Rosemary Nelson
Leben
und Tod einer Verteidigerin der Menschenrechte
Anhang E - Das Europäische
Parlament zur Ermordung Rosemary Nelsons
Mit Bezug auf seine Resolutionen
zum Friedensprozeß in Nordirland und
- in Anbetracht der Tatsache, daß
Rosemary Nelson, eine führende Menschenrechtsanwältin, durch
eine Autobombe ermordet wurde, als sie am 15. März 1999 ihr Haus verließ,
- in Anbetracht der Tatsache, daß
viele von Rosemary Nelsons Klienten in den letzten 10 Jahren Personen waren,
die wegen des Verdachts politisch motivierter Vergehen verhaftet wurden
- in Anbetracht der Tatsache, daß
Mrs. Nelson im September 1998 vor dem Unterausschuß für internationale
Aktivitäten und Menschenrechte des amerikanischen Kongresses über
Todesdrohungen, Schikanen, körperliche und verbale Belästigung
aussagte, die ihr nach ihren Angaben von Beamten der Royal Ulster Constabulary
(RUC) widerfuhren,
- in Anbetracht der Tatsache, daß
die Independent Commission for Police Complaints (ICPC) (Unabhängige
Kommission zur Untersuchung von Beschwerden über die Polizei in Nordirland)
in ihrem Bericht über die Ermittlungen zu den mutmaßlichen Drohungen
gegen Rosemary Nelson zu dem Schluß kam, daß eine Reihe ernster
Bedenken bestehen,
- in Anbetracht der Tatsache, daß
der oberste Chef der RUC Ronnie Flanagan ankündigte, daß die
Ermittlungen zu dem Mord von der RUC geführt, aber von David Philips,
einem leitenden britischen Polizeibeamten, überwacht werden, mit Unterstützung
des Federal Bureau of Investigation (FBI),
- in Anbetracht der Tatsache, daß
der UN-Sonderberichterstatter, Dato Param Cumaraswamy; der dem Menschenrechtskomitee
der Vereinten Nationen einen Bericht über die Erschießung eines
anderen irischen Rechtsanwaltes, Pat Finucane, vor 10 Jahren vorlegte,
kritisierte, daß die RUC Beschwerden von Rechtsanwälten über
Schikanen und Einschüchterung durch die Polizei nicht zur Kenntnis
nimmt,
- verurteilt das Europäische
Parlament die Ermordung von Rosemary Nelson und drückt ihrer Familie, ihren
Freunden und Kollegen sein Beileid aus;
- verlangt das Europäische Parlament,
daß die Ermittlungen zu ihrer Ermordung von einem Team unabhängiger
Ermittler durchgeführt werden - als Garantie für die Objektivität der
Untersuchungen und als einzige Möglichkeit, Vertrauen und Kooperation der
Öffentlichkeit zu erhalten;
- darüber hinaus fordert das
Europäische Parlament eine vollständige unabhängige gerichtliche
Untersuchung aller Umstände im Zusammenhang mit der Ermordung von Mrs.
Nelson;
- drückt das Europäische Parlament
seine Überzeugung aus, daß jede demokratische Gesellschaft die Sicherheit
von Mitgliedern des Anwaltsstandes garantieren sollte und daß diese
Menschen nicht aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit der Gefahr ermordet zu
werden ausgesetzt sein dürfen;
- weist das Europäische Parlament seinen
Präsidenten an, die Resolution an die britische und irische Regierung, die
Regierungen der Mitgliedsstaaten, an den UN-Sonderberichterstatter für die
Unabhängigkeit von Richtern und Rechtsanwälten und an die Royal Ulster
Constabulary weiterzuleiten.
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