überrascht wäre, wenn sie (Róisín) nun auf wundersame Weise genesen würde“. „Republikaner werden jede Gelegenheit schamlos ausnutzen, die britischen Behörden zu demütigen, um ihre eigene Sache voranzubringen. Die Regierung muß für derartige Freilassungen striktere Regeln einführen, andernfalls wirft sich die Frage auf, ob Gesundheitsgründe“ nicht nur vorgeschoben werden, um Freilassungen aufgrund von politischen Erwägungen zu vereinfachen.“ Sunday Times, 15.3.98.

Hugo Young bezeichnete in einem Guardian-Artikel vom 12.3.98 die Freilassung von Ms McAliskey als eine „Perversion der Gerechtigkeit“.

„...Nach peinlichst genauen Nachforschungen wurden genügend Beweise ge-sammelt.... (für Auslieferung und Anklage im Zusammenhang mit ihrer Rolle beim IRA Bombenanschlag auf die britische Armeekaserne)...Diese Perversion sollte nicht auch noch verteidigt werden, um nicht dem McAliskey Haufen (McAliskey crowd) die Möglichkeit zu geben, sie (Róisín) als eine Art unterdrückte Unschuldige darzustellen.“

Aus Rücksichtnahme auf den Bündnispartner im Kampf gegen den Terrorismus hat Jack Straw keine Kritik an den deutschen Behörden aufkommen lassen. Entweder haben die deutschen Justizbehörden mit dem Auslieferungsgesuch lediglich Amtshilfe für die RUC geleistet oder sie haben eine eigene Bewertung der Beweise vorgenommen. Dann hätten sie zu dem gleichen Schluß wie Lord Archer kommen müssen, der in seinem o. g. internen Bericht gravierende Schwachstellen in der Beweisführung aufzeigte. Bleibt die Frage offen, warum sich die deutschen Stellen immer wieder gegen eine Haftverschonung für Róisín McAliskey gesperrt  und auf Auslieferung bestanden haben. Verwirrend sind auch die Reaktionen der deutschen Behörden auf den Beschluß des britischen Innenministers. Das Bundesjustizminsterium einerseits betrachtet den Fall als abgeschlossen; die Bundesanwaltschaft andererseits behält sich vor, den Fall weiter zu verfolgen oder an die britische Justiz abzugeben.

Noch einmal klar und deutlich:

Für die Zukunft bleibt zu klären, wer für den aus einer durchgedrehten Verfolgungsjustiz resultierenden psychischen und physischen Schaden von Róisín zur Verantwortung gezogen wird.

Wir danken Anita Heiliger, Mitarbeiterin von medico international für ihren Artikel.


Nachstehend noch eine Anmerkung von unserer Seite:

Róisíns Vernehmer, loyalistische Todeskommandos und der Bericht der Vereinten Nationen über Kollaboration

Mit 8 Jahren lag Róisín unter einer Couch versteckt, als ihre Mutter und ihr Vater von einem Todeskommando der loyalistischen UDA mit mehreren Schüssen schwer verletzt wurden und nur knapp dem Tod entkamen. Die Umstände dieses Attentats veranlaßten damals irische Journalisten dazu, die RUC (nordirische Polizei) und eine Eliteeinheit der britischen Armee (SAS) der Zusammenarbeit mit Mitgliedern der Todesschwadrone zu beschuldigen. Während  Róisíns Verhör durch die RUC in Castlereagh hielt ein Polizeioffizier, der damals nach dem Attentat in Róisíns Elternhaus anwesend war, ihr nochmals die Einzelheiten des Mordversuches vor Augen, während andere Polizeibeamte dabei abschätzige Bemerkungen über ihre Mutter machten und sich über das Sexualleben anderer Frauen ausließen, die zur selben Zeit in angrenzenden Räumend verhört wurden. Róisín konnte sie schreien hören.

17 Jahre nach dem Attentat auf Bernadette McAliskey und ihren Ehemann wissen wir jetzt, daß die loyalistischen Todeskommandos seit den frühen siebziger Jahren mit dem MI5, dem britischen Geheimdienst, zusammenarbeiteten. Bis heute haben die Todeskommandes von den „Sicherheitskräften“ über 3000 Akten über republikanische Verdächtige erhalten. Mit Hilfe des MI5 erhielten die Loyalisten 1988 eine Waffenlieferung von Agenten der südafrikanischen Regierung. Gegenüber 71 Personen, die in den 6 Jahren vor dieser Lieferung getötet worden waren, wurden in den folgenden 6 Jahren 229 Personen ermordet.

Ein Bericht der Vereinten Nationen, der am 1. April 1998 veröffentlicht wurde, beschuldigt die RUC einer häufigen Einschüchterung von Rechtsanwälten und verlangt eine unabhängige Untersuchung des von der UDA verübten Mordes an Pat Finucane, einem Belfaster Rechtsanwalt, nach dem auch die PFC Seite benannt ist. Pat Finucane war vor den Augen seiner Frau und seiner drei Kinder 1989 mit 14 Schüssen getötet worden. Laut UN-Bericht ist zu vermuten, daß es bei seiner Ermordung zu einer Kollaboration zwischen RUC, MI5 und den Mördern der UDA gekommen war.

Noch ist unklar, ob die Bundesanwaltschaft den Haftbefehl gegen Róisín McAliskey aufhebt oder nun in alleiniger Verantwortung Roisins Verfolgung weiter betreiben will. In letzterem Fall beabsichtigen die deutschen Irlandgruppen die Fortsetzung der Kampagne für Róisín.

Heidelberg, den 9 April 1998


Samstag, 7. Juni 1997

Kaution endlich gewährt, Róisíns Tochter Loinnir geboren

Glückwünsche an Róisín McAliskey und alles Gute für ihre Tochter Loinnir!

