1. Vorwort
1.1 Am 15. März 1999 um 12.40 Uhr wurde Rosemary Nelson, eine Anwältin in Lurgan, in der Nähe ihres Hauses Opfer einer loyalistischen Autobombe. Sie trug entsetzliche Verletzungen davon, denen sie zwei Stunden später erlag.
1.2 Rosemary Nelson war 40 Jahre alt, als sie starb. Sie war verheiratet und Mutter dreier Kinder im Alter von 8, 11 und 14 Jahren. Sie unterhielt eine gutgehende Kanzlei in der Hauptstraße ihres Heimatortes Lurgan, in der der örtlichen Bevölkerung umfangreiche Rechtshilfe angeboten wurde. Ihre Mandanten waren Angehörige der katholischen/nationalistischen als auch der protestantisch/unionistischen Gemeinde. Rosemary Nelson war eine fähige Anwältin, die sich fürsorglich ihren Klienten annahm und die sich der Gerechtigkeit verpflichtet fühlte. Bei der Mehrzahl der Fälle, die sie übernahm, handelte es sich um gewöhnliche Rechtsstreitigkeiten. Aber sie vertrat auch einige Klienten, die sehr bekannt waren und deren Fälle eine Menge Aufsehen erregten. Dabei handelte es sich u. a. um:
Die Familie von Sam Marshall, der am 7. März 1990 von Loyalisten ermordet wurde, gerade, nachdem er sich in der RUC [Royal Ulster Constabulary/nordirische Polizei]-Station in Lurgan aufgrund einer Auflage bezüglich seiner Freilassung auf Kaution gemeldet hatte. Die Bedingungen der Haftverschonung waren lediglich der Polizei und seinen Anwälten bekannt. Später wurde bestätigt, dass es sich bei dem Auto, das in der Nähe des Tatorts gesehen wurde, um ein Fahrzeug im Besitz der Sicherheitskräfte handelte. Weder wurde jemand des Mordes an Sam Marshall angeklagt, noch hat eine gerichtliche Untersuchung [inquest] stattgefunden.
Colin Duffy, der mit Sam Marshall zusammen war, als dieser ermordet wurde, und unverletzt fliehen konnte. Im Berufungsverfahren erreichte Rosemary Nelson im September 1996 seinen Freispruch von der Anklage wegen Mordes an dem ehemaligen Soldaten John Lyness. Colin Duffy hatte drei Jahre im Gefängnis gesessen. Die Anklage fiel in sich zusammen, als sich herausstellte, dass Lindsay Robb, der wichtigste Zeuge der Anklage, aufgrund von Waffenbeschaffung für die Ulster Volunteer Force [UVF/loyalistische Paramilitärs] verhaftet wurde und wahrscheinlich zum Zeitpunkt seiner Aussage gegen Colin Duffy unter Polizeiaufsicht gestanden hatte. Nach seiner Freilassung wurde Colin Duffy im Juni 1997 wegen Mordes an zwei RUC-Beamten, Constable Graham und Reserve Constable Johnsten, in Lurgan verhaftet. Im Oktober 1997 - Colin Duffy hatte zu diesem Zeitpunkt drei Monate in Untersuchungshaft gesessen - ließ der Director for Public Prosecution/DPP [Staatsanwaltschaft] die Anklage fallen, nachdem es Rosemary Nelson aufgrund unermüdlicher Arbeit gelungen war, zu beweisen, dass der falsche Mann verhaftet worden war.
Die Familie von Robert Hamill, einem jungen katholischen Vater, der am 27. April 1997 von einem loyalistischen Mob überfallen worden war. Er erlag zwölf Tage später im Krankenhaus seinen Kopfverletzungen, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Augenzeugen sagten aus, dass bewaffnete RUC-Beamte ganz in der Nähe in einem geparkten Polizei-Landrover saßen und dass sie es unterlassen hätten, Hilfe zu leisten, um sein Leben zu retten. In RUC-Presseerklärungen wurde fälschlicherweise behauptet, dass Robert Hamill und sein Freund, der ebenfalls angegriffen worden war, in eine Schlägerei rivalisierender Gruppen verwickelt gewesen seien und dass die Polizei selbst attackiert worden wäre. Die RUC gab später zu1, dass dies nicht den Tatsachen entsprechen würde.
Die Garvaghy Road Residents Coalition (GRRC), ein Anwohner-Bündnis, das sich aufgrund der Märsche des Oranierordens durch ihre nationalistische Siedlung formiert hatte.
1.3 Bis Anfang 1997 hatte Rosemary Nelson relativ wenige Klienten vertreten, die aufgrund der Notstandsgesetze [emergency laws] verhaftet worden waren. Die auf der Basis dieser Gesetze Verhafteten können bis zu sieben Tage festgehalten werden, und ein Zusammentreffen mit ihren AnwältInnen kann für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden unterbunden werden; d.h. Verhaftete werden vernommen, ohne dass ihre AnwältInnen zugegen sind. Und zu jener Zeit wurden auch noch keine Video- oder Tonbandaufnahmen von den Verhören gemacht. Viele AnwältInnen, die solche Klienten in den speziellen Verhörzentren Castlereagh in Belfast und Gough Barracks in Armagh2 vertraten, führten Beschwerde gegen die RUC-Beamten, die an den Verhören beteiligt waren. Sie beschwerten sich darüber, dass RUC-Beamte während der Verhöre, die ohne die AnwältInnen stattgefunden hatten, Beleidigungen und Drohungen gegen ihre Klienten und sie selbst ausgestoßen hätten. Am 3. Oktober 1996 erklärte Rosemary Nelson British Irish RIGHTS WATCH (BIRW) gegenüber, dass sie in den wenigen Fällen, in denen ihre Klienten nach dem Notstandsgesetz verhaftet worden waren, zum Ziel von Beschimpfungen geworden sei. Ein RUC-Angehöriger sagte einem ihrer Klienten: „Wir werden die Adresse deiner Anwältin an Billy Wright (bekannter Loyalist) weitergeben.“
1.4 Colin Duffys Freispruch im September 1996 fand große Beachtung in der Öffentlichkeit. Nach einer Verhaftungswelle hatte Rosemary Nelson im Februar 1997 für kurze Zeit ca. ein Dutzend Klienten in den Gough Barracks. Sie war sehr beunruhigt, als ihre Klienten von Beleidigungen, einschließlich erniedrigender Unterstellungen sexueller Art, und Todesdrohungen gegen ihre Person berichteten. Am 18. Februar 1997 telefonierte Rosemary Nelson mit Amnesty International und BIRW, damit dort ihre Besorgnis registriert würde. Am 26. Februar 1997 reiste Jane Winter, die Direktorin von BIRW, auf Wunsch von Rosemary Nelson nach Lurgan, um mit ihr über ihre Befürchtungen zu sprechen. Während dieses Gesprächs brachte Rosemary Nelson ihr Entsetzen über den Mord an dem Belfaster Anwalt Patrick Finucane im Februar 1989 und die deutlichen Anzeichen dafür, dass es in diesem Fall eine Zusammenarbeit [collusion] von staatlichen Sicherheitskräften und illegalen loyalistischen Paramilitärs gab, zum Ausdruck. Da sie selbst Kinder hatte, war sie bestürzt darüber, dass die Täter im Beisein seiner Frau und der Kinder wiederholt auf ihn geschossen hatten. Patrick Finucane wurde vor seinem Tod ebenfalls von RUC-Beamten bedroht, und Rosemary Nelson befürchtete, dass sie in gleicher Weise ins Visier genommen würde. Sie war erstaunt über das Maß an Hass, das RUC-Angehörige ihr entgegen brachten und ärgerte sich über deren Unfähigkeit, sie als Anwältin anzusehen, die lediglich ihrem Beruf nachgeht. Rosemary Nelson und Jane Winter berieten ausführlich darüber, welche Möglichkeiten ihr offen standen: Schwierige strittige Fälle überhaupt nicht mehr anzunehmen und zu lernen, mit den Beschimpfungen zu leben und möglichst nicht aufzufallen, oder das Problem an der Wurzel anzupacken, offiziell Beschwerde zu führen und öffentlich für die Rechte ihrer Klienten einzutreten. Nach reiflicher Überlegung folgerte Rosemary Nelson, dass der Hauptgrund für die Drohungen darin lag, dass man sie davon abbringen wollte, Klienten, die von der RUC als Feinde angesehen wurden, zu vertreten. Ihre ständige Sorge, die sie des öfteren zum Ausdruck brachte, war, dass kein Anwalt in der Gegend die paar Klienten übernehmen würde, deren Fälle umstritten waren, sollte sie sie nicht mehr vertreten. Es war undenkbar für sie, ihre Klienten im Stich zu lassen. Für alle, die Rosemary Nelson kannten, war es deshalb keine Überraschung, dass sie sich dafür entschied, das Problem von Grund auf anzugehen.
1.5 Die Drohungen gegen Rosemary Nelson kann man nicht isoliert betrachten. Sie waren Teil eines fortdauernden Problems für viele StrafverteidigerInnen in Nordirland. Menschenrechtsgruppen haben auf ein Muster der Bedrohungen von StrafverteidigerInnen seitens RUC-Angehöriger seit Anfang der 90-er Jahre3 aufmerksam gemacht. 1997 reiste der angesehene malaysische Anwalt Dato’ Param Cumaraswamy, der das Amt des UN-Sonderberichterstatters zu Fragen der Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten innehat, in offizieller Mission ins Vereinigte Königreich, um eine Untersuchung hinsichtlich der Bedrohung von AnwältInnen und der Ermordung Patrick Finucanes anzustellen. Im April 1998 legte er seinen Bericht der UN-Menschrechtskommission vor. Er übte scharfe Kritik an den Praktiken der RUC und kam zu dem Schluss, „...dass sich die RUC in ihrem Vorgehen [AnwältInnen gegenüber] der Einschüchterung, Behinderung, Verfolgung oder unerlaubter Einmischung schuldig gemacht hat“.4 Er erklärte, dass die Einschüchterung und Schikanierung von AnwältInnen in Nordirland „fortdauernd und systematisch“ stattfand. Er forderte eine unabhängige gerichtliche Untersuchung zum Mordfall Patrick Finucane.
1.6 Der Zeitpunkt der Ermordung von Rosemary Nelson war ebenfalls von Bedeutung. Die Tat wurde 10 Jahre und einen Monat nach dem Mord an Patrick Finucane begangen. Es ist offensichtlich, dass ihr Tod nach der absonderlichen Denkweise der Mörder in mehrfacher Hinsicht einen Zweck erfüllte. Zum einen war es ganz klar ein Versuch, den Friedensprozess in Nordirland zu destabilisieren. Zum anderen wurde der Karriere einer fähigen Anwältin, die - wie Patrick Finucane - ihre Klienten erfolgreich verteidigte, ein Ende gesetzt. Des weiteren - und hier werden wir wieder an Patrick Finucanes Fall erinnert - war der Mord an Rosemary Nelson eine deutliche Warnung an StrafverteidigerInnen im allgemeinen, sich nicht zu weit vorzuwagen.
