Rosemary Nelson

 Leben und Tod einer Verteidigerin der Menschenrechte


Anhang E - Das Europäische Parlament zur Ermordung Rosemary Nelsons

Mit Bezug auf seine Resolutionen zum Friedensprozeß in Nordirland und

  1. in Anbetracht der Tatsache, daß Rosemary Nelson, eine führende Menschenrechtsanwältin, durch eine Autobombe ermordet wurde, als sie am 15. März 1999 ihr Haus verließ,
  2. in Anbetracht der Tatsache, daß viele von Rosemary Nelsons Klienten in den letzten 10 Jahren Personen waren, die wegen des Verdachts politisch motivierter Vergehen verhaftet wurden
  3. in Anbetracht der Tatsache, daß Mrs. Nelson im September 1998 vor dem Unterausschuß für internationale Aktivitäten und Menschenrechte des amerikanischen Kongresses über Todesdrohungen, Schikanen, körperliche und verbale Belästigung aussagte, die ihr nach ihren Angaben von Beamten der Royal Ulster Constabulary (RUC) widerfuhren,
  4. in Anbetracht der Tatsache, daß die Independent Commission for Police Complaints (ICPC) (Unabhängige Kommission zur Untersuchung von Beschwerden über die Polizei in Nordirland)  in ihrem Bericht über die Ermittlungen zu den mutmaßlichen Drohungen gegen Rosemary Nelson zu dem Schluß kam, daß eine Reihe ernster Bedenken bestehen,
  5. in Anbetracht der Tatsache, daß der oberste Chef der RUC Ronnie Flanagan ankündigte, daß die Ermittlungen zu dem Mord von der RUC geführt, aber von David Philips, einem leitenden britischen Polizeibeamten, überwacht werden, mit Unterstützung des Federal Bureau of Investigation (FBI),
  6. in Anbetracht der Tatsache, daß der UN-Sonderberichterstatter, Dato Param Cumaraswamy; der dem Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen einen Bericht über die Erschießung eines anderen irischen Rechtsanwaltes, Pat Finucane, vor 10 Jahren vorlegte, kritisierte, daß die RUC Beschwerden von Rechtsanwälten über Schikanen und Einschüchterung durch die Polizei nicht zur Kenntnis nimmt,
  1. verurteilt das Europäische Parlament die Ermordung von Rosemary Nelson und drückt ihrer Familie, ihren Freunden und Kollegen sein Beileid aus;
  2. verlangt das Europäische Parlament, daß die Ermittlungen zu ihrer Ermordung von einem Team unabhängiger Ermittler durchgeführt werden - als Garantie für die Objektivität der Untersuchungen und als einzige Möglichkeit, Vertrauen und Kooperation der Öffentlichkeit zu erhalten;
  3. darüber hinaus fordert das Europäische Parlament eine vollständige unabhängige gerichtliche Untersuchung aller Umstände im Zusammenhang mit der Ermordung von Mrs. Nelson;
  4. drückt das Europäische Parlament seine Überzeugung aus, daß jede demokratische Gesellschaft die Sicherheit von Mitgliedern des Anwaltsstandes garantieren sollte und daß diese Menschen nicht aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit der Gefahr ermordet zu werden ausgesetzt sein dürfen;
  5. weist das Europäische Parlament seinen Präsidenten an, die Resolution an die britische und irische Regierung, die Regierungen der Mitgliedsstaaten, an den UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Rechtsanwälten und an die Royal Ulster Constabulary weiterzuleiten.

Vorheriger Abschnitt

Nächster Abschnitt


Zurück zur Titelseite