Loinnir wurde am 26. Mai im Whittington Hospital in London gesund geboren, nachdem der Londoner High Court kurz vor der Geburt nach mehrstündiger Verhandlung ihrer Mutter Róisín für die Dauer von zunächst einer Woche Kaution gewährte. Zum ersten Mal hatten damit in der Behandlung Róisín McAliskeys durch die britischen Behörden die medizinischen Überlegungen Vorrang vor den Sicherheitsaspekten, wie Bernadette McAliskey es ausdrückte.

Am Dienstag, den 03. 06.97, entschied das Gericht dann, daß Róisín und ihr Baby gegen Stellung von Kaution für die Dauer des Auslieferungsverfahrens nicht mehr ins Gefängnis müssen.

Mit Róisín McAliskey und ihrer Familie freuen sich all die vielen Menschen, die in den letzten Monaten dafür eintraten, daß ihr eine menschenwürdige und gerechte Behandlung zuteil wird. Das waren viele Einzelne in Europa und den USA und namhafte Organisationen wie amnesty international, Helsinki Watch, die Gesellschaft für bedrohte Völker und medico international.

Diese große Unterstützung hat in Deutschland die Britische Botschaft Bonn erst noch im Mai dazu veranlaßt, an die Petitionsunterzeichner (Petition auf der PFC-Seite ist gemeint) Briefe zu senden mit der Versicherung, daß im Fall von Róisín McAliskey alles mit rechten und humanen Dingen zuginge. Nachdem der persönliche Referent des Botschafters gleich zu Beginn des Briefes feststellt, daß sie zu Recht im Gefängnis sei und dort auch bis zu ihrer Auslieferung an Deutschland bleiben werde, geht er im folgenden auf ihre Haftbedingungen ein. Und da haben sich, folgt man seiner Darstellung, die englischen Behörden gar nichts vorzuwerfen.

Trotz der jetzt erfolgten glücklichen Wendung des Falles möchten wir hierzu noch einiges anmerken .

"Wenn während dieser Verhöre ein Band mitgelaufen wäre, dann würde nicht Róisín jetzt im Gefängnis sitzen, sondern die Männer, die sie verhört haben."(Bernadette McAliskey in der Sendung "Anna Doubek", TM3 am 01.06.1997)

Im Ireland News Update vom 4.5.97 des Pat Finucane Centre (Zentrum für Menschenrechte in Derry) steht folgendes.

"Róisín ist unschuldig bis ihre Schuld bewiesen ist... Aber ihr Name wurde öffentlich genannt, sie wurde fotografiert, verhört und für viereinhalb Monate gefangen gehalten. Wegen der Verhörmethoden gibt es ernsthafte Vorwürfe. Das Pat Finucane Centre erhielt die Namen von den Beamten, die in die Verhöre involviert waren von einer Person, die Róisín nahe steht. Wir akzeptieren, daß auch sie unschuldig sind bis ihre Schuld bewiesen ist, aber es sollte auch bekannt gemacht werden, daß es diese Vorwürfe gegen diese Personen gibt und daß sie eine schwangere Frau harten Verhören ausgesetzt haben.

Einige von denen, die die Verhöre durchgeführt oder überwacht haben sind:

...* Detective Superintendent Derek Martindale ...*.Detective Inspector Christie ...*.Detective Inspector Wright ...*.Detective Constable McRoberts ...*.Woman Detective Constable Douris

Es wurde berichtet, daß Det. Sup. Christie zu einem Zeitpunkt die Verhörzelle betrat, einen Stuhl umtrat, um ihn danach hinter Róisín gegen die Wand zu werfen. Dann lehnte er sich dicht an sie heran und fing an, sie grob zu beleidigen. Danach warnte er Det. Con. McRoberts, er solle 'diese nicht auch noch verlieren', womit er sich auf den Fall einer anderen Untersuchungsgefangenen bezog, die wegen gesundheitlicher Probleme freigelassen wurde.

Die Beamtin Douris soll zu Róisín gesagt haben, daß das Problem mit Waffenstillständen und Freilassungen von Gefangenen wäre, daß 'sich RepublikanerInnen wie Ratten, wie Scheiße vermehren'. Sie soll ihr weiterhin erzählt haben, welche ihrer Körperteile am empfindlichsten auf Schläge reagieren, die zu einer Fehlgeburt führen können, ohne daß es später noch nachweisbar sei.

Ein anderer Beamter strich ihr mit den Fingern durchs Haar und blies ihr ins Ohr, während er hinter ihr stand. Dies erfüllt den Strafbestand sexueller Belästigung. Der Beamtin Douris wird vorgeworfen, detaillierte graphische Darstellungen von den Blutungen angefertigt zu haben, unter denen die oben erwähnte Untersuchungsgefangene aus Belfast litt. Es wurde lebhaft beschrieben, wie 'ihr das Blut die Beine herunterlief'.

McRoberts wird vorgeworfen, Róisín am vierten oder fünften Tag erzählt zu haben, daß Detective Superintendent Derek Martindale -Chef der RUC Special Branch [ungefähr vergleichbar mit dem Verfassungsschutz]- auf eine 'nette kleine Urlaubsreise' gefahren wäre und er würde ihr eine 'Pauschalreise' mitbringen. Es wird angenommen, daß Martindale damals nach Deutschland reiste mit dem Wissen, daß die deutschen Behörden im Zusammenhang mit dem Osnabrück-Fall nach einer weiblichen Verdächtigen fahndeten und hoffte, dies Róisín 'anhängen zu können'. Mit anderen Worten, das Interesse Deutschlands an ihr wurde durch die RUC Special Branch geweckt, denen es bisher nicht gelungen ist, der Tochter der 'republikanischen Schlampe' irgendetwas anderes in die Schuhe zu schieben.