2. Anstieg des Bekanntheitsgrades
2.1 Im März 1997 erlaubte Rosemary Nelson der American Lawyers Alliance for Justice in Northern Ireland [Anwaltsvereinigung], in ihrem Namen offiziell Beschwerde einzulegen hinsichtlich der Beleidigungen und Bedrohungen ihrer Person, die durch RUC-Beamte ihren Klienten gegenüber artikuliert worden waren. Aufgrund dieser Beschwerde fand - unter Supervision der Independent Commission for Police Complaints/ICPC [Unabhängige Kommission für Beschwerden über die Polizei] - eine Untersuchung durch die RUC statt.
2.2 Am 5. Juli 1997 wurde sie von nicht identifizierbaren RUC-Beamten angegriffen, als sie die Interessen ihrer Klienten auf der Garvaghy Road vertrat. Diese tätliche Beleidigung wurde von unabhängigen Zeugen bestätigt. Ein Anwalt, der Rosemary Nelsons eigene Aussage zwei Tage später aufnahm notierte auch, dass die Prellungen gut sichtbar waren.5
Dem Lawyers Committee for Human Rights [Anwaltsverein für Menschenrechte] sagte Rosemary Nelson: 6
„Ich ging auf den Polizeikordon zu und fragte: ‘Könnte mir bitte jemand sagen, was hier vor sich geht?’ Einer der Polizisten schnappte mich am Arm und zog mich in ihre Reihen, mitten in den Zirkel (von Schutzschildern) und sagte, ‘Rosemary, you Fenian fucker’, und sie warfen mich ein bisschen hin und her. Ich sagte: ‘Kann ich bitte ihre Identifikationsnummer haben?’ Jemand anderes sagte: ‘F... off’. Das Problem war, dass aufgrund ihrer Ausrüstung, keine Nummern erkennbar waren. Man konnte sie einfach nicht sehen und sie trugen Balaklavas. Ich kann mich nicht erinnern, jemals zuvor so viel Angst gehabt zu haben.“
Am 29. Januar 1999, sechs Wochen vor ihrer Ermordung, erwirkte Rosemary Nelson eine Verfügung gegen die RUC aufgrund dieser tätlichen Beleidigung.
2.3 Als der UN-Sonderberichterstatter zu Fragen der Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten Dato’ Param Cumaraswamy im Oktober 1997 Nordirland besuchte, berichtete Rosemary Nelson ihm gegenüber von ihren Befürchtungen hinsichtlich ihrer Sicherheit. Der Sonderberichterstatter machte 1998 in seinem Bericht vor der UN-Menschenrechtskommission auf ihren Fall aufmerksam. 7 Ursprünglich nannte er ihren Namen in seinem Bericht, aber nach einem umstrittenen Anruf der RUC (s. Absatz 3.10) entfernte er Rosemary Nelsons Namen. Er schrieb auch privat an die Regierung, um seiner Besorgnis um ihre Sicherheit Ausdruck zu verleihen 8
2.4 Die Schikanen gegen Rosemary Nelson ließen nicht nach. Am 3. Juni 1998 wurde eine handgeschriebene Todesdrohung an sie gesandt. Per Telefon erhielt sie ebenfalls eine Reihe von Morddrohungen.
2.5 Im September 1998 gab sie eine Erklärung zur Verfolgung und Einschüchterung von StrafverteidigerInnen vor dem Unterausschuss für internationale Angelegenheiten und Menschenrechte in Washington ab. Sie sagte vor dem US-Kongress:
„Ein weiterer Grund dafür, dass RUC-Beamte mich in dieser Weise beleidigen, liegt darin, dass sie nicht in der Lage sind, die professionelle Anwältin getrennt von den vermeintlichen Straftaten und Überzeugungen ihrer Mandanten zu sehen. Dieser Hang, mich mit meinen Mandanten zu identifizieren, hat zu der Anschuldigung durch RUC-Angehörige geführt, dass ich in paramilitärische Aktivitäten verwickelt sei, die ich zutiefst und entschieden ablehne...Ich denke, dass meine Rolle als Verteidigerin der Rechte meiner Mandanten sehr wichtig ist. Die neue Gesellschaft in Nordirland wird sich daran messen lassen müssen, in welchem Maß sie diese Rolle anerkennt und respektiert und ob ich dieser Aufgabe ohne unzulässige Behinderung nachgehen kann. Ich sehe diesem Tag mit Freude entgegen.“9
2.6 Menschenrechtsgruppen aus Nordirland, Großbritannien und aller Welt haben die RUC und die Regierung wiederholt auf Rosemary Nelsons Lage aufmerksam gemacht, ohne Erfolg. Im November 1998 erklärte BIRW in einem Bericht über Einschüchterungen von StrafverteidigerInnen an die UN:
„Eine der AnwältInnen, die zum Ziel einer Kampagne seitens RUC-Beamter - einschließlich Morddrohungen und niederträchtiger Beleidigungen, auch sexuellen Charakters - wurden, ist Rosemary Nelson aus Lurgan... Wir haben während des letzten Jahres in ihrem Namen mehrere Beschwerden an den Sonderberichterstatter weitergeleitet und eine umfangreiche Korrespondenz mit der Nordirlandministerin geführt. Die Situation in der Gegend, in der Rosemary Nelson arbeitet, ist weiterhin instabil, und wir fordern die UK-Regierung auf, der Verantwortung für ihre Sicherheit nachzukommen und der verachtenswerten Kampagne ein Ende zu setzen.“10
Die Antwort des RUC-Polizeipräsidenten Sir Ronnie Flanagan, der eine Kopie erhalten hatte, zeigte seine tiefe Verachtung:
„Ich habe die Unterlagen zusammen mit Ihrem Schreiben vom 5. November 1998 erhalten. Wahrscheinlich sollte es mich nicht mehr überraschen, dass Berichte, die von Ihrer Organisation ausgefertigt werden, jeglicher Neutralität entbehren. Der neueste Bericht bestätigt einmal mehr die von Ihnen angewandte Praxis.“ 11
2.7 Weniger als drei Wochen vor dem Mord traf die Lawyers Alliance [Anwaltsvereinigung] mit dem Polizeipräsidenten zusammen, um ihrer Sorge um die Sicherheit von Rosemary Nelson Ausdruck zu verleihen. Drei Tage vor ihrem Tod machte die Irish News ein Interview mit Rosemary Nelson, in dem sie von den erhaltenen Morddrohungen sprach, die sie als „äußerst bedrohlich“ bezeichnete. Das Interview wurde nach ihrem Tod veröffentlicht. 12
2.8 Während des Wochenendes vor ihrer Ermordung sagte Rosemary Nelson einer befreundeten Person, dass in der letzten Woche zwei weitere Morddrohungen telefonisch in ihrem Büro eingegangen seien.
2.9 Trotz der Angst um ihre eigene Sicherheit hat sich Rosemary Nelson fortwährend für eine Untersuchung im Mordfall Patrick Finucane eingesetzt. Sie war Mitunterzeichnerin einer Erklärung von 33 RechtsanwältInnen aus dem Norden Irlands mit dem Titel „Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz“, die im Januar 1998 veröffentlicht wurde. Rosemary Nelson war maßgeblich an der Verfassung der Erklärung beteiligt. U. a. hieß es darin:
„Wir sind noch immer insbesondere darüber besorgt, was die Umstände der Ermordung unseres geschätzten Berufskollegen Pat Finucane betrifft. Es ist schlichtweg inakzeptabel, dass keine weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, obwohl sich die Indizien häufen, dass der Staat in die Ermordung eines Strafverteidigers verwickelt war. Schwerwiegende Anschuldigungen hinsichtlich einer Zusammenarbeit zwischen Angehörigen von illegalen loyalistischen Organisationen und Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden immer noch nicht gründlich untersucht. Ebenso wenig wurde etwas unternommen gegen die anhaltende Einschüchterung und Beschimpfung von AnwältInnen seitens Polizeiangehöriger, übermittelt von deren Mandanten in den Verhörzentren. Wir sind uns dieses fortdauernden Problems nur zu bewusst, es ist ein Bestandteil unseres täglichen Lebens.“13
Rosemary Nelson sagte vor dem US-Kongress im September 1998:
„Kein Anwalt in Nordirland kann außer acht lassen, was Patrick Finucane zugestoßen ist, noch das Ganze aus seinem Gedächtnis verbannen. Die Anschuldigungen hinsichtlich einer offiziellen Zusammenarbeit [von staatlichen Sicherheitskräften und loyalistischen Paramilitärs] bei seiner Ermordung sind außerordentlich beunruhigend und können nur dann geklärt werden, wenn es, wie vom UN-Sonderberichterstatter empfohlen, eine unabhängige Untersuchung dieses Mordfalls geben wird. Ich wäre sehr dankbar, wenn der Unterausschuss alles in seiner Macht stehende tun würde, um diese Untersuchung zustande zu bringen; wenn er der Regierung des Vereinigten Königreiches seine Überzeugung vermitteln könnte, dass eine Untersuchung dieses Falles dem Friedensprozess in der Tat enormen Auftrieb geben könnte, was sich bereits hinsichtlich des Bloody Sunday gezeigt hat.“ 14
Am 12. Februar 1999 sprach sie auf einer Gedenkveranstaltung anlässlich des 10. Todestages von Patrick Finucane, die vom Pat Finucane Centre organisiert worden war. Einen Monat später wurde auch sie ermordet.
3. Rosemary Nelson wurde kein Schutz geboten
3.1 Am 10. August 1998 schickte das Committee on the Administration of Justice/CAJ [Menschenrechtsorganisation in Nordirland] an den Staatssekretär [Ressort Sicherheit u. a. im Nordirlandministerium] Adam Ingram MP ein Schreiben zusammen mit einer Kopie der Rosemary Nelson am 3. Juni 1998 zugestellten handgeschriebenen Todesdrohung. Sie fügten ebenfalls eine Kopie eines einseitigen Pamphlets mit dem Titel „Der Mann ohne Zukunft“ bei. Mit dem ‘Mann’ war Breandán Mac Cionnaith, Gemeinderat und Sprecher der Garvaghy Road Residents Coalition (GRRC), gemeint. Im Text heißt es, dass dieser „von der aus Lurgan stammenden Anwältin und früheren Bombenlegerin Rosemary Nelson“ beraten worden sei; Adresse und Telefonnummer ihrer Kanzlei waren ebenfalls angegeben. Die Bezeichnung „frühere Bombenlegerin“ entbehrt jeglicher Grundlage.
3.2 Die Regierung wusste bereits von der Existenz dieses Pamphlets. Es wurde ihr während der Annäherungsgespräche [proximity talks] 15 am 21. Juli 1998 in Armagh von der GRRC übergeben, als die Sicherheitsfrage, das Anwohner-Bündnis und insbesondere seine Anwältin Rosemary Nelson betreffend, mit Jonathan Powell, Stabschef des Premierministers Tony Blair, besprochen wurde. Jonathan Powell hatte schon am 18. Juli angedeutet, dass die Sicherheitslage des Anwohner-Bündnisses Anlass zur Sorge gäbe und dass sich der Sache dringend angenommen werden müsse. Am nächsten Tag erhielt Breandán Mac Cionnaith einen Anruf von Inspector Foster und Superintendent Cully von der RUC in Portadown, die ihn fragten, was er denn nun möchte. Es wird angenommen, dass die RUC Portadown vom Büro des Polizeipräsidenten instruiert wurde, welches wiederum von Jonathan Powell angesprochen worden war. Die beiden Polizeibeamten hatten nichts weiter zu bieten als Ratschläge zur Prävention von Straftaten. Als Jonathan Powell darüber informiert wurde, sagte er, dass er etwas anderes im Sinn gehabt hätte, als er die Sicherheitsfrage mit der Polizei erörtert habe. Während des Treffens am 21. Juli sagte er zu, dass das Nordirlandministerium entsprechend instruiert würde, um innerhalb von 48 Stunden in der Sache tätig zu werden.
