Dr. Param Cumaraswamy
V. Die Ermordung von Patrick Finucane
60. Am 12. Februar 1989 wurde Patrick Finucane, ein Rechtsanwalt, der bekannt dafür war, daß er die Verteidigung von Einzelpersonen übernahm, die aufgrund der nordirischen Notstandsgesetze verhaftet wurden, von zwei Maskierten ermordet; sie drangen in sein Haus ein und schossen im Beisein seiner Frau und dreier Kinder 14 mal auf ihn. Seine Frau, Geraldine Finucane, wurde ebenfalls verletzt; sie wurde, vermutlich von einer abgeprallten Kugel, am Knöchel getroffen. Die Ulster Freedom Fighters, protestantische Paramilitärs, haben unverzüglich die Verantwortung für den Mord übernommen, aber bis heute wurde niemand für dieses Verbrechen angeklagt.
61. Die Ermordung Patrick Finucanes geschah nicht einmal vier Wochen nachdem Douglas Hogg, Abgeordneter und zu jener Zeit Parlamentarischer Unter-Staatssekretär im Innenministerium, seine Erklärungen in einer Ausschußdebatte zum Thema Terrorismusbekämpfung abgegeben hatte. Während der Debatte sagte Mr. Hogg: "Mit Bedauern muß ich der Tatsache Ausdruck verleihen, daß es in Nordirland einige Anwälte gibt, die eine ungebührliche Sympathie für die Sache der IRA an den Tag legen." Mr. Hogg legte keinerlei Beweise zur Untermauerung seiner schwerwiegenden Behauptungen vor, sondern sagte lediglich, "...Ich erkläre dies aufgrund eines Hinweises den ich erhalten habe, eines Ratschlags von Leuten, die mit der Materie vertraut sind, und ich möchte dazu keine weiteren Ausführungen machen."
62. Vor seiner Ermordung erhielt Patrick Finucane mehrere Todesdrohungen von Angehörigen der RUC (Royal Ulster Constabulary/nordirische Polizei), die in der Regel durch seine Mandanten übermittelt wurden. Ein Mandant, Brian Gillen, der Entschädigung für Mißhandlungen während seiner Haftzeit erhielt, hat in einer Aussage bestätigt, daß - nachdem Finucane einen Antrag auf habeas corpus in seiner Sache gestellt hatte - ein RUC-Angehöriger ihm sagte, "es wäre besser, wenn er (Patrick Finucane) tot wäre, anstatt Kerle wie dich zu verteidigen"und daß sie damit drohten, Einzelheiten über den Anwalt und seinen Mandanten an loyalistische Paramilitärs weiterzugeben. Nach der Verteidigung von Gillen haben noch weitere Mandanten bezeugt, daß zahlreiche Todesdrohungen von seiten der RUC gegen Finucane gemacht wurden. Es wurde ebenfalls festgehalten, daß er Drohanrufe zu Hause erhalten hatte. Am 5. Januar 1989, fünf Wochen vor seinem Tod, gab einer von Patrick Finucanes Mandanten an, daß ein RUC-Angehöriger "...mich informierte, daß mein Anwalt für die IRA arbeiten würde und daß auch er ‘would meet his end’...Er sagte mir, daß ich Mr. Finucane etwas von ihm ausrichten solle...Ich sollte ihm sagen, daß er ein Gangster im feinen Zwirn sei, ein Mensch, der alle glauben machen wolle, daß er nur seiner Arbeit nachginge und daß er, wie alle anderen Fenian- (Republikaner)-Bastarde, ‘would meet his end’."