Über einen Zeitraum von fast sieben Tagen und Nächten war Róisín extremen seelischen Mißhandlungen, Erniedrigungen und Degradierungen ausgesetzt. Der Vorwurf lautet nun, daß die oben genannten Personen sich entweder der direkten Beteiligung oder der Mitwisserschaft schuldig gemacht haben und sich geweigert haben zu intervenieren. Sie wurde verbal vergewaltigt von Männern und Frauen, die wahrscheinlich regelmäßig zur Kirche gehen, Mitglieder ihres örtlichen Golf Clubs, rechtschaffende Mitbürger ihres Stadtteils sind und 'Mami' und 'Papi' genannt werden, wenn sie nach einem anstrengenden Tag im Castlereagh Verhörzentrum nach Hause kommen.

Der von der britischen Regierung ernannte Verantwortliche für die Überwachung der Verhörmethoden, Louis Blom Cooper QC [= Queens Counsel = Oberstaatsanwalt der britischen Krone] stellte kürzlich fest, daß sich 'die Kette der Anschuldigungen fortsetze, bezüglich seelischer Mißhandlungen, persönlicher Drohungen oder Drohungen gegen Angehörige der Untersuchungshäftlinge. Nicht selten beschwerten sich Gefangene über erniedrigende, degradierende oder beleidigende Bemerkungen über sie selbst, ihre Ehe-/Partner oder sonstige Angehörige.' Die Ironie dabei ist jetzt, daß diejenigen, die an Mißhandlungen und erniedrigenden Verhörtechniken beteiligt sind, langfristig ihre eigene Menschlichkeit mißhandeln und erniedrigen. Können sie wirklich noch ihren eigenen Kindern in die Augen schauen"?

Übersetzung: Arbeitskreis Irland - Hamburg. email: cbaktiv@aol.com

Deutlich wurde der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes dann doch in der schriftlichen Begründung zu seinem Beschluß vom 7. Mai, die Haftbeschwerde abzulehnen. Die britischen Stellen haben danach zwar die Verantwortung für die Art und Ausgestaltung des Vollzugs der Auslieferungshaft. Aber Kautionsgewährung widerspricht der BGH, da die Gefahr groß sei, daß sich Róisín McAliskey in die Republik Irland absetzen würde, "wo sie, wie sich im Falle des Mitbeschuldigten Corry gezeigt hat, vor einer Auslieferung an Deutschland sicher wäre". Daß eine irische Richterin den Auslieferungsantrag Deutschlands gegen Corry ablehnte, da Deutschland seine Staatsangehörigen auch nicht ausliefert, hat man in Karlsruhe schlecht verkraftet.

In dem zitierten Beschluß des BGH erscheint denn auch wieder - wider Erwarten - der Zeuge, der nach eigenem Bekunden im Fernsehen gar keiner ist: der Vermieter des Ferienhauses, in dem die mutmaßliche IRA-Einheit gewohnt haben soll. Da man auf einer Verpackungsfolie (wohl sehr beweglich) 2 Fingerspuren von Róisín McAliskey gefunden habe, müssen die polizeilichen Angaben des Vermieters im Zusammenhang mit einer "Wahllichtbildvorlage" halt doch beweiskräftig sein - und, so der 3. Strafsenat in der ihm eigenen Logik, daß andere Zeugen, die sogar mehr Kontakt mit den Ferienhausbewohnern hatten, Róisín nicht identifizierten, ist dann auch kein entlastendes Moment.

Zu guter Letzt schreibt der BGH in seinem Beschluß, "Unter den gegebenen Umständen reichen haftverschonende Maßnahmen - auch in Gestalt der hohen Sicherheitsleistungen - nicht aus, um den Haftweck zu erreichen." Dies widerlegt die von dem deutschen Botschafter in Washington und Dublin verbreitete Behauptung die deutschen Justizbehörden würden sich nicht gegen eine Kaution stellen. Zwei Wochen nach dem BGH-Beschluß schickte die Bundesanwaltschaft (BAW) dem Frauensender TM3 im deutschen Fernsehen ein Fax mit den Inhalt "Seit der Übergabe des Auslieferungsersuchens ... am 17. Dezember 1996 liegen alle weiteren Entscheidungen ... ausschließlich in der Zuständigkeit der britischen Behörden. Die gilt auch für eine eventuelle Haftverschonung ..."

Nun kann sich Róisín unter weniger dramatischen und traumatischen Umständen ihrer Tochter widmen. Aber eingestellt ist das Verfahren damit nicht. Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.

Wir möchten all denen, die unserem Aufruf zur Unterzeichnung der Petition für Róisín McAliskey gefolgt sind, sehr danken. Ihr Einsatz hatte Erfolg! Für alle darüber hinaus Interessierten verweisen wir auch auf den 17-seitigen Bericht (auf deutsch) des Britain and Ireland Human Rights Centre vom 28.02.87, bei uns erhältlich gegen einen Unkostenbeitrag von 5 DM.


Sonntag, 27. April 1997

Appell der Gesellschaft für bedrohte Völker an den deutschen Justizminister

Aktuelles zu Róisín McAliskey

Nachdem Róisín McAliskeys Anwaeltin Elke Nill Akteneinsicht erhalten hatte (siehe hierzu ihre Presseerklaerung), hat sie Antrag auf Aufhebung bzw. Außervollzugsetzung des Haftbefehls gestellt. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat diesen Antrag vergangene Woche abgelehnt. Die dagegen gerichtete Beschwerde liegt jetzt dem 3. Strafsenat des BGH zur Entscheidung vor. Die Stellungnahmefrist zur Ablehnung wurde festgesetzt auf 2. Mai 1997.

Die Gesellschaft für bedrohte Voelker hat uns über das Schreiben informiert, das sie an den deutschen Justizminister, Prof Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, gesandt hat. Wir veroeffentlichen dieses Schreiben nachstehend.