3.3 Am 24. September 1998, nach sechs Wochen, erhielt das CAJ von der Privatsekretärin Adam Ingrams folgende Antwort auf sein Schreiben: „Wir haben die Unterlagen unverzüglich an das Büro des Polizeipräsidenten zur Überprüfung weitergegeben. Selbstverständlich wird dort das Sicherheitsrisiko für Frau Nelson aufgrund des vorgelegten Materials untersucht.“ Sie erwähnte auch, dass Rosemary Nelson einen Antrag auf Aufnahme in das Key Persons Protection Scheme/KPPS [Schutzprogramm für gefährdete Persönlichkeiten] stellen könne, ohne Zuversicht zu vermitteln, dass ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hätte. Das Schreiben enthielt darüber hinaus den Rat, eine Waffe zum eigenen Schutz zu beantragen, und den Vorschlag, dass Rosemary Nelson sich mit dem für Prävention von Straftaten zuständigen RUC-Beamten in ihrer örtlichen Polizeistation in Verbindung setzen solle.
3.4 Rosemary Nelson erlaubte der GRRC, in ihrem Namen einen Antrag auf Aufnahme in das Key Persons Protection Scheme/KPPS zu stellen, obwohl sie Vorbehalte dagegen hatte, dass die RUC ihre Sicherheitslage einschätzen sollte. Sie würden nach allen möglichen Details zu ihrer Person, ihrer Familie, ihren Freunden und ihrer täglichen Routine fragen. Die RUC würde sich in ihrem Haus und ihrem Büro umsehen um festzustellen, ob bestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssten. Da die Drohungen gegen ihre Person vordringlich von RUC-Beamten kamen, hatte sie das Gefühl, dass sie ihnen die Umsetzung der Drohungen nur noch einfacher machen würde, indem sie ihnen all diese Details zur Verfügung stellte. Und es gab berechtigte Befürchtungen, dass solche Details in die Hände von Loyalisten geraten konnten, was schon öfters vorgekommen war. 16 Als sie dazu befragt wurde, sagte Rosemary Nelson vor dem Unterausschuss für internationale Angelegenheiten und Menschenrechte in Washington:
„Die Regierung trägt die Verantwortung, aber für den Fall, dass man Schutzmaßnahmen durch die RUC beantragt, gehört es zum normalen Vorgehen, dass sich die RUC ein Bild von deinem Haus und Grundstück macht um festzustellen, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Und der Beurteilung durch die RUC bringe ich in diesem Zusammenhang kein großes Vertrauen entgegen.“17
Sie wollte weder eine Waffe tragen, noch eine im Haus haben, in dem auch ihre drei Kinder lebten. Der Gedanke, dass sich der örtliche, für die Prävention von Straftaten zuständige RUC-Beamte für ihre Sicherheit interessieren sollte, erschien ihr als Widerspruch. Sie fand, dass die Antwort des Nordirlandministeriums auf das CAJ-Schreiben höhnisch klang.
3.5 Die GRRC bemühte sich wiederholt um Schutzmaßnahmen für Rosemary Nelson und das Anwohner-Bündnis. Nach ihrem Treffen mit Jonathan Powell am 21. Juli 1998 brachten sie die Angelegenheit in den folgenden Monaten immer wieder bei Treffen mit Beamten des Nordirlandministeriums, einschließlich des Leiters und des stellvertretenden Leiters der Abteilung für Sicherheitspolitik und -einsätze, zur Sprache. Am 20. November 1998 fand ein Treffen im Drumcree-Gemeindezentrum statt, das von Tony McCusker aus dem Nordirlandministerium organisiert worden war. An diesem Treffen nahm auch eine unabhängige dritte Partei teil. 18 Die Sicherheitsgefährdung von Mitgliedern des Anwohner-Bündnisses und speziell von Rosemary Nelson war auch hier wieder Thema. Breandán Mac Cionnaith zählte noch einmal auf, dass Rosemary Nelson fortdauernd von RUC-Angehörigen schikaniert wurde, dass Loyalisten ein Pamphlet verbreitet hatten, das sie als Bombenlegerin bezeichnete, dass sie in Nordirland sehr bekannt war, dass die UN eine Untersuchung hinsichtlich der Belästigung seitens der RUC durchgeführt hatte und dass die Metropolitan Police [Londoner Polizei] gerade die Drohungen gegen ihre Person aus den Reihen der RUC untersuche. Die GRRC stellte Tony McCusker, dem Repräsentanten des Nordirlandministeriums, gegenüber, den Antrag auf Aufnahme von Rosemary Nelson in das KPPS. Dabei wies die GRRC auch darauf hin, dass Rosemary Nelson einige Vorbehalte hegte, was den Besuch der RUC in ihrem Haus betraf. Zu diesem Zeitpunkt deutete Tony McCusker an, dass lediglich die Gemeinderäte Breandán Mac Cionnaith und Joe Duffy in besagtes Schutzprogramm aufgenommen werden könnten. Es wurden auch alternative Schutzvorkehrungen für andere Mitglieder der GRRC diskutiert; Maßnahmen ohne finanzielle Unterstützung seitens des Northern Ireland Offices/NIO [Nordirlandministerium] und nicht auf dem gleichen Niveau wie das KPPS.
3.6 Die GRRC verließ das Treffen enttäuscht darüber, dass es nicht gelungen war, die Sicherheitsprobleme zu lösen. Sechs Tage später schrieb Breandán Mac Cionnaith an Jonathan Powell, 10 Downing Street:
„Die Sicherheitsfrage für Mitglieder des Anwohner-Bündnisses konnte noch immer nicht zufriedenstellend geklärt werden. Während das NIO bereit ist, Schutzmaßnahmen für Gemeinderat Joe Duffy und mich zu bewilligen, gibt es jedoch keine Bereitschaft dafür, diesen Schutz auch anderen Mitgliedern des Bündnisses, die wir als genauso gefährdet ansehen, zu gewähren. Obwohl eine alternative Quelle für die Finanzierung solcher Maßnahmen vorgeschlagen wurde, sind wir der Ansicht, dass das NIO die Sicherheitsproblematik nicht mit dem nötigen Ernst angeht. Die Verantwortung für die Einleitung von Sicherheitsmaßnahmen obliegt dem NIO und nicht irgendwelchen externen Agenturen.“
Jonathan Powell antwortete am 27. November 1998:
„Ich war der Ansicht, dass die Sicherheitsfrage erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Soweit ich verstanden habe, hat das NIO Unterstützung für Sicherheitsmaßnahmen für Sie und Gemeinderat Duffy aufgrund ihrer Position in der Gemeindeverwaltung zugesagt. Es liegt offensichtlich nicht in der Macht des NIO, Unterstützung für die Sicherheit Ihrer Bündnis-Mitglieder zu bieten, aber nach meinem Wissen wurden Sie über andere Möglichkeiten informiert.“
Nach der Ermordung Rosemary Nelsons schrieb Adam Ingram19 an Breandán Mac Cionnaith:
„Ich weiß, dass Sie die Frage des Schutzes der GRRC während der Annäherungsgespräche im letzten Juli angesprochen haben. Infolgedessen wurden Sicherheitsvorkehrungen an Ihrem und Gemeinderat Duffys Haus getroffen. Beamte organisierten auch ein Gespräch mit einer dritten Partei, um Maßnahmen für andere Mitglieder der GRRC zu diskutierten. Jegliches Arrangement, das aufgrund dieses Gesprächs getroffen worden wäre, hätte in keinerlei Zusammenhang mit dem KPPS gestanden, und es wäre daraus keine Notwendigkeit entstanden, dass die RUC eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos vornimmt.“
Im selben Schreiben beschrieb er das KPPS wie folgt:
„Das Programm wurde dazu entwickelt, Personen zu schützen, deren Tod oder Verwundung aufgrund eines terroristischen Anschlags ein demokratisches Regierungssystem, eine funktionierende Verwaltung und/oder das Justizsystem nachhaltig schädigen oder unterminieren könnte oder die öffentliche Ordnung gefährden könnte.“
Trotz der anlässlich des Treffens am 20. November 1998 von Breandán Mac Cionnaith vorgetragenen verschiedenen Gründe, welche eine Gefährdung Rosemary Nelsons deutlich machten, und selbst, nachdem sie brutal ermordet worden war, bestand die Regierung weiterhin darauf, dass dieses Schutzprogramm auf Rosemary Nelson nicht anwendbar war. Die Regierung widerlegt sich mit ihrer eigenen Definition des Programms jedoch selbst.
3.7 Am Tag der Ermordung Rosemary Nelsons gab die damalige Nordirlandministerin Mo Mowlam MP eine Pressekonferenz in Washington. Nach einer Würdigung Rosemary Nelsons erklärte sie, dass, nachdem BIRW ihr gegenüber ernsthafte Bedenken zur Sicherheit von Rosemary Nelson geltend gemacht hatte,20 eine Einschätzung ihrer Sicherheitssituation vorgenommen worden wäre und dass als Resultat dessen das Gefahrenrisiko als gering eingestuft worden sei. Jane Winter, Direktorin des BIRW, war bei der Pressekonferenz anwesend und sehr erstaunt über das, was sie hörte. Weder war jemals BIRW noch Rosemary Nelson selbst darüber informiert worden, dass eine solche Einschätzung vorgenommen worden war. BIRW begann eine längere Korrespondenz mit dem NIO um festzustellen,
Es wurde auch versucht, eine Kopie dieser Einschätzung zu bekommen. Zufriedenstellende Antworten auf die genannten Fragen waren nicht zu erhalten und eine Einsicht der entsprechenden Unterlagen wurde verwehrt. BIRW ist nicht davon überzeugt, dass die Sicherheitslage Rosemary Nelsons überprüft wurde. Sollte dennoch eine Untersuchung stattgefunden haben, so ist jetzt auf traurige Weise deutlich geworden, dass auf ihrer Grundlage die falschen Schlüsse gezogen worden sind.