63. Seit der Ermordung Patrick Finucanes sind, in Folge der Verhaftung und Verurteilung von Brian Nelson wegen Verschwörung zum Mord im Januar 1990, weitere Informationen ans Licht gekommen, die ernsthaft die Frage aufwerfen, ob es ein geheimes Einverständnis seitens staatlicher Stellen gegeben hat. Die Beweise, die während der Verhandlung vorgelegt wurden, besagen, daß Nelson, der führender Nachrichtenoffizier der Ulster Defence Association (UDA) war, vom militärischen Geheimdienst rekrutiert wurde, um Informationen über paramilitärische Aktivitäten, geplante Attentate eingeschlossen, zu beschaffen, die von der Armee dann an die RUC weitergegeben werden sollten. In der Tat war Nelson später an der Planung von Attentaten beteiligt, die tatsächlich ausgeführt wurden, was als Grundlage für seine Verurteilung diente. Eine BBC Panorama Dokumentation, die am 8. Juni 1992 ausgestrahlt wurde, deckte auf, daß Nelson ein Gefängnis-Tagebuch geführt hatte, in dem er schrieb, daß er seine "Mittelsmänner" beim Militär darüber informiert hatte, daß Patrick Finucane bereits seit Dezember 1988 von loyalistischen Paramilitärs ins Visier genommen wurde. Das Tagebuch besagte ebenfalls, daß Nelson ein paar Tage vor dem Mord einen Paramilitär mit einem Foto von Finucane versorgt hatte. Die Authentizität des Tagebuchs wurde zwar später angezweifelt, die darin enthaltenen Informationen wurden jedoch durch einen Zeugen in Nelsons Prozeß im wesentlichen bekräftigt. Der Zeuge, lediglich als ‘Colonel J’ benannt, um seine Identität zu schützen, war ein hochrangiger Offizier im militärischen Geheimdienst. Gemäß seiner Aussage, hat Nelson ihn wöchentlich mit UDA Unterlagen versorgt einschließlich Sicherheitsplänen, Fotomontagen und Berichten "aus allen Sektoren der Sicherheitskräfte", die durch eine undichte Stelle an die UDA gelangt waren. Von größter Bedeutung ist hier die Aussage von Colonel J, daß die RUC über die Informationen, die von Nelson an den militärischen Geheimdienst weitergegeben wurden, Kenntnis erhielt, was Informationen zu geplanten Attentaten einschloß. In diesem Zusammenhang wies Colonel J darauf hin, daß geplante Attentate vereitelt wurden, so z.B. ein Anschlag auf Mr. Gerry Adams. Nichtsdestotrotz hat die RUC bestritten, daß ihr jemals Informationen zugeleitet wurden, die Nelson im Zusammenhang mit der geplanten Ermordung von Patrick Finucane beschafft hatte. Während seiner Mission wurde der Sonderberichterstatter aus Regierungskreisen darüber informiert, daß aufgrund von Brian Nelsons Informationen ungefähr 70 Menschenleben gerettet werden konnten.
64. Nach der Panorama Sendung beauftragte der damalige Polizeipräsident, Hugh Annesley, John Stevens damit, die darin aufgestellten Behauptungen zu untersuchen. Stevens hatte bereits eine frühere Untersuchung wegen Anklagen hinsichtlich einer Zusammenarbeit von staatlichen Stellen und Paramilitärs geführt, die schließlich die Verhaftung und Verurteilung von Brian Nelson zur Folge hatte. Stevens übergab seinen Abschlußbericht über diese zweite Untersuchung im Januar 1995 an den Director of Public Prosecution/DPP (Staatsanwalt). Leider wurden weder der Bericht noch seine Ergebnisse jemals veröffentlicht, und Mr. Stevens lehnt es ab, über seine Empfehlungen zu diskutieren, vermutlich aufgrund eines Verbots gemäß dem Official Secrets Act (Geheimhaltungsgesetz). Am 17. Februar 1995 gab der DPP an den Polizeipräsidenten die Anweisung "keine Strafverfolgung". Diese Entscheidung, kein Verfahren in die Wege zu leiten, wurde von nichtstaatlichen Organisationen nachdrücklich kritisiert, ganz besonders aufgrund der Tatsache, daß Stevens öffentlich erklärte, daß er "genau" wüßte, wer Patrick Finucane umgebracht hätte.
65. In einem Schreiben vom 1. September 1996 richtete der Sonderberichterstatter ‘on situations of extra-judicial summary or arbitrary executions’ (über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen) folgende Fragen an die Regierung:
(a) Warum entschied das DPP gegen eine Strafverfolgung im Fall Brian Nelson?
(b) Wurden Berichte erstellt über die durchgeführte Untersuchung? Wurden diese Berichte veröffentlicht?
(c) Welche weiteren Schritte wurden eingeleitet?
