Danny wurde am 4. November 1998 um 15.00 Uhr aus dem Gefängnis entlassen. Seine Entlassung erfolgte im Rahmen des Friedensabkommens. Danny war der erste in England verurteilte irische Gefangene, der im Rahmen des Friedensprozesses aus der Haft entlassen worden ist.
Seine Familie und seine Freunde sind überglücklich, daß er nun endlich sein Leben, das ihm 1986 auf so grausame Weise gestohlen worden war, wieder aufnehmen kann.
Am Donnerstag, den 17. Dezember 1998 um 9.45 Uhr verkündeten die drei Berufungsrichter in Court Nummer 6 des Royal Court of Justice in London ihr Urteil in Dannys Berufungsverfahren. Es war offensichtlich, daß die Richter nur sehr widerwillig zu folgender Schlußfolgerung kamen:
"das Urteil ist fragwürdig, der Berufung muß stattgegeben werden und das Urteil wird hiermit aufgehoben."
Dannys Berufungsverfahren begann am 9. November 1998. Die erste Woche war für Rechtsausführungen reserviert; außerdem erhielten die drei Richter - Lord Justice Swinton Thomas, Mr. Justice Garland und Mr. Justice Longmore - einige "Lesetage", um sich durch die Berge an Material hindurch zu arbeiten. Der öffentliche Teil des Verfahrens begann am 16. November und dauerte weitere zweieinhalb Wochen.
Ein Elektronikexperte, Dr. Michael Scott, sagte aus, daß der Verteidigung bei der ursprünglichen Verhandlung Informationen vorenthalten worden waren, die Dannys Beteuerungen seiner Unschuld auf überzeugende Weise untermauert hätten. Die Verteidigung argumentiert, daß diese Nicht-Offenlegung absichtlich war, mit dem Zweck, Dannys Verteidigung bei der ursprünglichen Verhandlung zu unterminieren. Die Staatsanwaltschaft machte keinen Versuch, die Aussage von Dr. Scott anzufechten. Stattdessen argumentierten sie, daß Danny auch bei Offenlegung dieser Informationen verurteilt worden wäre.
Die meiste Zeit des Berufungsverfahrens wurde für einen Fingerabdruck beansprucht. Insgesamt 14 Fingerabdrucksexperten wurden aufgerufen, um über einen Fingerabdruck auszusagen, der auf einer Batterie gefunden worden war und der angeblich von Danny stammte. Sechs der sachverständigen Zeugen sagten für die Verteidigung, und acht für die Staatsanwaltschaft aus.
Die sechs Zeugen für die Verteidigung sagten aus, daß die Qualität des Fingerabdrucks so schlecht sei, daß er zu Identifikationszwecken unbrauchbar sei, wobei zwei von ihnen einen Schritt weitergingen mit Sicherheit ausschlossen, daß der Fingerabdruck von Danny stamme. Die acht Zeugen für die Staatsanwaltschaft sagten aus, daß sie glaubten, es sei Dannys Fingerabdruck, wobei die meisten von ihnen jedoch einräumten, daß der Abdruck nicht genug übereinstimmende Merkmale aufwies, um den Standard zu erreichen, der zur Anerkennung von Beweismaterial vor Gericht erforderlich ist. Außerdem kamen alle acht Zeugen der Staatsanwaltschaft aus verschiedenen Gründen zu der Annahme, daß der Fingerabdruck von Danny stamme, und ihre Aussagen standen in Widerspruch zueinander. Die meisten von ihnen mußten zugeben, daß, falls ihre Schlußfolgerung richtig sei, die der anderen Staatsanwaltschaftszeugen konsequenterweise falsch sein müsse.
Die Verteidigung argumentierte, daß das neue Beweismaterial bezüglich der Fingerabdrücke von ausschlaggebender Bedeutung bei der ursprünglichen Verhandlung gewesen sei, da der Fingerabdruck auf der Batterie der einzige war, der in direktem Zusammenhang zu einer Bombe stand. (Bei der ursprünglichen Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert, daß dieser Fingerabdruck nur von einem "Bombenbauer" stammen, und nicht aus unschuldigem Kontakt resultieren könne.)
Die Berufungsverhandlung endete am 2. Dezember und die Richter setzten die Urteilsverkündung aus. Als das Urteil schließlich verkündet wurde, war niemand in der Kampagne über den negativen Ton überrascht. Bereits während des Verfahrens war es offensichtlich geworden, daß die Richter nicht glücklich darüber waren, daß Danny der Staatsanwaltschaft und der Polizei eine vorsätzliche Manipulation des Rechts vorwarf, nur um seine Verurteilung sicherzustellen. Die Richter hatten einfach kein Interesse daran zu untersuchen, warum so viele zentrale Informationen, die der Staatsanwaltschaft bekannt waren, und auf deren Offenlegung Danny rechtlichen Anspruch gehabt hätte, der Verteidigung vorenthalten worden waren.
Um das Establishment vor einer Untersuchung zu bewahren, wie und aus welchen Gründen Danny McNamee unschuldig verurteilt werden konnte, überschritten die Richter ihre Funktion als Berufungsrichter. Sie mußten zwar einräumen, daß eine Jury, die im Besitz aller Informationen gewesen wäre, zu einem gänzlich anderen Urteil hätte gelangen können. Dies hinderte sie jedoch nicht daran, sich in Spekulationen über Dannys Unschuld zu ergehen, womit sie den Rechtsgrundsatz, daß eine Person unschuldig ist, bis ihr die Schuld nachgewiesen werden kann, in Dannys Fall - und potentiell für andere Fälle - außer Kraft gesetzt haben.
In Anbetracht der Tatsache, daß die britische Justiz einen unschuldigen Mann um 12 Jahre seines Lebens beraubt hat, wäre ein moderaterer Ton bei der Urteilsverkündung begleitet von einer Entschuldigung angebracht gewesen. Selbstkritik ist jedoch - bekannterweise - keine Stärke der britischen Justiz.
Trotz alledem: Der Berufung wurde stattgegeben und Danny wurde freigesprochen. Die Danny McNamee Kampagne möchte sich bei allen bedanken, die uns unterstützt und dazu beigetragen haben, einen unschuldigen Mann aus dem Gefängnis zu befreien.
Eine englischsprachige Kopie des Urteils ist auf der Webseite des Britain and Ireland Human Rights Centre zu finden:
http://ourworld.compuserve.com/homepages /rapporteur/
Wir danken Claire Daly von der Danny McNamee Support Group in Dublin für diesen Artikel und Petra Schürenhofer für die Übersetzung.
Siehe auch: Kampagne zu Danny McNamee. (deutsch)
Siehe auch: Danny McNamee Wins Appeal. (englisch)
Weitere Informationen über Danny's Fall findet Ihr auf der Danny McNamee Campaign Web Page (englisch).