3.8 Obwohl die Regierung dem CAJ gegenüber versicherte, dass die handschriftliche Todesdrohung gegen Rosemary Nelson sofort an das Büro des Polizeipräsidenten zwecks Untersuchung weitergeleitet worden sei, erklärte der Polizeipräsident am 27. Mai 1999 in einer RUC-Pressemitteilung, dass „die RUC vor dem Mord an Frau Nelson keinerlei Hinweise darauf hatte, dass ihr Leben in Gefahr war“. Er erklärte weiter, dass er „nichts von einem Gesuch an das Büro des Premierministers wegen Schutzgewährung für ihre Person wisse“. Im Protokoll der Sitzung der Police Authority of Northern Ireland [Nordirische Polizeibehörde] im April 1999, das auch den monatlichen Bericht des RUC-Polizeipräsidenten enthält, wurde festgehalten: 21
„Mitglieder stellten eine Reihe von Fragen dazu, ob Sicherheitsmaßnahmen für Rosemary Nelson beantragt oder angeboten worden waren. Der Polizeipräsident gab an, dass Frau Nelson die RUC nicht um Rat in Sicherheitsfragen ersucht habe und wies darauf hin, dass die RUC vor ihrer Ermordung keinen Hinweis darauf hatte, dass ihre Person Gegenstand terroristischer Drohungen war.“
3.9 Diese Behauptungen entbehren jeglicher Glaubwürdigkeit. Es ist nicht nur so, dass das GRRC die Sicherheit von Rosemary Nelson fortdauernd gegenüber hohen Regierungsvertretern zum Thema machte. Auch Regierungsbeamte selbst hatten wiederholt behauptet, dass sowohl sie als auch die RUC sich der Gefahr für Rosemary Nelson sehr wohl bewusst seien. Als Antwort auf Beschwerden, die von BIRW im Namen Rosemary Nelsons erhoben wurden, schrieb Adam Ingram, Staatssekretär im NIO, am 5. März 1998 folgendes:
„...Zunächst möchte ich sagen, dass die von Ihnen dargestellte Einschüchterung jedweder Person, und wohl besonders, wenn es sich um eine Rechtsanwältin handelt, eine extrem ernste Angelegenheit ist. Die Polizei ist sich sowohl dessen als auch der Bedenken, die hinsichtlich Frau Nelsons Sicherheit vorgebracht wurden, bewusst.“
3.10 Eine Kontroverse entstand im Zusammenhang mit Äußerungen die dem Polizeipräsidenten zugeschrieben werden und die vom Sonderberichterstatter im ersten Entwurf seines Berichtes über das Vereinigte Königreich, den er am 1. April 1998 vor der UN abgab, wiedergegeben wurden. Im Entwurf schrieb der Sonderberichterstatter, dass die Bemerkung, dass einige AnwältInnen „möglicherweise für Paramilitärs arbeiten würden“, während seines Treffens mit dem Polizeipräsidenten und anderen ranghohen Polizeibeamten fiel. BIRW und CAJ wurde von der Vertretung des Vereinigten Königreichs in Genf mitgeteilt, dass der Polizeipräsident darauf bestanden hätte, dass diese Passage aus dem Bericht entfernt wird. Sollte sie nämlich im gleichen Bericht erscheinen wie die von Rosemary Nelson - die er namentlich erwähnte- aufgestellten Behauptungen hinsichtlich Beschimpfung ihrer Person, würde sie damit möglicherweise der Gefahr eines loyalistischen Anschlags ausgesetzt. Wie BIRW später von der Nordirlandministerin hörte, hat der Polizeipräsident abgestritten, dass die besagte Bemerkung während des Treffens je gemacht wurde. Das entsprach allerdings nicht dem, was die Genfer Vertretung des Vereinigten Königreiches den beiden Menschenrechtsgruppen seinerzeit mitgeteilt hatte. Der Polizeipräsident hat in einer Panorama-Sendung, die die BBC am 21. Juni 1999 ausstrahlte, auch öffentlich abgestritten, diese Bemerkung gemacht zu haben. Im gleichen Interview sagte er weiter, dass er sich nicht daran erinnern könnte, in Genf angerufen und um Änderung des Berichts des Sonderberichterstatters gebeten zu haben. Später stritt er ab, überhaupt einen Anruf getätigt zu haben. 22 Im Rahmen der Korrespondenz mit Mo Mowlam zu dieser Angelegenheit, teilte sie BIRW in einem Schreiben vom 14. Juli 1998 mit:
„...Ich kann Ihre Besorgnis um Rosemary Nelsons Sicherheit nachvollziehen. Obwohl es nicht angebracht ist, dass ich diese Angelegenheit mit Ihnen oder sonst jemand erörtere, kann ich Ihnen sagen, dass die Polizei sich der Bedenken, wie sie auch von Ihnen vorgebracht wurden, bewusst ist und ihre Verantwortung für den Schutz von Personen sehr ernst nimmt.“
3.11 Aus diesen Gründen ist BIRW skeptisch, was die Behauptung des Polizeipräsidenten angeht, dass er von einer Bedrohung Rosemary Nelsons nichts gewusst hätte. Dies besonders auch im Hinblick auf seine verächtliche Reaktion auf den BIRW-Bericht von 1998 (s. Absatz 2.6). Wie der Sonderberichterstatter während seiner mündlichen Präsentation vor der UN-Kommission im April 1998 selbst sagte:
„Was die in Berichten von NGOs [Nichtregierungsorganisationen] erhobenen Anschuldigungen betraf, legte die RUC meines Erachtens ein vollkommenes Desinteresse an den Tag.“
3.12 Zehn Tage nach der Ermordung Rosemary Nelsons sprachen zwei RUC-Beamte im Büro der CAJ vor. Sie wollten wissen, ob CAJ im Besitz der Originale des Drohbriefs und der Schmähschrift, von denen sie Kopien an Adam Ingram gesandt hatten, sei. Sie wollten sie auf Fingerabdrücke überprüfen und DNA-Tests durchführen. Hätten sie Rosemary Nelsons Lage ernst genommen, hätten sie diese Maßnahmen bereits im August 1998 durchführen können. Das hätte ihr vielleicht das Leben gerettet.
4. Rosemary Nelsons Beschwerden wurden nicht angemessen untersucht
4.1 Ein weiterer äußerst beunruhigender Aspekt im Zusammenhang mit Rosemary Nelsons Ermordung ist die Art und Weise, in der mit ihren Beschwerden über Drohungen und Beschimpfungen durch RUC-Beamte umgegangen worden ist. Die ICPC beauftragte die RUC im März 1997 mit der Untersuchung dieser Beschwerden. Am 23. März 1997 gab die ICPC die Beschwerdeschrift, die ihr von der Lawyers Alliance übergeben wurde, an die RUC weiter. Die RUC lehnte es zunächst ab, sie als bona fide [aufrichtige] Beschwerde zu akzeptieren.23
4.2 Geralyn McNally, die seitens der ICPC für die Untersuchung verantwortliche Person, kritisierte zunehmend das Verhalten der RUC-Beamten, die unter ihrer Supervision die Untersuchung durchführten. Sie nannte neun verschiedene Punkte, die für sie nicht akzeptabel waren. U. a. handelt es sich dabei um Feindseligkeit, Ausweichmanöver und Desinteresse der RUC-Beamten, die Bereitstellung vorgefertigter schriftlicher Erklärungen von RUC-Beamten, die befragt werden sollten, die allgemein unkooperative Haltung einiger Beamter den Ermittlern gegenüber sowie die zur Schau gestellte mangelnde Bereitschaft, die Untersuchung ernst zu nehmen. Einer der RUC-Beamten kam erst mit 45-minütiger Verspätung zur Vernehmung und roch nach Alkohol. Sie bezeichnete die „kaum verhohlenen Feindseligkeiten gegen Frau Nelson“, die einige Beamte an den Tag legten, als „an Obstruktion grenzend„. 24
4.3 Der Vorsitzende der ICPC, Paul Donnelly, brachte McNallys Bedenken dem Polizeipräsidenten und der Nordirlandministerin zur Kenntnis. Am 10. Juli 1998, mehr als 15 Monate nach Beginn der Untersuchung, forderte der Polizeipräsident die Metropolitan Police [Londoner Polizei] auf, sie zu übernehmen. Commander Niall Mulvihill wurde mit der Leitung beauftragt. Am 22. März 1999, einige Tage nach dem Mord, bestätigte Geralyn McNally, dass sie „nun“ (ihre Betonung) mit der Durchführung der Untersuchung zufrieden sei. Am 30. März wurde ein Resümee der Mulvihill-Untersuchung veröffentlicht. Das Augenmerk lag dabei mehr auf der Vorgehensweise der RUC bei der Untersuchung, als auf den von Rosemary Nelson vorgebrachten schwerwiegenden Beschwerden.
4.4 Am 14. Juli 1999 fand ein privater Bericht von Paul Donnelly, dem ICPC-Vorsitzenden, seinen Weg zur Presse. In diesem Bericht, am 24. April 1999 verfasst, wurde harte Kritik an der Rolle, die Mulvihill bei der Untersuchung gespielt hatte, geübt. Besonders wurde die Tatsache kritisiert, dass Mulvihill, anstatt die Beschwerden von Grund auf zu untersuchen, lediglich eine Überprüfung der Vorgehensweise der RUC bei der Untersuchung vorgenommen hatte. Es wurde auch missbilligt, dass es RUC-Beamten, gegen die ermittelt wurde, erlaubt war, die Zeugenaussagen - vermutlich auch die von Rosemary Nelson - zu lesen, bevor sie selbst vernommen wurden. Der Vorsitzende kritisierte, dass Mulvihill viel zu schnell bereit gewesen sei, für die Beleidigungen von Rosemary Nelson durch RUC-Beamte - einige davon waren eindeutig sexistischer Natur - die RUC-Qualifizierung als „Grobheiten“ zu übernehmen. Außerdem habe er unzureichend Sorge darüber an den Tag gelegt, dass ein RUC-Beamter die Anwältin - wie ihre Mandanten - eines „schlechten Charakters“ bezichtigt hatte. Weiter sei bei der Mulvihill-Untersuchung Geralyn McNallys Beschwerden hinsichtlich des Verhaltens der RUC-Beamten nicht gründlich nachgegangen worden. Paul Donnelly stellte auch Mulvihills Feststellung in Frage, dass „gründliche“ Befragungen der RUC-Beamten, die beschuldigt wurden, Rosemary Nelson bedroht zu haben, stattgefunden hätten. Die meisten von ihnen hatten sich geweigert, Fragen zu beantworten. 25
4.5 Drei verschiedene Klagen, die im Kontext von Rosemary Nelsons Beschwerden stehen, liegen derzeit der Staatsanwaltschaft zur Beurteilung vor. Es handelt sich um zwei Beschwerden, die von Rosemary Nelson zusammen mit zwei verschiedenen Klienten vorgebracht wurden und um die Beschwerde, die in ihrem Namen von der Lawyers Alliance vorgelegt wurde. Berücksichtigt man die Informationen, die Paul Donnellys Bericht über die Mulvihill-Untersuchung enthält - woraus hervorgeht, dass RUC-Beamte, die beschuldigt wurden, Drohungen und Beleidigungen gegen Rosemary Nelson ausgestoßen zu haben, die Aussage verweigerten -, ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer Strafverfolgung kommen wird. Rosemary Nelsons andere Beschwerde wegen tätlicher Beleidigung durch RUC-Beamte auf der Garvaghy Road im Juli 1997 liegt noch zur Beurteilung bei der ICPC, die ihre Untersuchung voraussichtlich bis zum Jahresende abschließen will. Da die betroffenen RUC-Beamten jedoch keine Identifikationsmerkmale trugen, ist es auch in diesem Fall unwahrscheinlich, dass die Beschwerde zu einer Strafverfolgung führen wird.