66. In einem Schreiben vom 31. Oktober 1996 gab die Regierung folgende Antwort:
Nach der Fernsehsendung vom Juni 1992, in deren Verlauf Brian Nelson behauptete, in die Ermordung von Patrick Finucane verwickelt gewesen zu sein, wurde Mr. Stevens (Stellvertretender Polizeichef von Cambridgeshire) mit der Untersuchung der aufgestellten Behauptungen beauftragt, die zuvor in seinem Bericht nicht berücksichtigt wurden. Zusätzliche Berichte wurden dem Director of Public Prosecution for Northern Ireland im April 1994, Oktober 1994 und Januar 1995 zugeleitet. Eine beträchtliche Anzahl von Angelegenheiten war Gegenstand der Ermittlungen auf die sich die zusätzlichen Berichte beziehen, auch Begebenheiten, die im Zusammenhang mit der Ermordung von Patrick Finucane standen. Der Director kam zu dem Schluß, daß die Beweislage keine ausreichende Handhabe bot, um ein Strafverfahren gegen eine Person zu eröffnen, und demzufolge wurde am 17. Februar 1995 eine Anweisung auf Nichtaufnahme ausgestellt.
Zugang zu Berichten
Eine Zusammenfassung von Mr. Stevens’ ursprünglichem Bericht wurde am 17. Mai 1990 publiziert. Die zusätzlichen Berichte wurden nicht veröffentlicht.
Sonstiges
Die RUC Ermittlungsakte zum Mordfall Patrick Finucane wurde nicht geschlossen und die RUC wird jegliche neuen Beweise, die vorgelegt werden, prüfen."
67. Während seines Aufenthaltes in Nordirland traf der Sonderberichterstatter mit Mrs. Finucane und anderen Familienangehörigen zusammen sowie mit Mr. Peter Madden und Mr. Kevin Winters von Madden & Finucane und weiteren Anwälten, die mit dem Fall vertraut sind. Er sprach auch mit dem Polizeipräsidenten, Mr. Ronnie Flanagan, und dem Staatsanwalt, Mr. Alasdair Fraser, Q.C.
68. Der Staatsanwalt betonte in seiner Unterredung mit dem Sonderberichterstatter, daß der Fall äußerst sorgfältig untersucht wurde, aber daß es einfach nicht genügend Beweise für die Aufnahme eines Verfahrens gegeben hätte. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, daß es in England und Nordirland Praxis sei, die Entscheidung zur Aufnahme eines Verfahrens von zwei Hauptpunkten abhängig zu machen: (1) Gibt es eine begründete Hoffnung, daß eine Verurteilung erreicht werden kann?; (2) Ist aufgrund des öffentlichen Interesses eine Verfahrensaufnahme geboten? Im vorliegenden Fall sei er zu dem Schluß gekommen, daß eine Verurteilung nicht erreicht werden könne (Punkt 1) und er merkte an, daß anhand der aufgestellten Behauptungen lediglich eine Reihe von Untersuchungen hätte in die Wege geleitet werden können, die nicht zwangsläufig zulässige Beweise hervorgebracht hätten. Er betonte, daß die Staatsanwaltschaft völlig unabhängig von der Regierung sei und daß Strafverfolgung übergreifend, alle Bevölkerungsteile betreffend, praktiziert würde, auch wenn sie sich gegen die RUC und das Militär richte. Gleichzeitig räumte er ein, daß sein Handlungsspielraum limitiert sei aufgrund der Tatsache, daß er keine eigenen Ermittlungsbeamten habe. Die eigentlichen Untersuchungen würden von der RUC durchgeführt, im fraglichen Fall durch Stevens. Er zeigte sich restlos überzeugt, daß die Behörden in diesem Fall ihren Verpflichtungen gerecht geworden seien. Er merkte jedoch an, daß kein Mordfall als abgeschlossen betrachtet würde, und daß er einen Fall wieder aufnehmen würde, falls neue Beweise vorgelegt würden.
69. Der Sonderberichterstatter schätzt die Lage so ein, daß in einigen Fällen die Täter sehr wohl bekannt sind, jedoch ausreichende und zulässige Beweise fehlen, um eine Verurteilung sicherzustellen.
