Baden-Württembergische Strafverteidiger e.V.

Sitz Stuttgart


Für eine gerichtliche Untersuchung des Mordfalles
Patrick Finucane

Pressemitteilung vom 02.07.1998


Am 12.02.89 wurde der Belfaster Rechtsanwalt Patrick Finucane, der bekannt dafür war, daß er die Verteidigung von Menschen übernahm, die aufgrund der nordirischen Notstandsgesetze verhaftet wurden, von zwei Maskierten ermordet, die im Beisein seiner Frau und seiner 3 Kinder 14 mal auf ihn einschossen. Die Ulster Freedom Fighters, protestantische Paramilitärs, haben die Verantwortung übernommen. Seither häufen sich die Indizien, die auf eine Zusammenarbeit zwischen dem militärischen Geheimdienst und illegalen loyalistischen Organisationen hindeuten.

Im April 1998 hat der UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten einen Bericht vorgelegt, in dem er die britische Regierung auffordert, eine gerichtliche Untersuchung des Falles anzuordnen. Er stellt hierbei fest, daß die wichtigste aufklärungsbedürftige Frage ist, ob die Sicherheitskräfte in den Mordfall verwickelt waren.

Wie Amnesty International und zahlreiche Anwalts- und Menschenrechtsorganisationen unterstützen auch die "Baden-Württembergischen Strafverteidiger" die Forderung nach Einberufung einer unabhängigen gerichtlichen Untersuchungskommission.

Die baden-württembergischen Strafverteidiger sehen einen Zusammenhang mit der Behinderung der Betätigung von Anwälten in Nordirland. So wird Häftlingen trotz entgegenstehender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verwehrt, einen Anwalt bei Vernehmungen hinzuziehen. Dies korrespondiert mit zahllosen Fällen von Einschüchterung und Mißhandlung von Häftlingen. Obwohl der Staat für derartigen Mißbrauch der Notstandsgesetze bereits hohe Summen als Entschädigung zahlen mußte, wird keine Abhilfe geschaffen.

Die baden-württembergischen Strafverteidiger verlangen deshalb, im Interesse eines rechtsstaatlichen Verfahrens die Notstandsgesetze für Nordirland aufzuheben, die Verhörzentren zu schließen, sowie das Recht auf Aussageverweigerung und Anwesenheit eines Anwaltes bei Vernehmungen wieder einzuführen. Wesentliche Voraussetzung für einen fairen Prozeß ist die Möglichkeit der Kontrolle durch eine unabhängige Anwaltschaft.


Pressereferent:
Rechtsanwalt Günter Urbanczyk
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Vorstand: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Rainer Endriß (Freiburg), Thomas Fischer (Stuttgart), Wolfhard Kusch (Mössingen), Michael Moos (Freiburg, Vorsitzender), Elke Nill (Heidelberg, Schriftführerin), Rainer Röder (Stuttgart, stellv. Vorsitzender), Rainer Schmid (Ulm), Karl-Heinz Schnell (Heidelberg), Klaus Schroth (Karlsruhe), Michael Schubert (Freiburg), Günter Urbanczyk (Mannheim, Pressereferent), Wolfgang Weber (Ravensburg, Schatzmeister), Christian Wiehe (Mannheim)


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