4.6 Tatsache bleibt, dass die Beschwerden Rosemary Nelsons bisher nie gründlich untersucht wurden. Wenn auch ihre Beschwerden gut begründet waren, was sich aus der Beweislage schließen lässt, so wurde doch keiner der RUC-Beamten, der Todesdrohungen und andere bemerkenswerte Beleidigungen gegen sie ausgestoßen hat, je dafür diszipliniert oder gar entlassen. Wenn RUC-Beamte dazu bereit waren, solche Bemerkungen Rosemary Nelsons Mandanten gegenüber zu äußern, dann fiel ihnen dies Loyalisten gegenüber sicher noch leichter. Der fortwährende Versuch, sie mit den mutmaßlichen Straftaten ihrer Mandanten und deren Überzeugungen in Verbindung zu bringen, hat Rosemary Nelson zweifellos in Gefahr gebracht. Für Menschenrechtsgruppen, die sich Rosemary Nelsons Beschwerden angenommen hatten, als sie noch am Leben war, gibt es keinen Zweifel daran, dass solche Beschimpfungen dazu beigetragen haben, die Atmosphäre zu schaffen, die zu ihrem Tod führte.
5. Der Mord
5.1 Rosemary Nelson verließ um die Mittagszeit des 15. März 1999 ihr Haus, um ins Büro zu fahren. Die Bombe explodierte, als sie sich der ersten Kreuzung näherte; möglicherweise, als sie die Bremsen betätigte. 26 Sicherheitsexperten wurden dahingehend zitiert, dass es sich bei dem Auslöser höchstwahrscheinlich um einen Quecksilber-Kippmechanismus und bei dem Sprengstoff um (frei erhältliches) Powergel gehandelt habe. 27 In der Spotlight-Sendung, die die BBC am 20. April 1999 ausstrahlte, wurde jedoch davon ausgegangen, dass es sich bei dem Sprengstoff nicht um Powergel gehandelt habe. Es ist anzunehmen, dass der Zünder nicht gefunden wurde und die exakten Details der Bombe einige Rätsel aufgeben.
5.2 Die Red Hand Defenders/RHD [kleine loyalistische Splittergruppe] erklärten sich in einem Anruf an die BBC Belfast für den Mord verantwortlich. 28 Sie benutzten ein anerkanntes Kennwort. 29
5.3 Die RHD formierte sich aus Dissidenten der Ulster Defence Association [loyalistische ‘Verteidigungsorganisation’] und der Loyalist Volunteer Force/LVF [Abspaltung der UVF/loyalist.Paramilitärs]. 30 Gemäß Informationen der Sicherheitsdienste trat die RHD erstmals im Juli 1998 in Erscheinung und hat lediglich zwei bis drei Dutzend Mitglieder. Bei der Mitgliedschaft gibt es Überschneidungen mit den Orange Volunteers, einer anderen [kleinen] loyalistischen Gruppe. 31
5.4 Ranghohe RUC-Beamte hielten es für unwahrscheinlich, dass die RHD in der Lage gewesen wäre, diesen Mord - ohne Unterstützung von Personen, die zuvor mit einer der bedeutenderen Loyalistengruppen in Verbindung gestanden hatten, - auszuführen. 32 Viele waren erstaunt darüber, dass die RHD einen solch hohen technischen Standard ihrer Aktionen erreicht haben sollte. Die RHD hatte zuvor, während der Drumcree-Demonstrationen in Portadown im Oktober 1998, den RUC-Constable Frankie O’Reilly getötet. Am 31. Oktober 1998 erschossen sie in Nord-Belfast den Katholiken Brian Service. Es heißt auch, dass sie für eine Reihe von Brandanschlägen auf katholische Kirchen und Geschäfte verantwortlich gewesen seien. 33Die RHD hatte zuvor nur simple technische Hilfsmittel benutzt, während die UDA dafür bekannt war, dass sie die Art von Bombe - wie sie bei Rosemary Nelsons Ermordung benutzt wurde - einsetzte. 34 John White, Mitglied der [loyalistischen Partei] Ulster Democratic Party (der versuchte, die RHD zur Ausrufung eines Waffenstillstandes zu bewegen), sagte, dass drei aus der UDA ausgeschlossene Leute jetzt mit der RHD in Verbindung stehen würden. 35
5.5 Die einzige funktionierende loyalistische Autobombe der letzten Jahre wurde im Oktober 1997 gegen den UDA-Mann Glen Greer eingesetzt; es ging dabei vermutlich um Drogen. 36 Keine Organisation hat die Verantwortung für seine Ermordung übernommen, aber es wird angenommen, dass die UFF [Ulster Freedom Fighters/loyalist.Paramilitärs] Powergel-Sprengstoff in ihrem Besitz hatte. 37 Für die Bombe wurde Powergel verwendet, und sie wurde mit einem Quecksilber-Kippmechanismus ausgelöst (evtl. wurde beides auch für die Autobombe verwandt, die Rosemary Nelson tötete).
5.6 Zwei Zeitungen behaupteten, dassRosemary Nelson wahrscheinlich von ehemaligen UDA-Mitgliedern, unter Mithilfe der Ulster Resistance [Verbund des loyalistischen Widerstandes], ermordet worden sei. Sie erklärten, dass die Ulster Resistance wohl den Auslöser (Quecksilber-Kippmechanismus) und den Powergel-Sprengstoff bereitgestellt habe, während ehemalige UDA-Mitglieder die Bombe am Auto angebracht hätten. 38 Im Dezember 1998 deckte die Sonntagszeitung The Observer auf, dass Waffen, die von der RHD zur Schau gestellt wurden, aus einer 1987 aus Südafrika kommenden Waffenladung für die Ulster Resistance stammten. Es hieß, dass das Waffengeschäft von Brian Nelson, einem Agenten des militärischen Geheimdienstes, vermittelt wurde; jenem Brian Nelson, der in den Mord an Patrick Finucane verstrickt war. In dem Artikel wurde des weiteren behauptet, dass Glen Greer und Rosemary Nelson von denselben Leuten ermordet worden seien. Eine andere Sonntagszeitung schrieb, dass die Autobombe möglicherweise an der Shankill Road von einem Bombenbauer der UFF 39zusammengesetzt worden war. Es wurde auch die Vermutung angestellt, dass die Bombe von UDA-Mitgliedern aus Belfast bereitgestellt worden sein könnte. 40 Ein nicht namentlich genannter RUC detective wurde dahingehend zitiert, dass die Bombe in weniger als 10 Sekunden hätte angebracht werden können. 41 Colin Port, der Polizeibeamte, der die Ermittlungen leitet, sagte, dass die Bombe sehr wahrscheinlich während der Dunkelheit, in der Nacht vom 14. auf den 15. März, an Rosemary Nelsons Auto angebracht worden sei. 42
5.7 In einem Leitartikel der Zeitung Sunday People heißt es: „Die Leute, von denen man annimmt, dass sie hinter dem abscheulichen Mord an Frau Nelson stehen, sind wohlbekannt.“ 43 Verschiedene Zeitungen stellten Spekulationen darüber an, ob der Loyalist Frankie Curry - der seinerseits am 17. März, nur zwei Tage nach dem Mord an Rosemary Nelson, ermordet wurde - in den Mordfall verwickelt war. Wieder andere behaupteten, dass es hier keinen Zusammenhang gäbe. Eine Zeitung vermutete, dass Curry ein Agent der RUC-Special Branch [Sicherheitspolizei] gewesen sei. 44 Curry selbst hatte wohl behauptet, Glen Greer umgebracht zu haben. Es wird angenommen, dass er mit den Red Hand Defenders sympathisierte. 45 Colin Port bestritt jeglichen Zusammenhang zwischen den beiden Mordfällen. 46
6. Ermittlungen der Polizei zum Mordfall
6.1 Am 23. März 1999 gab Rosemary Nelsons Ehemann erstmals nach dem Mord eine öffentliche Erklärung ab. Er tat dies, nachdem er den ICPC-Bericht zu Rosemary Nelsons Beschwerde gelesen hatte. Er sagte:
„Ich war sehr schockiert, als ich die Auflistung der Feindseligkeiten, Behinderungen und Unaufrichtigkeiten las, welche die ICPC hinsichtlich der RUC-Ermittlungen zu den Bedrohungen von Rosemary festgestellt hatte... Wenn die ICPC kein Vertrauen in die Fähigkeiten der RUC hatte, die Ermittlungen im Falle der Todesdrohungen gegen Rosemary durchzuführen, wie kann man dann von meiner Familie erwarten, dass wir Vertrauen in die Fähigkeiten oder gar den ernsthaften Willen der RUC, die Untersuchung des Mordes effektiv durchzuführen, haben?“
6.2 Am Tag nach dem Mord gab der Polizeipräsident - der anscheinend realisierte, dass Parallelen zum Tod Patrick Finucanes gezogen und der Fall Rosemary Nelson zu ähnlichen Kontroversen führen würde - bekannt, dass er das FBI um Unterstützung bei der Spurensicherung gebeten habe. Er sagte auch, dass der Polizeichef der Grafschaft Kent, David Phillips, dazu berufen worden sei, „die Ermittlungen zu leiten“. 47 Wie sich erweisen sollte, handelte es sich bei beiden Schritten um rein kosmetische Maßnahmen. Zwei Wochen später gab der Polizeipräsident bekannt, dass Colin Port, stellvertretender Polizeichef von Norfolk, die Verantwortung für die Ermittlungen im Mordfall - die durchgängige Kontrolle vor Ort, Anweisungs- und Befehlsgewalt - übernehmen würde. 48 Er hätte jedoch dem Polizeipräsidenten Bericht zu erstatten. David Phillips Auftrag schien stillschweigend zu enden. In einem Radiointerview Ende März sagte der Polizeipräsident, „dass die Aufgaben, die David Phillips auf anderen Gebieten übernehmen müsse, es ihm nicht erlauben würden, täglich vor Ort zu sein“. 49 Der Polizeipräsident teilte weiter mit, dass David Phillips jedoch auch weiterhin eine beratende Funktion wahrnehmen würde.
6.3 Am 12. April 1999 - nur einen Monat nach dem Mord - deutete John Guido, der Rechtsattaché des FBI, an, dass seine vierwöchige Einbindung in die Mordermittlungen zu Ende gehen würde. Er sagte, dass es für das FBI nur wenig Grund gegeben hätte, der RUC Änderungsvorschläge zu machen.50 Es wird davon ausgegangen, dass das FBI vier Beamte nach Nordirland gesandt hatte. Zwei von ihnen verbrachten weniger als drei Wochen in Nordirland, und einer war sogar weniger als zwei Wochen dort. Ein Computer-Experte kehrte ebenfalls bereits nach kurzem Aufenthalt in die USA zurück. Das FBI war nicht an den eigentlichen Ermittlungen beteiligt; FBI-Beamte haben niemanden verhört und keine Beweise sichergestellt. Die RUC hat die gesamte forensische Arbeit vor Ort durchgeführt. Die Rolle des FBI hat sich anscheinend darauf beschränkt, mit am Tisch zu sitzen, wenn sich der Lenkungsausschuss traf und als Beobachter und/oder Unterstützer zu fungieren. Wie sich zeigte, haben sie bei den Ermittlungen ab 16. April 1999 überhaupt keine Rolle mehr gespielt. 51 Allem Anschein nach wurden keinerlei forensische Tests von unabhängiger Seite durchgeführt. Die Familie Nelson zieht z. Zt. in Erwägung, eigene Tests in Auftrag zu geben.