70. Aufgrund des Zeitdrucks war es dem Sonderberichterstatter nicht möglich, während seiner Mission mit Mr. John Stevens zusammenzutreffen, wie es der Polizeipräsident vorgeschlagen hatte, da dieser sich nicht in der Lage sah, zu den Einzelheiten des Falles Stellung zu nehmen. Der Sonderberichterstatter stellte jedoch in einem Schreiben vom 27. November 1997 folgende Fragen an Mr. Stevens:
(a) War dem Militär bekannt, daß die UDA Patrick Finucane ins Visier genommen hatte? Wenn ja, hat das Militär die RUC entsprechend informiert?
(b) Sollte das Militär die RUC nicht unterrichtet haben, bleibt die Frage nach dem Grund dafür? Und vor allen Dingen, warum hat das Militär Patrick Finucane nicht gewarnt und für entsprechenden Schutz gesorgt?
(c) Für den Fall, daß das Militär die RUC informiert hatte, warum wurde Patrick Finucane nicht von der RUC gewarnt und geschützt?
(d) Vor seiner Ermordung war Patrick Finucane Drohungen und Einschüchterungsversuchen seitens RUC-Angehöriger ausgesetzt. Wurden diese Anschuldigungen von der RUC untersucht?
71. In einem Schreiben vom 14. Januar 1998 bestätigte Mr. Stevens den Erhalt des Schreibens des Sonderberichterstatters vom 27. November 1997. Die Antwort lautete:
"Wie Ihnen bekannt sein dürfte, sind die von mir vorgelegten Untersuchungsberichte Eigentum des Nordirlandministers und des Polizeipräsidenten. Es ist mir deshalb nicht möglich, diese Berichte herauszugeben oder gar deren Inhalt zu verbreiten. Die Berichte unterliegen höchster Geheimhaltung und es liegt im Kompetenzbereich der o. g. Personen eine evtl. Freigabe der Informationen zu verfügen."
Mr. Stevens schließt mit der Feststellung "der Inhalt Ihres Schreibens wird mit dem Polizeipräsidenten erörtert werden."
72. Obwohl einige Leute darauf hinwiesen, daß es sich hier um einen ungelösten Mordfall unter Hunderten handeln würde, ist der Ermordung Patrick Finucanes besondere Bedeutung beizumessen. Als ein sehr profilierter Anwalt, der seine Mandanten äußerst erfolgreich vor heimischen Gerichten sowie dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof vertreten hat, stellte seine Ermordung ein abschreckendes Beispiel für den ganzen Berufsstand dar, und unterminierte das Vertrauen der Bevölkerung in das Rechtswesen noch zusätzlich. Anwälte unterrichteten den Sonderberichterstatter darüber, daß sie nach diesem Mord entweder ganz auf Strafverteidigung verzichteten oder ihre Vorgehensweise in Fällen mit terroristischem Hintergrund modifizierten. Auf diese Weise wurde das Recht des Angeklagten auf Rechtsbeistand kompromittiert. Es war ebenfalls zu erfahren, daß sich einige Anwälte zwecks Selbstverteidigung bewaffneten und ihre Häuser mit Alarmanlagen ausstatteten.
73. Unter Grundsatz 17 der UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte wurde festgelegt: "Sollte die Sicherheit von Anwälten im Zuge der Ausübung ihres Berufes gefährdet sein, müssen sie von den staatlichen Stellen entsprechend geschützt werden." Wenn es stimmt, daß Brian Nelson den militärischen Geheimdienst von der Absicht der UDA, Patrick Finucane zu ermordern, unterrichtet hatte - wie von Nelson in seinem Gefängnis-Tagebuch behauptet und durch die Aussage von Colonel J in Nelsons Prozeß bekräftigt - dann hat die Regierung ihre Pflicht, Patrick Finucane zu schützen, nicht erfüllt. Des weiteren würde diese Unterlassung eine Verletzung des Artikels 6 des ‘International Covenant on Civil and Political Rights’ (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) bedeuten. Die offenen Fragen im Zusammenhang mit der Ermordung Patrick Finucanes belegen die Notwendigkeit für eine unabhängige Untersuchung. So lange dieser Mordfall ungelöst bleibt, wird ein Großteil der Bevölkerung weiterhin daran zweifeln, daß die Regierung in der Lage ist, dem Recht in einer fairen und unparteiischen Weise Geltung zu verschaffen.
74. Die UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte wurden zwar in einer Vollversammlung im Nachgang zu diesem Mordfall beschlossen, aber die Regierung muß immer noch ihrer Pflicht nachkommen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Anwälte unter solchen Umständen in Kraft setzen. Ganz besonders in einem Land, in dem das Konzept für ein unabhängiges Rechtssystem entwickelt wurde.