 
Gesellschaft fuer bedrohte Voelker Goettingen, 25.4.1997
Postfach 20 24
37010 Goettingen
Telefon:.+49/551/49906-10
Fax:.+49/551/58028
Email: GfbV-Germany@OLN.COMLINK.APC.ORG
Homepage: www.gfbv.de
 
Herrn
Bundesjustizminister
Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Heinemannstr. 6
53175 Bonn

Entlassung der Irin Roisin Mc Aliskey aus der britischen Auslieferungshaft

Sehr geehrter Herr Minister,

wir fordern Sie dringend auf, bei den britischen Behörden auf die Freilassung der Irin Roisin McAliskey aus der Auslieferungshaft auf Kaution hinzuwirken.

Frau McAliskey, die verdächtigt wird, an dem Bombenanschlag der IRA in Osnabrück im Juni 1996 beteiligt gewesen zu sein, ist im achten Monat schwanger. Sie befindet sich seit dem 27.11.1996 auf Verlangen der deutschen Bundesregierung in Auslieferungshaft. Ihr Gesundheitszustand ist schlecht, nachdem sie von den britischen Behörden unter entwürdigenden und quälenden Bedingungen monatelang in Einzelhaft gehalten wurde. Sie leidet unter Rheuma und Asthma. Auch nach der Verlegung in die "standard risk"-Kategorie ist sie den größten Teil des Tages isoliert. Am 14. März wurde ihre Freilassung auf Kaution von den britischen Behörden verweigert, obwohl ein Kardinal und mehrere britische Parlamentsabgeordnete für Frau McAliskey gebürgt und mehrere internationale Menschenrechtsorganisationen sich für ihre Freilassung auf Kaution eingesetzt hatten.

Das Vorgehen der britischen Behörden erscheint uns um so fragwürdiger, als konkrete Hinweise für eine Tatbeteiligung von Frau McAliskey fehlen. Der Hauptbelastungszeuge der Bundesanwaltschaft, Manfred Schmidt, der dem IRA-Kommando eine Unterkunft vermietet hatte und Frau McAliskey angeblich identifiziert haben soll, bestreitet nach Angaben des ARD-Magazins Kontraste, jemals Fotos von Frau McAliskey gesehen zu haben, und ist nicht imstande, Frau McAliskey zu erkennen, wenn ihm entsprechende Fotos vorgelegt werden.

Herr Minister, es ist eine Schande für unser Land, wenn angeblich im deutschen Interesse eine junge schwangere Frau mit zweifelhafter Begründung unter bedenklichen Haftbedingungen von den britischen Behörden offensichtlich nur deshalb festgehalten wird, weil an der bekannten irischen Bürgerrechtlerfamilie Devin-McAliskey ein Exempel statuiert werden soll. Die Vergangenheit hat gezeigt, daß Iren immer wieder Opfer von Fehlentscheidungen und unrechtmäßiger Verfolgung durch die britische Justiz geworden sind.

Es ist absurd, bei einer hochschwangeren, gesundheitlich angeschlagenen Frau Fluchtgefahr anzunehmen und deshalb die Freilassung auf Kaution zu verweigern. Wir bitten Sie deshalb eindringlich, der britischen Regierung zu signalisieren, daß Deutschland nicht darauf besteht, daß Frau McAliskey weiter in Auslieferungshaft gehalten wird. Bitte setzen Sie sich für eine Freilassung auf Kaution mindestens bis zum Abschluß der Auslieferungsformalitäten ein.

Mit freundlichem Gruß

Tilman Zülch

Bundesvorsitzender


Donnerstag, 17. April 1997

Presseerklärung von Elke Nill, der deutschen Anwältin Róisín McAliskeys

Wir veröffentlichen hier auszugsweise die Presseerklärung vom 17.04.1997 von Róisín McAliskeys Anwältin Frau Elke Nill, Heidelberg, zur fortdauernden Inhaftierung ihrer Mandantin:

"Verschiedene Anträge der britischen Verteidigerin, Frau Rechtsanwältin Gareth Peirce, auf Haftverschonung sind von den britischen Behörden zurückgewiesen worden. Trotz einer angebotenen Kaution in Höhe von 250.000,- Pfund und der Bereitschaft der Mandantin, sich bis zu einer endgültigen Entscheidung über die beantragte Auslieferung in einer britischen Pfarrgemeinde aufzuhalten und dort auch die bevorstehende Entbindung durchzuführen, ist dies von den britischen Behörden bisher mit der pauschalen Begründung, Frau McAliskey stelle ein hohes Sicherheitsrisiko dar und würde sich durch Flucht der Auslieferung entziehen, abgelehnt worden.

Ich habe nun Beschwerde gegen den Haftbefehl der Bundesanwaltschaft eingelegt und Haftprüfung beantragt. Die mir von der Bundesanwaltschaft zugänglich gemachten Teile der Ermittlungsunterlagen begründen die Annahme des dringenden Tatverdachtes einer Beteiligung an einem Anschlag am 28.6.1996 in Osnabrück nicht.

Der einzige Zeuge, der Róisín McAliskey in einer polizeilichen Vernehmung am 25.11.1996 identifiziert haben soll, will von dieser Aussage nichts wissen. Er hat in der Fernsehsendung "Kontraste" am 27.3.1997 in der ARD eine Identifizierung meiner Mandantin in Abrede gestellt. Andere Zeugen, die nach ihrer eigenen Darstellung mehr Kontakt zu der mutmaßlichen Verdächtigen gehabt haben, haben meine Mandantin nahezu sicher als Verdächtige ausgeschlossen. Aus den mir bekannten Unterlagen drängt sich mir der Eindruck auf, daß man diese Zeugenaussagen nicht zur Kenntnis nehmen wollte.

