Hintergrundinformationen
Rosemary Nelson war eine international bekannte und repektierte Menschenrechtsanwältin. Rosemary war 40 Jahre alt als sie starb. Sie war die Ehefrau von Paul Nelson und die Mutter von Gavin (13), Christopher (11) und Sarah (8). Rosemary absolvierte ihr Jurastudium an der Queen’s University in Belfast. Sie arbeitete mehrere Jahre für andere Anwälte, bevor sie, als erste Frau, ihre eigene Kanzlei in ihrer Geburtsstadt Lurgan eröffnete.
Rosemary Nelson war eine engagierte Anwältin, die sich der Gerechtigkeit und der Umsetzung der Menschenrechte für alle verpflichtet fühlte. Sie empfand immer wieder aufrichtige Empörung, wenn das Recht eines Menschen mißachtet wurde. Rosemary Nelson setzte ihre beachtliche Erfahrung mit Recht und Gesetz dafür ein, dem Recht Geltung zu verschaffen. Sie vertrat mehrere Mandanten in Fällen von Menschenrechtsverletzungen, die große Beachtung in der Öffentlichkeit fanden.
Trotz der Todesdrohungen, die sie aufgrund ihrer Arbeit als Verteidigerin der Menschenrechte erhielt, bewies Rosemary Mut und verlor nie ihre Fähigkeit, mit anderen Menschen mitzufühlen. Sie wurde bei der Ausübung ihres Berufes behindert was im Gegensatz zu den UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte steht, die besagen: „Der Staat stellt sicher, daß der Rechtsanwalt (a) in der Lage ist, alle seine beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikanen oder unstatthafte Beeinflussung wahrzunehmen; (b) in der Lage ist, zu reisen und sich mit seinem Mandanten frei zu beraten, sowohl im eigenen Lande als auch im Ausland; und (c) wegen Handlungen, die mit anerkannten beruflichen Pflichten, Verhaltensregeln und Ehrenpflichten im Einklang stehen, keine Verfolgung oder verwaltungsmäßige, wirtschaftliche oder andere Sanktionen erleidet oder damit bedroht wird.“ (Grundsatz 16) Und „Der Rechtsanwalt darf wegen der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht mit seinen Mandanten oder den Angelegenheiten seiner Mandanten identifiziert werden.“ (Grundsatz 18) Angehörige der staatlichen Polizeibehörde in Nordirland, der RUC, haben Rosemarys Leben bedroht. Der Mord an Rosemary stellt eine Bedrohung des Rechtsstaates und aller VerteidigerInnen der Menschenrechte in Irland dar. Es ist von großer Bedeutung für Rosemary und ihre Familie und für die künftige Wahrung der Menschenrechte in Irland, daß die Wahrheit im Hinblick auf die Begleitumstände ihres Mordes aufgedeckt wird. Da von RUC-Angehörigen Todesdrohungen gegen Rosemary Nelson zu ihren Lebzeiten ausgestoßen wurden, kann die RUC jetzt nicht für unabhängig und fähig erklärt werden, angemessene oder effektive Ermittlungen zu ihrem Mord durchzuführen. Vollständig unabhängige Ermittlungen und eine vollständig unabhängige gerichtliche Untersuchung, beides durchgeführt von international besetzten Expertenteams, sind die einzig angemessenen Maßnahmen, die in die Wege geleitet werden müssen, um sicherzustellen, daß die Wahrheit im Mordfall Rosemary Nelson festgestellt werden kann.