6.4 Als Colin Port hinzukam, waren die Ermittlungen zum Mordfall bereits in vollem Gange. Der Polizeipräsident hatte eine Arbeitsgruppe innerhalb des Ermittlungsteams zusammengestellt, die sich mit der Frage beschäftigen sollte, ob es bei diesem Mordfall eine Zusammenarbeit von Sicherheitskräften und Paramilitärs [collusion] gegeben habe. 52 Zu dieser Arbeitsgruppe gehörten auch RUC-Beamte. Anfänglich bestand Colin Ports Ermittlungsteam aus 40 RUC-Beamten und 10 Beamten von sechs verschiedenen Polizeibehörden. 53 Das gesamte Team wurde in der RUC-Station in Lurgan angesiedelt, in der RUC-Station, von der, wie in Beschwerden erhoben, die schlimmsten Beschimpfungen und Verunglimpfungen Rosemary Nelsons ausgingen. Und das Team bediente sich der RUC-Computer. Menschenrechtsgruppen, die mit Colin Port zusammentrafen, um das demonstrierte Vertrauen gegenüber örtlichen RUC-Beamten in Frage zu stellen, waren höchst alarmiert darüber, dass ihm anscheinend nicht hinreichend bewusst war, dass eine Beteiligung von RUC-Beamten an den Ermittlungen eine Vertuschung geradezu begünstigen würde, sollte die RUC in den Mord verwickelt sein. Vor dem Hintergrund der erhobenen Beschuldigungen, dass einige RUC-Beamte Morddrohungen gegen Rosemary Nelson ausgestoßen hatten, schien dies eine nicht von der Hand zu weisende Möglichkeit. Er verteidigte die Mitarbeit von RUC-Beamten im Collusion-Team - per 1. Mai 1999 stellte die RUC zwei Drittel dieser Arbeitsgruppe - damit, dass „sie wüssten, wie das System hier funktioniere“. 54
6.5 Menschenrechtsgruppen waren ebenfalls darüber beunruhigt, dass Colin Port keine komplett unabhängige Untersuchung führte. Er wurde vom Polizeipräsidenten Sir Ronnie Flanagan berufen, und letztendlich muss er ihm gegenüber auch Bericht erstatten. Der Bericht geht in die Verfügungsgewalt des Polizeipräsidenten über, was bedeutet, dass ihm die Entscheidung darüber obliegt, ob der Bericht jemals veröffentlicht wird. Geht man von früheren Untersuchungen durch externe Polizeibeamte aus, so ist es höchst unwahrscheinlich, dass Colin Ports Bericht jemals veröffentlicht wird.
6.6 Außerdem ist Colin Ports Untersuchung wohl die von der RUC am wenigsten unabhängige Untersuchung, die bis heute durch einen Außenstehenden durchgeführt wurde. Bei den drei anderen externen Untersuchungen - von John Stalker und Colin Sampson zur vermuteten Todesschuss-Praxis der RUC; von John Stevens zur Zusammenarbeit von Sicherheitskräften und Paramilitärs und dem Mord an Patrick Finucane; von der Polizei von Strathclyde zur Misshandlung von David Adams in Castlereagh - wurden bei den Ermittlungen im Hinblick auf die eigentlichen Punkte, die es zu untersuchen galt, keine RUC-Beamte hinzugezogen. Trotzdem wurden die Stalker/Sampson- und die Stevens-Untersuchung durch verdeckte Zusammenarbeit von Sicherheitskräften und Paramilitärs behindert.
6.7 Erst Ende Juli 1999 konnte berichtet werden, dass Colin Ports Ermittlungsteam über ein eigenes Computer-System verfüge und dass das gesamte RUC-Personal vom Collusion-Team abgezogen worden sei. 55 Bis Mitte September 1999 war die RUC-Beteiligung am gesamten Team von 80% auf ca. 50% gesunken. 56 Es bleibt abzuwarten, ob es die Mitarbeit von RUC-Beamten im Collusion-Team und bei den restlichen Ermittlungen sowie die Mitbenutzung der Computereinrichtungen schwierig oder gar unmöglich gemacht haben, einwandfrei festzustellen, ob RUC-Beamte bei Anstiftung oder Durchführung der Mordtat mitgewirkt haben.
6.8 Die Beteiligung von RUC-Beamten an den polizeilichen Ermittlungen hatte zur Folge, dass einige Zeugen bei ihrer Aussage vor der Polizei sehr zurückhaltend waren. Einige haben bis heute noch nicht ausgesagt. Im Mai 1999 hat das Pat Finucane Centre (PFC) einen Bericht zur Ermordung Rosemary Nelsons herausgegeben. 57 In diesem Bericht findet man Auszüge der Aussagen von 52 ortsansässigen Augenzeugen. Das PFC war gebeten worden, die Aussagen aufzunehmen, da sich Ortsansässige wenig geneigt zeigten, mit der RUC zu sprechen. Die 52 Leute kamen alle freiwillig, ohne dass sie vom PFC dazu aufgefordert wurden. Viele von ihnen gaben übereinstimmende Erklärungen ab, die besagten, dass es in der Umgebung von Rosemary Nelsons Haus in den zwei bis drei Monaten und ganz besonders in den letzten 48 Stunden vor ihrer Ermordung intensive und vom Ausmaß her äußerst ungewöhnliche Aktivitäten der Sicherheitskräfte gegeben hätte. Insbesondere berichteten Zeugen davon, dass am Tag vor dem Mord Einheiten in einem Feld nahe Rosemary Nelsons Haus abgesetzt wurden. Es wurde auch berichtet, dass Hubschrauber in der Nacht vor dem Mord von 18.30 Uhr bis nach Mitternacht in geringer Höhe über der Gegend kreisten. Auch Rosemary Nelson war die Zunahme der Aktivitäten der Sicherheitskräfte aufgefallen, was sie einem Mandanten und einer befreundeten Person gegenüber erwähnte. Sie sagte, dass sie vermute, dass sich Einheiten in den Feldern nahe ihres Hauses verschanzen würden. Anscheinend waren auch wesentlich mehr RUC-Patrouillen unterwegs als an anderen Wochenenden. Gegen 10.00 Uhr morgens am Tag des Mordes fiel mehreren Zeugen eine Armee-Patrouille in der Nähe des Bahnhofs auf. Obwohl die Gegend nicht abgesperrt war erklärte ein RIR [Royal Irish Regiment/Einheit der brit.Armee]-Soldat gegenüber einem Zeugen, dass ein verdächtiges Objekt gefunden worden sei. Andere Zeugen sahen, dass Soldaten mit mehreren Gegenständen hantierten, was sehr ungewöhnlich gewesen wäre für den Fall, dass man einen Anschlag auf die Bahngleise befürchtet hätte.
6.9 Von vorheriger flächendeckender ‘Einnahme’ der Gegend durch die Sicherheitskräfte wurde auch in anderen Mordfällen, in denen Zusammenarbeit zwischen Sicherheitskräften und Paramilitärs vermutet wird, berichtet. In einem kürzlich erschienenen Buch 58 wird vermutet, dass die Sicherheitskräfte „Ausgehverbot [restriction orders]“ erlassen, wenn eine ihrer Abteilungen sicherstellen will, dass andere ihnen bei der Durchführung ihrer Operationen nicht in die Quere kommen. Derartige Aktivitäten der Sicherheitskräfte haben den Nebeneffekt, Ortsansässige davon abzubringen, sich außer Haus umzusehen, wobei sie jemanden oder etwas Ungewöhnliches bemerken könnten. Und so kann man den Mördern Deckung geben. Bedenkt man das sehr hohe Ausmaß an Aktivitäten der Sicherheitskräfte in der Gegend, ist es sehr verwunderlich, dass die Täter mit den Mordvorbereitungen fortfuhren, anstatt die Sache abzublasen und auf eine ruhigere Nacht zu verschieben. Es muss angenommen werden, dass die Mörder ein erstaunlich hohes Maß an Selbstvertrauen besaßen, es sei denn, sie gingen davon aus, dass sie bei Entdeckung nichts zu befürchten hatten.
6.10 Laut Pat Finucane Centre haben einige derjenigen, die bei ihnen Erklärungen abgaben, auch vor Colin Ports Ermittlungsteam ausgesagt. Einige Zeit, nachdem sie das getan hatten, wurden sie wegen einer weiteren Befragung in die RUC-Station Lurgan zitiert. Diese Befragung wurde von einem englischen Polizeibeamten und einem RUC-Beamten, der das Gespräch leitete, durchgeführt. Die Zeugen erklärten dem PFC gegenüber, dass der RUC-Beamte ihnen gesagt hätte, sie hätten angegeben, eine mobile RUC-Patrouille zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort gesehen zu haben. Jedoch gäbe es keine anderen Zeugen, die dies ebenfalls ausgesagt hätten, und die RUC habe keinen entsprechenden Eintrag im Fahrtenbuch über eine solche Patrouille. Die Zeugen hatten das Gefühl, dass man sie dazu überreden wollte, ihre Aussage zu ändern. Sie waren sich jedoch sicher und haben ihre Aussage nicht abgeändert. Die Behauptung des RUC-Beamten, dass ihre Aussage von anderer Seite nicht bestätigt wurde, war falsch. Andere Zeugen hatten die Patrouille ebenfalls gesehen und entsprechende Erklärungen dem Polizeiteam gegenüber abgegeben. Des weiteren wurde dies in einem Zeitungsbericht 59 bestätigt.
6.11 Das PFC berichtete auch, dass eine mit Rosemary Nelson befreundete Person, die das Wochenende vor dem Mord zusammen mit der Nelson-Familie in Donegal verbracht hatte, den eigenen Pkw während des Wochenendes in der Einfahrt des Hauses der Familie Nelson in Lurgan geparkt hatte. RUC-Beamte statteten dem Haus der befreundeten Person zweieinhalb Wochen nach dem Mord einen Besuch ab. Nachdem sie festgestellt hatten, dass die Person unter der Adresse wohnte, aber nicht zu Hause war, fragten sie, ob die betreffende Person ein Auto, das sie näher beschrieben, besitzen würde. Die Beschreibung traf nicht auf das Auto der befreundeten Person zu. In der folgenden Woche sagte Colin Port Rosemarys Ehemann Paul, dass Beamte den Familienfreund noch befragen müssten und dass Beamte sich zur falschen Adresse begeben hätten, was nicht den Tatsachen entsprach und die Vermutung nahe legt, dass Colin Port von der RUC in die Irre geführt wurde. Sieben Wochen später war die besagte Person immer noch nicht befragt worden. 60 Auch andere wichtige Zeugen waren Monate nach dem Ereignis immer noch nicht befragt worden.