Man stützt sich als weiteres wesentliches Beweismittel auf zwei Fingerabdrücke, die auf Schnipseln einer Verpackungsfolie gesichert wurden, die angeblich von den Verdächtigen zurückgelassen worden seien. Aus den mir zur Verfügung gestellten Ermittlungsunterlagen ist nicht nachvollziehbar, wo diese "Schnipsel" einer Verpackungsfolie gesichert wurden. In Verlautbarungen in der englischen Presse wird die Information gehandelt, es solle sich um Überreste einer Zigarettenverpackungsfolie handeln. Angesichts deren Beweglichkeit erscheint mir dies als äußerst fragwürdiges Indiz für eine Tatbeteiligung meiner Mandantin.

Unter diesen Umständen ist es in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb weder von den deutschen noch von den britischen Behörden die angebotenen Sicherheitsleistungen akzeptiert werden.

Angesichts der nicht nachvollziehbaren Umstände der Verhaftung und der Tatsache, daß erst am 4. Tag nach der Verhaftung meiner Mandantin seitens des Bundesgerichtshofes ein Haftbefehl erlassen wurde, liegt der Verdacht nahe, daß hier auf Kosten einer jungen Frau britische Politik betrieben werden soll. Der Verdacht drängt sich förmlich auf, daß hier späte Rache an der Mutter Bernadette Devlin-McAliskey genommen werden soll."


Sonntag, 6. April 1997

Gareth Peirce verlangt Zugang zu deutschen “Beweisen”

Auszugsweise Übersetzung eines Artikels aus dem Sunday Tribune, 6. April 1997 von Susan McKay

Nach dem in der letzten Woche erschienenen Kontraste-Programm, in dem der einzige Zeuge gegen Róisín McAliskey öffentlich erklärte, daß er sie niemals identifiziert hatte, verlangt Gareth Peirce, die Anwältin Róisín McAliskeys, Zugang zum “Beweismaterial”.

Anwältin Gareth Peirce wird dieses Wochenende voraussichtlich nach Deutschland fahren, um Zugang zu den “Beweisen” gegen Róisín McAliskey zu verlangen.*) Nach 17 Wochen als Hochsicherheitsgefangene in britischen Gefängnissen steht McAliskey kurz vor der Geburt ihres Babys.

Es wird außerdem vermutet, daß Peirce die Gültigkeit des Auslieferungsantrags anfechten wird, da er auf wissentlich falschen Angaben basiert. McAliskey beteuert ihre Unschuld und bisher wurde keine Anklage gegen sie erhoben.

Die deutschen Behörden verlangen ihre Auslieferung im Zusammenhang mit dem IRA-Anschlag auf einen britischen Armeestützpunkt in Osnabrück im Juni vergangenen Jahres. Eine Verurteilung könnte eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge haben.

Der Fall weist jedoch zahlreiche bizarre Anomalitäten auf; die verblüffendste kam vor 10 Tagen ans Licht: Der Mann, der auf dem Auslieferungsgesuch als der Hauptzeuge (und in McAliskeys Fall als der einzige Zeuge) angegeben ist, erklärte öffentlich, daß er weder McAliskey noch irgendwelche anderen Personen identifiziert habe.

Die einzige Basis für McAliskeys Inhaftierung scheint nun darin zu bestehen, daß nach Angaben der deutschen Staatsanwaltschaft ein Stück Plastikfolie an einem nicht näher spezifizierten Ort gefunden wurde, das zwei Fingerabdrücke aufweist, die denen von McAliskey ähnlich sind.

Die deutschen Behörden behaupteten, daß Manfred Schmidt (Eigentümer der Ferienwohnung, die nach Ansicht der Polizei von der IRA-Einheit im Vorfeld des Anschlags als Unterkunft benutzt wurde) drei Personen identifizert hatte. Hierbei handelte es sich angeblich um Michael Dicksen, James Corry und Róisín McAliskey. Die Namen der beiden Männer wurden kurz nach dem Anschlag genannt. McAliskeys Name wurde erstmalig nach ihrer Verhaftung durch die RUC (nordirische Polizei) im November erwähnt.

Die irische Regierung weigerte sich Corry (einen Belfaster Schauspieler) auszuliefern, da kein Auslieferungsabkommen mit der Bundesrepublik besteht, und die deutschen Behörden daher nicht berechtigt sind, die Auslieferung eines irischen Staatsbürgers zu verlangen. Bei Dickson handelt es sich um einen ehemaligen britischen Soldaten, der zeitweilig in Osnabrück stationiert war. Bei ihm soll es sich um den Anführer der IRA-Einheit gehandelt haben.

Er soll angeblich in seinem eigenen Auto nach Deutschland gefahren sein, dort mehrere Fahrzeuge unter Vorlage seines eigenen Reisepasses gemietet haben, die Ferienwohnung von Schmidt unter seinem eigenen Namen gemietet haben, und nach Begehung des Anschlags nach Hause zurückgekehrt sein. Er ist verschwunden.

Schmidt ging kurz nach dem Osnabrücker Anschlag zur Polizei und äußerte seine Vermutung, daß die Attentäter, die sich als Urlauber ausgaben, seine Ferienwohnung als Unterkunft benutzt hatten. Er half der Polizei bei der Anfertigung von Phantombildern. Ein Fahndungsplakat mit Fotos von Dickson und Corry sowie einem dritten, unbenannten Mann, und mit Phantombildern einer Frau sowie eines weiteren Mannes wurde veröffentlicht.

Auf dem Fahndungsplakat ist kein Bild einer zweiten Frau vorhanden, obwohl eine solche Person im Auslieferungsantrag genannt ist. Die Frau auf dem Phantombild besitzt keine Ähnlichkeit mit Fotos von McAliskey.

Die RUC (nordirische Polizei) verhaftete McAliskey in ihrer Wohnung in der Grafschaft Tyrone am 20. November 1996 unter den Bestimmungen des Anti-Terrorismusgesetzes. Zum gleichen Zeitpunkt wurden mehrere andere Leute verhaftet. Einige von ihnen waren Mitglieder von Bürgerinitiativen in West Belfast. Sie wurden nach der Verhaftung eines ehemaligen IRA-Gefangenen, der eine Computer-Diskette bei sich trug, festgenommen.