VIII. Schlußfolgerungen und Empfehlungen...
Verfolgung und Einschüchterung von Anwälten betreffend
38. Der Sonderberichterstatter ist davon überzeugt, daß Verfolgung und Einschüchterung von Strafverteidigern durch die RUC, wie beschrieben, stattgefunden hat. Des weiteren ist er davon überzeugt, daß diese Verfolgung und Einschüchterung konsequent und systematisch angewandt wurde. Obwohl im allgemeinen keine spezifischen, untermauerten Beschwerden von den betroffenen Anwälten bei der RUC vorgebracht wurden, hätte die RUC schon aufgrund der verschiedenen Berichte von besorgten nichtstaatlichen Organisationen, dem Jahresbericht der SACHR und der UN Kommission für Prevention von Diskriminierung und Schutz von Minderheiten, von diesen Beschwerden Notiz nehmen und entsprechende Untersuchungen einleiten müssen, um der Sache ein Ende zu bereiten. Das Versäumnis, diese Beschwerden sowie allgemeine Beschwerden über die Jahre hinweg nicht aufgegriffen zu haben, aus dem alleinigen Grund, daß sie nicht ausreichend begründet bei der RUC eingereicht wurden, hatte zur Folge, daß die Glaubwürdigkeit des RUC-internen Beschwerde- und Untersuchungsmechanismus verloren ging. Das führte auch zu einem allgemeinen Vertrauensverlust und dem Ruf nach einem unabhängigen Ombudsmann, der diese Beschwerden untersuchen sollte.
90.Der Sonderberichterstatter kommt zu dem Schluß, daß sich die RUC in ihrem Vorgehen der Einschüchterung, Behinderung, Verfolgung oder unerlaubter Einmischung schuldig gemacht hat. Der Sonderberichterstatter ist im besonderen darüber beunruhigt, daß die RUC Anwälte aufgrund der Ausübung ihrer Tätigkeit mit ihren Mandanten oder deren Sache indentifiziert.
Infolgedessen empfiehlt der Sonderberichterstatter folgendes:
(a) Die Behörden, vorzugsweise der empfohlene Ombudsmann der Polizei, führen eine unabhängige Untersuchung durch hinsichtlich jeglicher Bedrohung von Rechtsberatern in Nordirland;
(b) Ist die körperliche Unversehrtheit von Anwälten und Rechtsanwaltsgehilfen gefährdet, unabhängig davon durch wen, muß die Regierung für den notwenigen Schutz sorgen und intensive Untersuchungen anstellen und die Schuldigen zur Verantwortung ziehen;
(c) Bar Council sowie Law Society (Berufsverbände) sollten deutlicher Stellung beziehen zum Schutz der Anwälte, die unter derartiger Verfolgung und Einschüchterungsversuchen zu leiden haben und sollten mit der RUC in Dialog treten, um zu klären, wie das Problem am besten angegangen werden kann. In diesem Zusammenhang begrüßt der Sonderberichterstatter die Maßnahmen, die von der Law Society eingeleitet wurden, um ein Beschwerdeverfahren einzusetzen;
(d) Die Rechstanwälte selbst müssen formelle Beschwerden bei den Behörden einreichen unter Einbeziehug der Berufsverbände;
(e) Die RUC sollte dringlichst in Zusammenarbeit mit der Law Society und dem Bar Council Fortbildungsseminare für Polizeibeamte organisieren, um diese zu sensibilisieren im Hinblick auf die wichtige Rolle, die Strafverteidiger in einem Rechtsstaat einnehmen.
Die Ermordung Patrick Finucanes betreffend
95. Die Regierung sollte eine unabhängige juristische Untersuchungskommission einberufen, um die noch immer offenen Fragen zum Fall Patrick Finucane zu klären.
Der Sonderberichterstatter rät der Regierung dringend, Vorkehrungen gemäß dem Commissions of Inquiry Act (Gesetz für Untersuchungsausschüsse) zu treffen, wie kürzlich im Zusammenhang mit dem Bloody Sunday-Zwischenfall geschehen.
Übersetzung: Anita Heiliger, Mitarbeiterin von medico international