6.12 Es wird vermutet, dass ein RUC-Mitglied aus Colin Ports Team Informationen zu den Ermittlungen an die News of the World weitergegeben hat. In einem Artikel unter dem Titel „Verdächtiger im Zusammenhang mit Nelson-Bombevor Polizei untergetaucht“, veröffentlicht am 3. Oktober 1999, gibt ein mehrfach als „Quelle aus hohen Sicherheitskreisen“ und „ranghoher Sicherheitsbeamter“ Bezeichneter detaillierte Informationen zu den Ermittlungen. Der Artikel besagt, dass ein LVF-Führer mittleren Alters nach einer internen Fehde innerhalb der Organisation auf der Flucht sei. Er wäre vom Ermittlungsteam intensiv beschattet worden, und das Team verfüge über eine Menge Hinweise, die den Mann mit dem Mord in Verbindung brächten, jedoch nicht über ausreichend gerichtlich verwertbare Beweise, die für eine Verurteilung ausreichen würden. Die Polizei sei der Meinung, dass die Bombenleger einen Probelauf durchgeführt hätten, bevor sie die Tat begingen, und dass besagter Mann sowie ein weiteres LVF-Mitglied das Haus der Nelsons in den Tagen vor dem Anschlag überwacht hätten. Der Verdächtige hätte die Bombe Sonntagnacht, 14. März, angebracht. Drei Personen seien identifiziert worden, die eine derartige Bombe hätten bauen können. Bei diesen handele es sich um einen leitenden UDA-Mann aus Schottland, den man auf einem Schiff, zusammen mit sieben anderen, nach Nordirland eingeschmuggelt hätte; einen professionellen Bombenbauer, dessen Name bereits mit mehreren loyalistischen Bombenanschlägen in Verbindung gebracht worden sei; und einen UVF [Ulster Volunteer Force/loyalist.Paramilitärs]-Mann aus Ost-Belfast, der im Mai geflohen sei, weil er die Verhaftung durch Ports Team befürchtete. Es wurde behauptet, dass die Bombe eventuell in einer UFF-Gegend in West-Belfast hergestellt worden sei. Das Ermittlungsteam hätte bereits über tausend Zeugenaussagen aufgenommen, hätte dutzendweise Haus-zu-Haus Erkundigungen eingezogen und würde die Videos von Überwachungskameras durchsehen, um das Fahrzeug identifizieren zu können, mit dem das Bombenmaterial und die Mörder nach Lurgan gebracht worden waren.
Unter den sehr detaillierten Angaben lassen sich einige offensichtliche Unrichtigkeiten 61 ausmachen, was die Glaubwürdigkeit beeinträchtigt. Nichtsdestotrotz ist die Tatsache sehr beunruhigend, dass hier potentielle Täter genau genug beschrieben werden, um sie davor zu warnen, dass sie unter Beobachtung stehen. Es werden auch einige Details aufgezeigt, die auf die Vorgehensweise des Ermittlungsteams schließen lassen. Was die Mörder z. B. dazu veranlassen könnte, das Auto verschwinden zu lassen. Falls diese Informationen von einem RUC-Beamten weitergegeben wurden, wäre das von besonderer Tragweite, was die Integrität der Mordermittlungen angeht.
6.13 Am 4. November 1999 wurde von der RUC eine Hausdurchsuchung in der Stoneyford Orange Hall [Gebäude des Oranierordens] in der Grafschaft Antrim durchgeführt. Dabei wurden ca. 300 Akten mit Fotografien, Adressen, Telefonnummern und anderen persönlichen Daten mutmaßlicher Republikaner aus dem Süden Armaghs und Belfast gefunden. 62 Am 7. November wurden beunruhigende Details im Zusammenhang mit dem Fund bekannt. In einer Sonntagszeitung 63 hieß es:
„Die in den handschriftlichen Dokumenten, die am letzten Wochenende in der Stoneyford Orange Hall in Co. Antrim entdeckt wurden, enthaltenen Informationen sind aktueller als zunächst vermutet wurde. Einige der Details waren aus Armee-Akten kopiert worden, die erst 1997 zusammengestellt wurden, drei Jahre nach Ausrufung des ersten IRA-Waffenstillstands. Zum Fund gehörten auch Abzüge von 70 Fotos von in Verdacht stehenden Republikanern, die zwischen 1988 und 1993 aufgenommen worden waren.“
Die Zeitung zitierte eine Quelle aus den Sicherheitsdiensten wie folgt:
„Alle Anzeichen weisen darauf hin, dass es sich um das Werk von Angehörigen der britischen Armee, wahrscheinlich des Geheimdienstes, handelt. Das bedeutet einen gravierenden Verstoß gegen den Datenschutz.“
Eine andere Zeitung, 64 die ebenfalls berichtete, dass die Originaldokumente aus Geheimdienstkreisen der Armee stammten, schrieb weiter:
„Ein ranghoher RUC-Beamter sagte, dass man u. a. nach Informationen im Zusammenhang mit dem Mord an der aus Lurgan stammenden Anwältin Rosemary Nelson, nach persönlichen Daten von in Verdacht geratenen Republikanern sowie nach Erklärungen, die Todesdrohungen gegen in Nordirland arbeitende Journalisten enthalten, suchen würde.“
Auf den Zusammenhang mit den Ermittlungen zu Rosemary Nelsons Ermordung wurde von einer anderen Sonntagszeitung noch deutlicher hingewiesen: 65
„Die im Mordfall Rosemary Nelson ermittelnden Polizeibeamten warten darauf, die Computerdisketten, Akten und anderen Gegenstände, die bei dem Überraschungsschlag gegen loyalistische Dissidenten beschlagnahmt wurden, zu untersuchen. Das aus 50 englischen 66 Ermittlern bestehende Team hofft, dass das Material einen entscheidenden Hinweis im Zusammenhang mit dem Mord an der Anwältin aus Lurgan im letzten März enthält. Festnahmen von loyalistischen Dissidenten, die des Mordes verdächtigt werden, waren letzten Monat erwartet worden. Aber es wird angenommen, dass dies so lange hinausgezögert werden sollte, bis die RUC ihre Ermittlungen gegen die Red Hand Defenders und die Orange Volunteers abgeschlossen hat. Das während der Durchsuchung beschlagnahmte Material wird derzeit auf Fingerabdrücke untersucht und forensischen Tests unterzogen. Es wird eine weitere Woche vergehen, bis das relevante Material an das Team des stellvertretenden Polizeichefs von Norfolk, Colin Port, zwecks Untersuchung übergeben wird.“
Obgleich zu hoffen bleibt, dass diese Entwicklung zu einem Durchbruch führt - vorausgesetzt, diese Zeitung hat korrekt berichtet -, ist es natürlich auch weiterhin so, dass die RUC entscheidet, was für Colin Port relevant ist. Sollte es eine Zusammenarbeit zwischen loyalistischen Dissidenten und RUC-Angehörigen gegeben haben, dann ist die Gefahr groß, dass jegliche Beweise, die durch die Hausdurchsuchung ans Licht gekommen sind, aussortiert worden wären, bevor sie das Ermittlungsteam hätten erreichen können.
6.14 Bis jetzt hat es keine Festnahme im Zusammenhang mit dem Mord gegeben.
Siehe RIR man arrested for Nelson murder vom 09.03.2000
7. Forderung nach einer unabhängigen Untersuchung
7.1 Menschenrechtsgruppen haben nach der Ermordung Rosemary Nelsons umgehend reagiert. Am 15. März 1999, dem Tag des Mordes, gab Amnesty International eine Presseerklärung heraus in der sie die Regierung aufforderte:
„...umgehend die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
Am folgenden Tag trafen Vertreter von Amnesty International, British Irish Rights Watch, des Committee on the Administration of Justice, Human Rights Watch, des Irish Council for Civil Liberties und des Lawyers Committee for Human Rights in Washington mit der Nordirlandministerin zusammen, um ihr zu verdeutlichen, dass eine wahrhaft unabhängige Untersuchung des Mordes notwendig ist.
7.2 Am 16. März 1999 gab Dato’ Param Cumaraswamy, der UN-Sonderberichterstatter zu Fragen der Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, eine Presseerklärung zu dem Mord ab. Er nimmt darin Bezug auf die Bedenken, die er hinsichtlich Rosemary Nelsons Sicherheit hatte, und seine Versuche, diese Besorgnis der Regierung zu vermitteln. Die Erklärung schloss:
„Der Sonderberichterstatter fordert die Regierung auf, eine unabhängige und unparteiische Untersuchungskommission einzuberufen, mit der Aufgabe, Ermittlungen zu diesem brutalen Verbrechen anzustellen, die Verantwortlichen zu verhaften und sie vor Gericht zu bringen.“
7.3 Am 15. April 1999 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, die eine unabhängige Untersuchung des Mordes fordert. 67
7.4 Am 19. April 1999 wurde die Rosemary Nelson-Kampagne aufgrund „weitverbreiteter Bedenken zu den Begleitumständen dieses Mordes, besonders nach bekannt werden des ICPC-Berichtes und den Bemerkungen des UN-Sonderberichterstatters Param Cumaraswamy“, ins Leben gerufen. Die Kampagne fordert „Ermittlungen durch ein unabhängiges, internationales Team und eine unabhängige, internationale gerichtliche Untersuchung“ im Hinblick auf die Begleitumstände von Rosemary Nelsons Tod. 68
7.5 Am 20. April 1999 verabschiedete das US-Repräsentantenhaus eine Resolution, 69 in der die britische Regierung aufgefordert wurde:
7.6 Am 11. Mai 1999 fand eine Sondersitzung der Mitglieder der Northern Ireland Law Society statt. Eine Resolution wurde verabschiedet, in der gefordert wird, dass „eine unabhängige gerichtliche Untersuchung zu den Begleitumständen des Mordes an Frau Rosemary Nelson anberaumt wird und dass Ermittlungen zum Mord von einem unabhängigen Expertenteam vorgenommen werden“. 70
7.7 Die auf internationaler Ebene geäußerten Bedenken sind nicht mit der Zeit verflogen. Im Gegenteil, sie haben sich verstärkt. Am 10. Dezember 1999, dem internationalen Menschenrechtstag, hat eine Koalition von internationalen Menschenrechtsorganisationen, einschließlich einiger der bedeutendsten Organisationen auf diesem Gebiet, eine unabhängige Untersuchung zum Mord an Rosemary Nelson gefordert. Amnesty International, Human Rights Watch, International Commission of Jurists, Centre for the Independence of Judges and Lawyers, Lawyers Committee for Human Rights, Committee on the Administration of Justice und British Irish RIGHTS WATCH forderten „eine umfassende, unabhängige und unparteiische Untersuchung der Begleitumstände ihres [Rosemary Nelsons] Todes“.
8. Schlussfolgerungen
8.1 Alle Menschen mit einem Gerechtigkeitsempfinden wünschen, dass die Mörder von Rosemary Nelson vor Gericht gestellt werden. Deshalb bestehen sie auf einer erfolgreichen Ermittlungsarbeit der Polizei.
8.2 Wie dieser Bericht jedoch zeigt, gibt es sehr ernste Fragen hinsichtlich der Rolle, die die RUC spielt. Tatsachen deuten darauf hin, dass:
8.3 Trotz dieser Mängel hat Colin Port nur zögerlich seine eigenen Ermittlungen von den vorhergegangenen RUC-Ermittlungen getrennt. Obwohl er versuchte, so zugänglich wie für einen Polizeibeamten, der die Ermittlungen in einem Mordfall leitet, nur möglich zu sein, bleibt Folgendes problematisch: Sein Team ist noch immer in der RUC-Station in Lurgan angesiedelt, also in der Polizeistation, von der einige der Drohungen gegen Rosemary Nelson ausgegangen sein sollen, und sein Team besteht nach wie vor zur Hälfte aus RUC-Beamten. Außerdem gibt es Hinweise dafür, dass zumindest ein Mitglied seines Teams, die Ermittlungen mit der Weitergabe gezielter Informationen zu unterminieren suchte.
8.4 Bezüglich der Beschwerden von Rosemary Nelson über Todesdrohungen und Beleidigungen gegen ihre Person durch RUC-Beamte hat bis heute - trotz der Beteiligung von Commander Niall Mulvihill von der Metropolitan Police -noch keine gründliche Untersuchung stattgefunden.