Ein Mann wurde wegen “Sammeln von Informationen, die für terroristische Zwecke nützlich sein könnten” angeklagt. Es wird vermutet, daß diese Verhaftungen dazu dienen sollten, Informationen über einen IRA-Anschlag auf einen britischen Armeestützpunkt in Lisburn zu sammeln.

Es gab keinerlei Beweise, die McAliskey hiermit oder mit sonstigen lokalen Vorkommnissen in Verbindung brachten. Im Jahre 1972 (Róisín war 9) hatte die UFF (eine loyalistische paramilitärische Organisation) einen Mordanschlag auf ihre Eltern versucht. Einer der RUC-Beamten, die nach dem Attentat in Róisíns Elternhaus gekommen waren, erschien während ihrer Vernehmung in Castlereagh und sprach mit ihr über das Attentat.

Erst am dritten Tag der Vernehmung wurde McAliskey mitgeteilt, daß die deutschen Behörden sie verhören wollten. Am sechsten Tag wurde sie nach London gebracht, wo der Auslieferungsantrag zugestellt wurde.

McAliskey sagt, sie habe nichts mit dem Anschlag in Osnabrück zu tun, und sei niemals in Deutschland gewesen. Ihre Mutter Bernadette sagt, der Fall mache die skandalösen Schwachpunkte in der Auslieferungsgesetzgebung deutlich. “Europa ist zu einem riesigen Polizeibezirk geworden”, sagt sie. "Róisín hat eine vollständige Verteidigung, aber es gibt keinen Ort, wo sie diese vorbringen kann. Deutschland ist nicht verpflichtet nachzuweisen, daß glaubhafte Beweise gegen Róisín vorliegen. Wäre dies der Fall, hätten sie Róisín schon vor Monaten freilassen müssen.

Anwältin Gareth Peirce hat Zugang zu Schmidts Zeugenaussage verlangt; dieser wurde ihr verweigert. Sie hat wiederholt eine Freilassung auf Kaution beantragt, die jedesmal abgelehnt wurde. Wochenlang sagten die Briten, daß die Deutschen eine Freilassung auf Kaution ablehnten. Die Deutschen wiederum behaupteten, dies sei eine britische Entscheidung.

Nun kam heraus, daß die Deutschen sich nachdrücklich gegen eine Freilassung auf Kaution ausgesprochen haben, angeblich, um eine Flucht oder eine Rückkehr nach Deutschland zwecks Bedrohung von Zeugen zu verhindern. Die Briten haben McAliskey als “Hochsicherheitsgefangene” eingestuft, da sie ein hohes Fluchtrisiko darstelle.

McAliskeys Gesundheit ist in einem schlechten Zustand und ihre Schwangerschaft ist schwierig. Sie raucht, leidet an Untergewicht, Asthma und Angstzuständen. Sie wurde ursprünglich in Einzelhaft gehalten und verbrachte mehrere Tage im Männergefängnis Belmarsh – in einer Zelle, die zuvor von einem Gefangenen im “Schmutzprotest” belegt war und deren Wände mit Exkrementen beschmiert waren.

Sie wurde in das Frauengefängnis Holloway zurückverlegt, aber weiterhin in Einzelhaft gehalten. Außerdem wurde ihr der Zugang zur Mutter-Kind-Abteilung verwehrt, mit der Implikation, daß ihr Baby ihr nach der Geburt weggenommen werden würde

Der irische Außenminister hat die britischen Botschafterin zu sich bestellt, um gegen McAliskeys Haftbedingungen zu protestieren. Amnesty International hat schwerwiegende Besorgnis ausgedrückt und es kam zu Demonstrationen in Irland, Großbritannien, Deutschland und den USA.

Mittlerweile wurden die Haftbedingungen verbessert, aber britische Quellen bestreiten, daß dies als Reaktion auf massive öffentliche Proteste geschehen sei.

Bevor Schmidt im deutschen Fernsehen interviewt wurde, wurde angenommen, daß McAliskeys Fingerabdrücke im November in Belfast genommen wurden, mit denen in Deutschland gefundenen Fingerabdrücken verglichen wurden, und daß Schmidt daraufhin Fotos von ihr vorgelegt wurden, auf denen er sie identifizierte.

Nun scheint es jedoch, als ob nichts weiter vorliegt, als Fingerabdrücke auf einem Stück Plastikfolie. McAliskeys Belfaster Anwalt Barra McGrory sagt, das Beweismaterial in Deutschland sei “ausgesprochen schwach”. Im Moment sieht es jedoch so aus, daß Róisín McAliskeys Baby hinter Gittern geboren werden wird – bevor sie eine Chance hat, ihre Unschuld deutlich zu machen.

 *) Anmerkung: Mittlerweile wird Róisín McAliskey in Deutschland von der Heidelberger Rechtsanwältin Elke Nill vertreten. Elke Nill wird jetzt umgehend versuchen, mit der deutschen Bundesanwaltschaft in Kontakt zu treten.

Wir danken Petra Schürenhöfer in Dublin für die Übersetzung des Artikels aus der Sunday Tribune.


Samstag, 22. März 1997

Róisín McAliskey erneut Freilassung auf Kaution verweigert

Am 14. März haben die britischen Behörden erneut Róisín McAliskey die Freilassung auf Kaution verweigert. U.a. hatten der Kardinal von New York und mehrere britische Oberhaus- und Unterhausabgeordnete sich als Bürgen angeboten. Nahezu 700.000 DM hätten als Sicherheit hinterlegt werden können. Schon vor der Gerichtsentscheidung von letzter Woche hatte der frühere Bürgermeister von New York David Dinkins die Verweigerung von Kaution als kleinlich und boshaft bezeichnet und gesagt, die sog. Rechtfertigungen dafür klängen hohl und falsch.

Róisín McAliskey, im 8. Monat schwanger und unter Rheuma und Asthma leidend, sitzt im Gefängnis weil die deutsche Justiz im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu einem Anschlag auf eine britische Kaserne in Osnabrück ihre Auslieferung beantragt hat. Beweise für eine Mitbeteiligung Róisín McAliskeys wurden bisher nicht vorgelegt. Der Belfaster Schauspieler James Corry, dessen Auslieferung die deutschen Behörden in diesem Zusammenhang ebenfalls betrieben, war nach seiner Verhaftung in Dublin wieder auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem die irische Justizministerin erfahren hatte, daß Deutschland seine eigenen Staatsbürger grundsätzlich nicht ausliefert.

Diese schwache Position der deutschen und britischen Justiz war für den Londoner Staatssekretär im Innenministerium David Mclean allerdings kein Hinderungsgrund, Róisín McAliskey als „IRA-Abschaum“ zu bezeichnen und sie mit einer Frau zu vergleichen, die vor 30 Jahren wegen mehrfachen Kindesmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Seine Äußerungen sorgten für viele Proteste. Allein, seine Chefs, der britische Innenminister Michael Howard und John Major, konnten daran nichts Verwerfliches erkennen.

Trotz allem, die internationalen Proteste und die dringende Kampagne von Amnesty international haben immerhin erreicht, daß Róisín McAliskey Hafterleichterungen zugesagt wurden. Zukünftig soll sie mit anderen Frauen im Gefängnis zusammenkommen können. Sie soll auch einen Platz in der Mutter-Kind-Abteilung des Holloway-Gefängnisses erhalten und ihr Kind nach der Geburt behalten können.

Amnesty international hat seinen dringenden Appell jetzt wiederholt und fordert seine Mitglieder auf, an den britischen Innenminister Michael Howard und den deutschen Botschafter in London, John Olav Kerr, zu schreiben, um sicherzustellen, daß Róisín McAliskey fortan keinerlei inhumanen oder entwürdigenden Maßnahmen mehr unterworfen wird. Amnesty fordert auch eine Klarstellung hinsichtlich der Frage, wie die Behandlung von Mutter und Kind nach der Geburt genau aussehen soll. Amnesty hat sich verpflichtet, die Angelegenheit aufmerksam zu verfolgen.

Wer ist denn nun eigentlich verantwortlich für die negative Kautions-Entscheidung? Bernadette McAliskey, Róisíns Mutter, spricht von einer bizarren Situation: „Wenn wir die Deutschen fragen, warum sie gegen Kaution sind, sagen sie uns, die Briten wollten das so. Fragen wir die britische Staatsanwaltschaft, heißt es, die Deutschen hätten sie darum gebeten.

Die deutsche Bundesanwaltschaft ist dabei, sich zur Partei in der Auseinandersetzung um die politische Zukunft Nordirlands zu machen. Der irische Außenminister Dick Spring befürchtet politische Folgen aus dem Fall Róisín McAliskey: „Wenn diese Sache falsch angepackt wird, kann daraus schwerer Schaden entstehen für die Sache von Frieden und Verständigung auf unseren Inseln.

Es gibt kein irgendwie geartetes deutsches Sicherheitsinteresse an der Auslieferung Róisín McAliskeys. Sie hat Deutschland so oder so nie bedroht. Wenn sich nun die bundesdeutsche Justiz vor den Karren der abgewirtschafteten englischen Nordirlandpolitik spannen läßt, die mit der Behandlung der hochschwangeren Róisín weiteres Öl auf das Feuer des jahrzehntelangen Konflikts gießt, und sei es auch nur (ist es nur das?), weil die Tory-Regierung um Major die unionistischen Unterhausabgeordneten für ihr Überleben braucht, dann hat sie an Menschenrechtsverletzungen an einer jungen schwangeren Frau mitgewirkt. Sie ist aber auch, ob ihr das bewußt ist oder nicht, an der weiteren Desavouierung eines Prozesses beteiligt, der ursprünglich einmal zu einem gerechten Frieden in Irlands Norden hat führen sollen.

Die deutschen Behörden kooperieren mit einer britischen Justiz, die Dutzende von unschuldigen irischen Frauen und Männern für Jahrzehnte ins Gefängnis brachte, obwohl sie von deren Unschuld wußte. Die Birmingham Six, The Maquire 7, The Guildford 4 wurden erst nach vielen Jahren und langwierigen juristischen Auseinandersetzungen freigelassen. Andere wie Danny McNamee und Patrick McLaughlin kämpfen um ihre Wiederaufnahmeverfahren.

Róisín McAliskey erwägt nun eine Kandidatur für die britischen Unterhauswahlen im Mai in dem Wahlbezirk, aus dem sie stammt.

Ihre Mutter äußerte dazu, daß dies angesichts der Verweigerung von Kaution durch das britische Gericht und der rassistischen Feindseligkeit der britischen Behörden, deren beleidigenden und inhumanen Haltung die einzige Möglichkeit sein könnte, vor der Geburt des Kindes eine Freilassung zu erreichen.


Samstag, 8. März 1997

Der Fall Róisín McAliskey

Seit dem 20. November letzten Jahres sitzt die 25jährige Nordirin Róisín McAliskey unter unmenschlichen Umständen in britischer Untersuchungshaft. Die hochschwangere Tochter der nordirischen Bürgerrechtlerin und ehemaligen Unterhausabgeordneten Bernadette McAliskey (früher: Bernadette Devlin) ist als sogenannter Kategorie A-Häftling (d.h. höchste Sicherheitsstufe) von allen Kontakten mit anderen Häftlingen abgeschnitten und darf mit Besuchern nur durch eine Glasscheibe sprechen. Trotzdem wird von ihr zweimal am Tag verlangt, sich zu entkleiden und durchsuchen zu lassen.