8.5 Jedoch hat nicht nur die RUC dabei versagt, Rosemary Nelson zu schützen. Menschenrechtsgruppen aus aller Welt hatten die Nordirlandministerin und das Nordirlandministerium wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass ihre persönliche Sicherheit gefährdet sei. Der UN-Sonderberichterstatter forderte öffentlich eine Untersuchung hinsichtlich der Einschüchterung von StrafverteidigerInnen, machte in seinem Bericht speziell auf ihren Fall aufmerksam und schrieb sogar privat an die Regierung, um seiner Besorgnis über Rosemary Nelsons Lage Ausdruck zu verleihen. Die Regierung weigerte sich, auf seine Empfehlungen zu reagieren. Die GRRC hatte über Rosemary Nelsons Sicherheit wiederholt mit der Regierung gesprochen. Alles ohne Erfolg.
8.6 Das Strafrechtssystem hat Rosemary Nelson keinen guten Dienst erwiesen, weder vor noch nach ihrem Tod. Sie war von RUC-Beamten und anderen beleidigt und bedroht worden, sie beschwerte sich darüber, ihre Beschwerden wurden weder ernst genommen noch gründlich untersucht, sie wurde ermordet, und ihre Mörder sind noch immer nicht zur Rechenschaft gezogen worden. Sollten solche Vorkommnisse einem ihrer Mandanten wiederfahren sein, hätte sie sich zutiefst darüber empört. Dass dies mit einer Strafverteidigerin, einem Mitglied der Gerichtsbarkeit, geschehen konnte, obwohl die UN die Regierung auf Rosemary Nelsons Situation aufmerksam gemacht hatte, ist ein Skandal.
8.7 Was auch immer das Ergebnis der Polizeiermittlungen im Mordfall Rosemary Nelson sein wird, es ist dringend geboten, dass alle der in diesem Bericht angesprochenen Aspekte gründlich untersucht werden und Empfehlungen nach sich ziehen, für deren Umsetzung auch gesorgt wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass Rosemary Nelson die letzte ihres Berufsstandes war, die in Nordirland ermordet wurde, und die letzte, die ihren beruflichen Pflichten nur unter Angst um Leib und Leben nachkommen konnte. British Irish RIGHTS WATCH ist zu dem Schluss gekommen, dass nur eine internationale, unabhängige gerichtliche Untersuchung des Mordes diese Aufgaben erfüllen kann.
Dezember 1999
Fußnoten:
1 RUC-Presseerklärung vom 7.5.1997
2 Sowie früher: Strand Road in Derry
3 S. u. a. aufeinanderfolgende Ausgaben des Berichts United Kingdom Human Rights Concerns von Amnesty International; aufeinanderfolgende Berichte von British Irish RIGHTS WATCH 1992 - 1999; Human Rights and LegalDefense in Northern Ireland: The Intimidation of Defense Lawyers, the Murder of Patrick Finucane, Lawyers Committee for Human Rights, New York, Februar 1993; Political killings in Northern Ireland,1994, Amnesty International; At the Crossroads: Human Rights and the Northern Ireland Peace Process,Ending the Emergency, Judges and Lawyers, Lawyers Committee for Human Rights, New York, Dezember 1996; To Serve Without Favour: Policing , Human Rights and Accountability in Northern Ireland,1997, Human Rights Watch/Helsinki, New York; Criminal Justice And Human Rights in Northern Ireland and the Republic of Ireland, 1999, Association of the Bar of New York, New York
4 Bericht des Sonderberichterstatters zu Fragen der Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten über eine Mission im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinte Nationen, E/CN.4/1998/39/Add.4, Paragraph 90
5 Rosemary Nelsons Aussage wurde am 7. Juli 1997 von Paul Mageean vom Committee on the Administration of Justice aufgenommen, der auch einen Vermerk zu den offensichtlichen Prellungen an ihrem rechten Oberarm machte. Am selben Tag machte Rosemary Nelson anlässlich eines Telefongespräches auch Jane Winter von British Irish RIGHS WATCH gegenüber die Bemerkung, dass sie als Folge des Angriffs „grün und blau“ sei.
6 Interview mit Rosemary Nelson, Policing the Police: The Video, Committee on the Administration of Justice und Zeugenprogramm des Lawyers Committee for Human Rights, 1997
7 Bericht des Sonderberichterstatters zu Fragen der Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten über eine Mission im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinte Nationen, E/CN.4/1998/39/Add.4, Paragraph 16 und 17
8 Was er auch anlässlich seiner mündlichen Präsentation vor der Kommission im April 1999 bestätigte, indem er sagte, „In den beiden letzten Jahren habe ich meine Sorge um ihre [Rosemary Nelson] persönliche Sicherheit und die gegen sie gerichteten Todesdrohungen der Regierung des Vereinigten Königreichs gegenüber immer wieder zum Thema gemacht.
9 Erklärung Rosemary Nelsons vor dem Unterausschuss für internationale Angelegenheiten und Menschenrechte des US-Kongresses am 29.9.1998
10 Mistaken Identity, Bericht an den UN-Sonderberichterstatter zu Fragen der Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, British Irish RIGHTS WATCH, November 1998
11 Schreiben des Polizeipräsidenten an British Irish RIGHTS WATCH vom 11.11.1998. Das Schreiben wird in voller Länge wiedergegeben.
12 Irish News vom 16.3.1999
13 Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz, Erklärung von 33 RechtsanwältInnen aus dem Norden Irlands, veröffentlicht am 14.1.1998
15 Den Marsch des Oranierordens betreffend
16 S. u.a. Political Killings in Northern Ireland, Amnesty International 1994 und Collusion 1990-1994 Loyalist Paramilitary Murders in the North of Ireland, Relatives for Justice 1995
17 Protokoll einer Sitzung des Unterausschusses für internationale Angelegenheiten und Menschenrechte des US-Kongresses am 29.9.1998, Seite 23. Das Nordirlandministerium hat inzwischen akzeptiert, dass es in einigen Fällen unangebracht ist, die Sicherheitsüberprüfungen durch die RUC durchführen zu lassen; in diesen Fällen sind unabhängige Überprüfungen zugelassen
18 British Irish Rights Watch hat mit der dritten Partei gesprochen und erhielt von ihr die Bestätigung, dass die GRRC während der Diskussion um das Key Persons Protection Scheme Schutzmaßnahmen für Rosemary Nelson besonders dringlich machte.
19 Am 18. Mai 1999
20 In einem Schreiben an British Irish RIGHTS WATCH vom 10.11.1999 behauptet Adam Ingram, Staatssekretär im Nordirlandministerium, dass die Nordirlandministerin anstelle von BIRW die CAJ nennen wollte - unglaublich, dass acht Monate vergehen mussten und zahlreiche Schreiben nötig waren, um diesen Fehler zu korrigieren. Es erübrigt sich fast, darauf hinzuweisen, dass CAJ ebenfalls zu keiner Zeit von einer Überprüfung erfuhr
21 Auf Seite 11
22 Irish Times vom 25.6.1999
23 Anmerkungen des Vorsitzenden der ICPC zu der von Commander N G Mulvihill, Metropolitan Police, durchgeführten Überprüfung der RUC-Untersuchung hinsichtlich der im Namen von Rosemary Nelson erhobenen Beschwerden, Paul Donnelly, 28.4.1999
24 Erklärung gemäß Artikel 9, § 8, der Polizeiverordnung (Nordirland) 1987, im Zusammenhang mit den Beschwerden über Angehörige der Royal Ulster Constabulary, die von der Lawyers Alliance for Justice in Ireland im Namen von Rosemary Nelson, Rechtsanwältin, sowie von Colin Duffy erhoben wurden, ICPC, 22.3.1999
26 The Independent vom 16.3.1999
27 The Sunday Telegraph vom 21.3.1999
28 Reuters, 15.3.1999, 21.59 Uhr
29ITN, 16.3.1999
30 Irish Times vom 16.3.1999
31 The Times vom 16.3.1999
32The Guardian vom 17.3.1999
33 Irish News vom 16.3.1999
34 The Independent vom 16.3.1999
35 Belfast Telegraph vom 17.3.1999
36 The Guardian vom 16.3.1999
37 Lost Lives, McKittrick et al, Mainstream Publishing, Edinburgh, 1999, Seite 1415
38 Sunday Telegraph, The Observer vom 21.3.1999
39 The Ulster Freedom Fighters, eine der größeren loyalistischen Gruppen, die einen Waffenstillstand erklärt hat, und die für den Mord an Patrick Finucane verantwortlich ist
40 Sunday Tribune vom 21.3.1999
41 Irish News vom 27.3.1999
42 Interview mit Colin Port, Irish News vom 1.5.1999
4311.4.1999
44Sunday Business Post vom 25.4.1999
45Lost Lives, McKittrick et al, Mainstream Publishing, Edinburgh, 1999, Seiten 1469 - 1470
46Interview mit Colin Port, Irish News vom 1.5.1999
47 RUC-Presseerklärung vom 16.3.1999
48 RUC-Presseerklärung vom 30.3.1999
49 Abschrift eines Interviews, das Barry Cowan mit dem Polizeipräsidenten für das Seven Days- Programm von BBC Radio Ulster am 28.3.1999 führte
50 RUC-Presseerklärung vom12.4.1999
51 Kontakte zwischen dem Büro des Repräsentanten Chris Smith und Rob Walsh, FBI-Liaison Officer für den US-Kongress, Frühjahr 1999
52Interview mit Colin Port, Irish News vom 1.5.1999
53The Guardian vom 13.4.1999
54Interview mit Colin Port, Irish News vom 1.5.1999
55Exklusiv-Interview mit Colin Port, Irish News vom 22.7.1999
56 Treffen Colin Port, BIRW und CAJ am 13.9.1999
57 Rosemary Nelson: Leben und Tod einer Verteidigerin der Menschenrechte, Pat Finucane Centre, Derry, 1999
58Ten-Thirty-Three: The Inside Story of Britain’s Secret Killing Machine in Northern Ireland, Nicholas Davies, Mainstream Publishing, 1999, Seite 17
59 Lurgan Mail vom 18.3.1999
60 Ibid, Seite 31. Die befreundete Person wurde inzwischen vernommen
61 Beispielsweise wurde in dem Artikel berichtet, dass Rosemary Nelson sofort tot war und dass „eine Menge englischer Polizeibeamter“ im Untersuchungsteam mitarbeiten würden - nichts davon ist zutreffend
62 Irish News vom 5.11.1999
63 Sunday Times vom 7.11.1999
64 Observer vom 7.11.1999
65 Sunday Life vom 14.11.1999
66 Das ist nicht korrekt; ca. 50% von Colin Ports Team sind RUC-Beamte
67Irish News vom 16.4.1999
68 Schreiben der Rosemary Nelson Campaign vom 12.4.1999
69H.Res. 128
70 Protokoll einer Sondersitzung der Law Society of Northern Ireland am 11.5.1999 im Europa Hotel, Belfast
Übersetzung und ViSdP: 15.03.2000
Anita Heiliger Irlandinitiative Heidelberg Kastanienweg 33 69221 DossenheimAdÜ: Verbindlich ist das englische Original
Die englische Fassung des ca. 21seitigen Textes von British Irish Rights Watch ist hier abrufbar.
Die URL-Adresse von British Irish Rights Watch: http://www.fhit.org/birw/index.html