Die junge Frau leidet unter Asthma, Eßstörungen und Untergewicht, trotzdem wird ihr die notwendige medizinische Behandlung nicht oder nur im Falle von akuter Lebensgefahr gewährt. Dieser Umstand ist auf die Bestimmungen für Isolationshäftlinge zurückzuführen, nach denen solche Gefangene nur dann in die Krankenabteilung des Gefängnisses verlegt werden dürfen, wenn sich dort gerade kein anderer Häftling aufhält.

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation amnesty international darf Róisín McAliskey ihrer Gymnastik nur auf dem Gefängnisdach nachgehen. Die Haftbedingungen haben bereits zu einer deutlichen Verschlechterung ihrer körperlichen und psychischen Verfassung geführt, sodaß die Menschenrechtler durch dieses Vorgehen Mutter und Kind gefährdet sehen und deshalb zu einer dringenden Aktion (urgent action) aufgerufen haben (Adresse für Protestbriefe am Ende des Artikels).

Unklar sind auch die Umstände der bevorstehenden Entbindung. Auch wenn die Gefängnisbehörden zugesagt haben, daß McAliskey ihr Kind nicht - wie sonst bei weiblichen Gefangenen in englischen Gefängnissen üblich - in Handschellen bekommen muß, ist es wahrscheinlich, daß Mutter und Kind nach der Geburt getrennt werden. Im Londoner Holloway-Gefängnis dürfen Kategorie A-Gefangene nämlich nur dann in die Mutter-Kind-Abteilung, wenn sich dort gerade keine andere Mutter aufhält.

Amnesty international fordert, daß Róisín McAliskey die erforderliche medizinische Betreuung erhält, daß die erniedrigenden Leibesvisitationen beendet und die Isolation aufgehoben wird, daß eine Garantie gegeben wird, daß man Róisín nicht gegen ihren Willen von ihrem Baby trennt. Sollten die erforderliche Bedingungen für medizinische Versorgung - z.B. Geburtshilfe und postnatale Betreuung - nicht gegeben sein, fordert ai die Freilassung auf Kaution.

Doch nicht nur Amnesty international sorgt sich um McAliskey: Der irische Außenminister, Dick Spring, sowie verschiedene Westminster-Abgeordnete, darunter auch SDLP-Chef John Hume, setzen sich seit Wochen erfolglos für die Verbesserung der Haftbedingungen ein.

Insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Mittel scheint in diesem Fall nicht mehr gewahrt. Daß man eine hochschwangere Frau als besonders großes Fluchtrisiko einstuft und sie deshalb von allen Kontakten abschneidet, ist mehr als übertrieben und deutet an, daß man hier am Beispiel der Tochter einer bekannten Bürgerrechtlerin ein Exempel statuieren will.

Nach den zahlreichen Protesten wurden Róisíns Haftbedingungen Anfang März geringfügig verbessert. So entfällt derzeit die tägliche zweifache Leibesvisitation.

Ungeklärt ist derweil die Rolle der deutschen Justiz im Fall McAliskey. Der Bundesstaatsanwalt wirft Róisín McAliskey vor, an dem Bombenanschlag auf eine britische Kaserne in Osnabrück im Juni vergangenen Jahres beteiligt gewesen zu sein. Deutschland hat daher ein Auslieferungsgesuch an die britische Regierung gestellt, über das ab dem 12. März entschieden werden soll. Nach Angaben aus Karlsruhe sei dafür von deutscher Seite aus gesehen keine Isolationshaft nötig, darauf habe man aber keinen Einfluß. Die britischen Behörden wiederum verweisen auf das deutsche Gesuch, wenn es darum geht, den Kategorie A-Status der Verdächtigen zu begründen.

Die Vorgehensweise der britischen Behörden im Fall von Róisín McAliskey ist ein besonders erschütternder, aber beileibe kein einmaliger Ausrutscher. In der Tat steckt hinter der erniedrigenden Behandlung von republikanischen Gefangenen offensichtlich System. Ausgerechnet nach dem Beginn des Waffenstillstands der IRA im Jahr 1994, an dessen Zustandekommen IRA-Häftlinge maßgeblich beteiligt waren, wurden die Haftbedingungen in den britischen Gefängnissen schlagartig verschärft. Ein Grund dafür war ein versuchter Ausbruch von IRA-Häftlingen aus dem Whitemoor Gefängnis im September 1994, der - wie sich inzwischen herausgestellt hat - von den Sicherheitskräften im Gefängnis unterstützt worden ist, um den Friedensprozeß in Nordirland zu torpedieren. Die Flüchtenden, darunter Danny McNamee, wurden bewußt in eine Falle gelockt. Bei der Aufklärung dieser Machenschaften ereigneten sich gleich mehrere merkwürdige Vorfälle. Der Gefängnisdirektor gab unter Eid zu, die Ermittler irregeführt zu haben, ein Wärter tauchte unter, weil er sein Leben bedroht sah - mittlerweile wurde seine Leiche gefunden - eine Wärterin starb auf dem Weg ins Gericht, wo sie aussagen wollte, bei einem Autounfall.

Trotz dieser Erkenntnisse wurde der Whitemoor-Vorfall von britischer Seite zur Verschärfung der Haftbedingungen vor allem für Category A-Häftlinge genutzt, ein Umstand, der sich heute wieder - und nicht nur für Róisín McAliskey und ihr Kind - zu einer Gefahr für Körper und Seele der Inhaftierten entwickeln kann. Denn selbst ein medizinischer Gutachter im Whitemoor-Fall urteilte, daß dieses unmenschliche Vorgehen in der modernen britischen Gesellschaft inakzeptabel sei, ungeachtet der Schwere des begangenen Verbrechens.

Wir danken Michael Agricola, Journalist (Mannheim), der diesen Artikel für uns kurzfristig verfaßt hat.


Zurück/Back